Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Bildung Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat 

Bedarfsprogramm für die Grundschule an der Elsenstraße liegt vor

Eine Gute Nachricht für Mahlsdorf und Kaulsdorf enthält eine Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage. Das Bedarfsprogramm ist unterzeichnet, übergeben und nach einer Prüfung genehmigt. Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Reaktivierung des Schulstandortes Elsenstraße 7-9 geschafft. Die Zeitplanung sieht den Abschluss der Arbeiten zur Baufeld-Freimachung für den April 2022 vor. Ab Mai 2022 ist die Durchführung der Haupt-Baumaßnahme mit dem Ziel der Übergabe an den Bezirk zum Schuljahresbeginn 2023 vorgesehen.

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Grundschule an der Elsenstraße 7-9?

Der Bezirk plant zum April 2022 den Abschluss der Arbeiten zur Baufeld-Freimachung. Ab Mai 2022 ist die Durchführung der Haupt-Baumaßnahme mit dem Ziel der Übergabe an den Bezirk zum Schuljahresbeginn 2023 vorgesehen. Derzeit wird das Artenschutzgutachten erstellt. Das Vorliegen eines Artenschutzgutachtens ist Voraussetzung für die Abbrucharbeiten an den Bestandsgebäuden und die Baufeldfreimachung. Ein vollständiges Artenschutzgutachten ist zur rechtssicheren Durchführung der Maßnahme erforderlich. Der Begutachtungszeitraum ist fachlich vorgegeben. Das Bezirksamt sollte prüfen, inwieweit eine Baugenehmigung unter Vorbehalt des Umweltgutachtens parallel erteilt werden kann. Das Bezirksamt wurde durch den Schulbaubeauftragten in mehreren Gesprächen auf Handlungsmöglichkeiten in dieser Angelegenheit hingewiesen. Dazu gehörte u.a. der Hinweis auf parallele Vorgehensweisen im Genehmigungsverfahren und die Prüfung weiterer Beschleunigungsmöglichkeiten.

4. Wann ist das Bedarfsprogramm fertig gestellt und bestätigt worden?

Der Bezirk wurde am 5. März 2020 per Mail darüber informiert, dass das Bedarfsprogramm von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) unterzeichnet und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) übergeben wurde. Das Bedarfsprogramm ging am 12. März 2020 bei der Technischen Prüfinstanz ein und wurde von dieser am 31. März 2020 genehmigt.

3. Bis wann kann der reguläre Sportunterricht und Vereinssport in der Sporthalle stattfinden und welche Ausweichstandorte sind anschließend avisiert?

Der Bezirk als zuständiger Schulträger teilt mit, dass ihm bisher kein Zeitplan auch bzgl. des Abrisses der Bestands-Sporthalle bekannt ist. Vom Zeitplan ist die Bestimmung der noch möglichen Nutzungsdauer und des Zeitpunktes der dann notwendigen Verlegung der derzeitigen Sportnutzungen – Sportunterricht und Vereinsnutzung – an andere Standorte abhängig.

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