Dashboard für die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes?
Seit Oktober informiert das OZG-Dashboard über den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung – auf einen Blick. Ich habe den Senat befragt, ob ein solches Dashboard eine Möglichkeit wäre, den Fortschritt bei der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes transparent darzustellen (Drucksache 18/25351).
Die Antwort stellt die bisherigen Orte dar, an denen der Senat bereits heute über die Fortschritte informiert.
Neben dem in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Veröffentlichungen im Service-Portal findet die Berliner Bevölkerung auf der aktualisierten Internetseite „Moderne Verwaltung“ www.berlin.de/moderne-verwaltung/ oder im regelmäßigen Newsletter www.berlin.de/moderne-verwaltung/aktuelles/newsletter/artikel.973144.php grundlegende Informationen zur Arbeit der IKT-Steuerung. Über abgeschlossene Projekte und Vorhaben informiert die Staatssekretärin im Rahmen der regelmäßigen Presse- und Medienarbeit, wie zum Beispiel in Pressemitteilungen, Interviews oder Fachartikeln.
Ich bin überzeugt, dass ein zentrales Dashboard zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes, nach Vorbild der Bundesregierung, würde der digitalen Verwaltung Berlins gut tun.
1. Wie bewertet der Senat das neue Dashboard für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes?
Gemäß wiederkehrender Befragungen (bspw. eGovernment MONITOR) bestätigt sich, dass viele Nutzende nur mangelnde Kenntnis von Verwaltungsleistungen haben, die bereits heute online und zum Teil medienbruchfrei erledigt werden können. Zudem wird häufig kritisiert, die Verwaltung wäre rückständig und digitalisierungsfremd. Daher muss es für die Öffentliche Verwaltung Ziel sein, möglichst transparent und auch aktiv über bisherige und zeitnahe Erfolge im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung zu informieren. Das neue OZG-Dashboard ist ein Teil dieser Strategie und wird daher vom Berliner Senat ausdrücklich begrüßt. Auch wenn hier der Fokus deutlich auf einem interessierten Fachpublikum liegt, kann dieses doch auch Multiplikator in die breite Öffentlichkeit sein.
2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat das Prinzip und/oder die Softwarelösung für die transparente Darstellung der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes zu nutzen?
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurde eine ebenenübergreifende Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern vereinbart. Im Rahmen dieser Arbeitsteilung sind die Länder für die verschiedenen Themenfelder zuständig: Das Land Berlin übernimmt hier beispielsweise gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Federführung im OZG-Themenfeld „Querschnittsleistungen“. In Ergänzung hierzu stellt die Bundesebene u.a. die digitale Infrastruktur für die OZG-Umsetzung und damit auch die Webseiten zur Berichterstattung zur Verfügung.
In der Praxis basiert die Mehrzahl der vom Land Berlin verantworteten Verwaltungsdienstleistungen auf Gesetzen des Bundes. In der Folge befindet sich ein sehr hoher Anteil der vom Berliner E-Government-Gesetz betroffenen Dienstleistungen bereits in der OZG-Liste und damit zukünftig im Dashboard des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Aus diesem Grund wird auf eine gesonderte Webseite oder Softwarelösung zur reinen Darstellung des Umsetzungsstandes verzichtet. Die wenigen nicht in der OZG-Umsetzungsliste befindlichen Verwaltungsleistungen des Landes Berlin finden sich allerdings in der TOP-100-Liste des Landes Berlin wieder. Der jeweils aktuelle Berliner Umsetzungsstand wird verknüpft mit der direkten Online-Abwicklung der Dienstleistungen im Berliner Service Portal unter https://service.berlin.de/ und zusätzlich zusammengefasst unter https://service.berlin.de/onlineverfahren-onlinedienstleistungen/ angeboten.
3. Welche andere Möglichkeit verfolgt der Senat, um der interessierten Öffentlichkeit einen besseren Überblick darüber zu geben, welche TOP-100 Dienstleistungen in Berlin als digitalen Verwaltungsleistungen bereits vorhanden sind?
Neben dem in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Veröffentlichungen im Service-Portal findet die Berliner Bevölkerung auf der aktualisierten Internetseite „Moderne Verwaltung“ www.berlin.de/moderne-verwaltung/ oder im regelmäßigen Newsletter www.berlin.de/moderne-verwaltung/aktuelles/newsletter/artikel.973144.php grundlegende Informationen zur Arbeit der IKT-Steuerung.
Über abgeschlossene Projekte und Vorhaben informiert die Staatssekretärin im Rahmen der regelmäßigen Presse- und Medienarbeit, wie zum Beispiel in Pressemitteilungen, Interviews oder Fachartikeln.
4. Welche andere Möglichkeit verfolgt der Senat, um der interessierten Öffentlichkeit einen besseren Überblick darüber zugeben, welchen Stand die Standardisierung der Berliner IT hat; bspw. hinsichtlich der Migration der IKT-Arbeitsplätze zum Berliner IT-Dienstleister ITDZ?
Wie bereits in der Beantwortung der Frage 3 dargelegt, informiert die Staatssekretärin regelmäßig über die o.g. genannten Kanäle auch über den Sachstand zur Standardisierung der Berliner IT. Zudem betreibt auch das ITDZ Berlin eine eigenständige Pressearbeit.