Dataport Phoenix: Open-Source-Arbeitsplatz auch für Berlin?
Heise berichtete im Oktober über das neue Projekt Phoenix von Dataport. Der Dienstleister für Behörden bietet seit neuesten mit Phoenix Open Source Grundfunktionen für die Arbeit am Computer, darunter ein E-Mail-Programm, Kalender und Funktionen für Videokonferenzen. Ich habe aus diesem Anlass den Senat befragt, ob ein BerlinPC Phoenix, also einen standardisierten Open-Source-Arbeitsplatz für die Berliner Verwaltung vorgesehen ist (Drucksache 18/25352).
“Bei dem Projekt Phoenix wird notwendige Software per Webbrowser genutzt und muss entsprechend nicht auf dem jeweiligen PC installiert werden. Der Einsatz von webbasierter Software im Kontext von Fachverfahren ist bereits seit längerem durch die Vorgaben der IKT-Architektur durch die IKT-Steuerung von SenInnDS vorgegeben. Neu ist der Ansatz, auch verfahrensunabhängige IT darüber zur Verfügung zu stellen.”
Für mich ist das ein Arbeitsauftrag. Ich bin überzeugt, dass Berlin mehr Open Source braucht.
1. Wie bewertet das Projekt Dataport Phoenix: Open-Source-Arbeitsplatz?
Berlin war an dem Projekt nicht beteiligt, da Berlin nicht Trägerland des IT-Dienstleisters ist, der das Produkt entwickelt hat. Bei dem Projekt Phoenix wird notwendige Software per Webbrowser genutzt und muss entsprechend nicht auf dem jeweiligen PC installiert werden. Der Einsatz von webbasierter Software im Kontext von Fachverfahren ist bereits seit längerem durch die Vorgaben der IKT-Architektur durch die IKT-Steuerung von SenInnDS vorgegeben. Neu ist der Ansatz, auch verfahrensunabhängige IT darüber zur Verfügung zu stellen. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass ohne Internet- respektive Netzverbindung kein Arbeiten mit dem PC möglich ist, wenn lokal keine Software zur Verfügung
steht.2. Wird Berlin dem Beispiel des IT-Dienstleisters der Nord-Bundesländer folgen und einen BerlinPC Phoenix, also einen standardisierten Open-Source-Arbeitsplatz für die Berliner Verwaltung anbieten?
Der BerlinPC mit Windows 10 als Betriebssystem ist für eine alsbaldige initiale Bereitstellung in Pilotbehörden entwickelt worden. Optionen für dessen weitere Ausprägungen werden geprüft und in die strategische Weitereinwicklung eingebracht. Ein kurzfristiger Schwenk auf Open Source ist technisch kaum möglich und auch im DHH 2020/21 nicht vorgesehen und daher nicht beabsichtigt. Eine Nutzung des in Rede stehenden Produktes ist ebenfalls nicht ohne Weiteres zu realisieren.
3. Wie bewertet der Senat die damit verbundene Möglichkeit, bei allen IT-Ausschreibungen – wie bspw. für die Erneuerung Fachverfahren oder zukünftige Digitalisierungen eine Lauffähigkeit auf dem standardisierten Open-Source-Arbeitsplatz als Kriterium festzuschreiben?
Gemäß Vorgaben der IKT-Steuerung bezüglich der IKT-Architektur des Landes sind grundsätzlich sowohl Open-Source, freie als auch proprietäre Software für den Einsatz zugelassen. Entscheidend für die Festlegungen bei der Auswahl von Komponenten-Typen und Komponenten ist, ob die geforderten Fähigkeiten im Gesamtzusammenhang erreicht werden können und ob diese die Vorgaben der IKT-Architektur erfüllen. Bei Gleichberechtigung zweier Lösungen soll die Open Source Lösung bevorzugt zum Einsatz kommen. Für verfahrensabhängige IKT ist eine Entscheidung bei den fachverantwortlichen Senatsverwaltungen durch den für das jeweilige IT-Fachverfahren Verantwortlichen zu treffen; dasselbe gilt entsprechend für die Ausschreibung solcher Lösungen. Gemäß Vorgaben der IKT-Strategie sind neue Fachverfahren ohnehin webbasiert zur Verfügung zu stellen, so dass diese unabhängig von einer Installation auf dem Arbeitsplatz genutzt werden können.
4. Welche anderen Anstrengungen unternimmt der Senat, um perspektivisch die volle Kontrolle über die verarbeiteten Daten sicherzustellen und einer Digitalen Souveränität näher zu kommen?
Die IKT-Steuerung bei der SenInnDS aktualisiert zweimal jährlich die IKT-Architekturstandards. Die Festsetzung erfolgt durch die zuständige Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik. Ein wesentlicher Aspekt bei allen Festsetzungen sind die Datensicherheit und der Datenschutz, damit verbunden auch die Bewahrung der Digitalen Souveränität. Bei der Fortschreibung der IKTArchitektur werden Impulse z.B. aus dem Bund und aus anderen Ländern regelmäßig bewertet und fließen ggfs. in die Fortschreibung ein. Eine wesentliche Maßnahme beinhaltet die Festlegung, dass das ITDZ Berlin als Landesdienstleister für alle verfahrensunabhängigen Leistungen sichere Systeme betreibt und dass verfahrensabhängige Lösungen beim ITDZ Berlin zu betreiben sind.