Blindenleitsystem entlang der U-Bahnlinie 5 und auf dem Bahnhof Biesdorf Süd
Bürger*innen haben mich darauf hingewiesen, dass bei den aktuellen Bauarbeiten auf dem U-Bahnhof Biesdorf Süd auf den Einbau eines Blindenleitsystems verzichtet wurde. Dies habe ich zum Anlass genommen, den Senat zum Status auf der U-Bahnlinie 5 zu fragen (Drucksache 18/25433).
Die Senatverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat in der Antwort angekündigt, im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungen mit der BVG zu prüfen, inwieweit eine möglichst frühzeitige Ausrüstung von U-Bahhöfen entlang der U5 mit Blindenleitsystemen unabhängig von einer Grundinstandsetzung mit provisorischen Lösungen, umsetzbar ist. Bisher erfolgt der Einbau von Blindenleitsystemen in der Regel im Zuge einer Grundinstandsetzung bzw. bei einem Aufzugseinbau. Dies ist auf den betroffenen U-Bahnhöfen ohne Blindenleitsystem frühestens ab 2025 vorgesehen. Auf dem U-Bahnhof Biesdorf-Süd wurden als Instandhaltungsmaßnahme „nur“ die Bahnsteigkanten erneuert.
Frage 1: Welche Stationen der U-Bahnlinie 5 verfügen über ein Blindenleitsystem?
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Auf der U-Bahnlinie 5 sind auf folgenden Bahnhöfen Blindenleitsysteme eingebaut: Alexanderplatz, Schillingstraße, Strausberger Platz, Weberwiese, Frankfurter Tor, Magdalenenstraße, Lichtenberg, Friedrichsfelde, Tierpark. Auf dem oberirdischen Streckenabschnitt verfügt der U-Bahnhof Kienberg (Gärten der Welt)
über ein Blindenleitsystem.“Frage 2: Welche Planungen gibt es ein solches Blindenleitsystem auf allen Stationen zu etablieren?
Frage 4: Welche Gründe waren für diese Entscheidung ausschlaggebend?Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zuge einer Grundinstandsetzung bzw. bei einem Aufzugseinbau. Dies ist auf den betroffenen U-Bahnhöfen ohne Blindenleitsystem frühestens ab 2025 vorgesehen.“
Frage 3: Trifft es zu, dass bei der Erneuerung des Bahnsteiges der Station Biesdorf Süd auf ein solches Blindenleitsystem im Boden verzichtet wurde?
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Auf dem U-Bahnhof Biesdorf-Süd wurden die Bahnsteigkanten erneuert. Dies war (nur) eine notwendige Instandhaltungsmaßnahme.“
Frage 5: Wie bewertet der Senat diese Entscheidung hinsichtlich des Zieles Mobilität möglichst barrierefrei zu ermöglichen?
Die von der BVG genannten baulichen Zusammenhänge sind grundsätzlich sachlich nachvollziehbar. Der Aufgabenträger wird jedoch im Rahmen seiner regelmäßigen Abstimmungen mit der BVG prüfen lassen, inwieweit eine möglichst frühzeitige Ausrüstung mit Leitsystemen, ggf. auch unabhängig von einer Grundinstandsetzung mit provisorischen Lösungen, umsetzbar ist.
Der S+U-Bahnhof Wuhletal hat am stadteinwärten Bahnsteig am Gleis 1 bereits ein Blindenleitsystem bekommen. Laut Aussage von Bauarbeitern, die mit dem Einbau neuer Bahnsteigkanten inclusive Blindenleitstreifen am Gleis 12 im Auftrag der S-Bahn beschäftigt waren, sollen innerhalb der großen Sperrpause Mitte Januar 2021 diese Arbeiten auch am Gleis 11 fortgesetzt werden. Danach fehlt dann also nur noch Gleis 2.
Gruß
A. Ladstätter