Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bildungs- und Teilhabepaket – Triumph der Bürokratie

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist die bürokratischste Sozialleistung, die es je in Deutschland gegeben hat. Für jeden verausgabten Euro entstehen mindestens 30 Cent an Verwaltungskosten.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet dies in der Antwort der Bundesregierung auf eine bündnisgrüne Kleine Anfrage zum Bildungs- und Teilhabepaket (von Markus Kurth).

“So ist zum Beispiel beim ‘warmen Mittagessen’, wie von der Leyen stets zu sagen pflegt, ein Eigenanteil von einem Euro fällig. Der Landkreistag hält dies für ‘systematisch richtig’, plädiert aber dafür, den Euro den Familien zu ersparen. Denn der Eigenanteil verursache bei der Abrechnung ‘einen erheblichen und unverhältnismäßig hohen Zusatzaufwand’. Die Rede ist von bis zu 80 Cent Verwaltungskosten, um diesen einen Euro in die öffentlichen Kassen zu holen.”


Die Bundesregierung erklärt dazu lapidar:

Der Verzicht auf den Eigenanteil bei der Mittagsverpflegung wird von der Bundesregierung nicht befürwortet. Der Eigenanteil beim Mittagessen entspricht der schon im Regelbedarf berücksichtigten Deckung des Bedarfs an (häuslichem) Mittagessen. Der Verzicht auf die Anrechnung des Eigenanteils beim gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege würde zu einer systematisch unzulässigen Doppelförderung führen.

Am Freitag soll nun der Bundesrat eine Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern zum Bürokratieabbau des Bildungs- und Teilhabepakets behandeln, der sich auch Bremen und Sachsen-Anhalt angeschlossen haben (Top 70).

Das Bildungs- und Teilhabepaket muss 2013 generalüberholt werden. Besser wäre eine teilhabe sichernde Kindergrundsicherung. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass der entsprechenden Beschluss “Eine Gesellschaft für Alle: Umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung durch gute Institutionen und gerechte Verteilung” des bündnisgrünen Parteitages auch umgesetzt wird.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Kinder haben eigene Rechte, eigene Ansprüche, eigene Bedürfnisse. Und deshalb braucht es für Kinder auch einen eigenen Regelsatz, der ihre Bedürfnisse widerspiegelt. Wir wollen die Regelsätze von Kindern aus armen Familien erhöhen als erste Stufe zu einer Kindergrundsicherung

Unser Ziel bleibt eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist. Jedes Kind, unabhängig vom Einkommen seiner Familie, soll die gleiche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Obwohl der Staat jährlich einen dreistelligen Milliardenbetrag für den Familienleistungsausgleich verwendet, sind Kinder in Deutschland nach wie vor ein Armutsrisiko. Das liegt auch daran, dass viele familienbezogene staatliche Förderungen am falschen Ende anknüpfen und für eine ungerechte Verteilung sorgen Wir wollen nicht mehr die Ehe, sondern Kinder fördern. Deshalb wollen wir das Ehegattensplitting im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten abschaffen und damit auch die Kindergrundsicherung finanzieren. (…)

Wir streben ein Modell an, das Kinderregelsätze, Kinderzuschläge, sowie die steuerlichen Kinderfreibeträge vollständig obsolet macht. Wir wollen in der kommenden Wahlperiode mit der Einführung der Kindergrundsicherung beginnen. Die Kindergrundsicherung muss sich der Höhe nach so bemessen, dass die Kinderfreibeträge verfassungskonform abgeschafft werden können. Das Kindergeld und die Kinderregelsätze gehen in der Kindergrundsicherung auf. Weitere Ausgaben werden verringert, wie bspw. für den Kinderzuschlag, die monetären Anteile des Bildungspaketes, Wohngeld, die Kosten der Unterkunft sowie Freibeträge für Schulgeld und Kinderbetreuung. Die Kindergrundsicherung ist ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit.

Da sie deutlich über dem bisherigen Regelsatz liegt verbessert sich sowohl die Lage von Familien und Kindern im Hartz IV Bezug als auch die von prekären Haushalten. Im mittleren Einkommensbereich kompensiert die Kindergrundsicherung die höhere Steuerbelastung durch die Abschaffung der Kinderfreibeträge und des Splittings, während der obere Einkommensbereich dadurch in der Summe steuerlich stärker belastet wird. Der Familienleistungsausgleich wird damit gerechter und unbürokratischer.

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