Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Erster Umsetzungsbericht zum Berliner E-Government-Gesetz

Mit ein wenig Verzögerung hat der Senat einen umfangreichen „Umsetzungsbericht EGovernment-Gesetz Berlin“ für die parlamentarischen Beratungen vorgelegt (Rote Nummer 2954 B). Auf 38 Seiten wird detailliert dargelegt, wie es um die Umsetzung der Digitalisierung der Berliner Verwaltung steht. Ein erster Blick in den Bericht zeigt, dass es viele Baustellen gibt und Corona zwar die Bedeutung der Digitalisierung verdeutlicht hat, der Umsetzung aber nicht nur geholfen hat.

Die parlamentarische Beratung soll in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz am 7. Dezember 2020 erfolgen. Einige Bemerkungen an dieser Stelle. Auffällig ist die geringe Mittelverwendung. Angesichts der Herausforderungen durch Corona, hätte ich dies anders erwartet. Insbesondere die Neukonzeption elektronisches IT-Controlling (IT-BePla) erscheint mir weit nach hinten gerückt. Den aktuellen Planungen zu Folge soll die IT-BePla NEU erst im zweiten Quartal 2025 produktiv gehen. Das ist in meinen Augen viel zu spät. Weitere wichtige Aspekte aus dem Bericht in der Übersicht:

Berliner Landesnetz (BeLa)

Ein zukünftiger Arbeitsschwerpunkt ist der sukzessive und bedarfsgerechte Ausbau des Berliner Landesnetzes. Darüber hinaus sollen schnellstmöglich alle bestehenden Anschlüsse technisch modernisiert und standardisiert werden. Die Weiterentwicklung und Anpassung des Berliner Landesnetzes wird vor dem Hintergrund neuer IKT-Strategien eine weitere Herausforderung in den nächsten Jahren. Im Fokus stehen dabei z. B. Anforderungen, die sich aus der verstärkten mobilen Arbeit ergeben.

Geschäftsprozessmanagement und Fachverfahren

Für die Optimierung der Geschäftsprozesse im Zuge von Digitalisierungsvorhaben wurde eine gesamtstädtische Vorgehensweise beschlossen. Die Geschäftsprozessoptimierungen werden seither durch die Senatsfachverwaltungen in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken vorangetrieben. Auch die nachgeordneten Behörden verfolgen entsprechende Projekte. Die Strukturen sind etabliert, der Austausch erfolgt über regelmäßige Treffen der beteiligten Akteure. Mit Stand September 2020 sind im Zuge von Digitalisierungsprojekten insgesamt 590 Geschäftsprozesse und Teilprozesse analysiert und hiervon 522 optimiert worden. Bisher wurden 210 Geschäftsprozesse/Teilprozesse erfolgreich digitalisiert, wobei häufig kein eigenes Fachverfahren entwickelt oder beschafft werden musste.

Termin- und Wartemanagement (Zeit-Management-System ZMS)

Für das zweite Halbjahr 2020 ist geplant, ein Anforderungsmanagement aufzubauen, in das die Bezirke und weitere publikumsrelevante Behörden sowie alle fachlichen Stakeholder einbezogen werden sollen. Über das einzurichtende Anforderungsmanagement wird die notwendige Transparenz zur funktionalen Weiterentwicklung des IKT-Basisdienstes und zur Erschließung neuer Anwenderkreise geschaffen. Anforderungen, die mangels vorhandener Kapazitäten bzw. Mittel möglicherweise nicht erfüllt werden können, sollen über das Anforderungsmanagement zu einem Ausgleich geführt werden.

Service-Konto Berlin (SKB)

Zukünftig sollen alle neuen Online-Dienstleistungen des Landes Berlin aktiv an das SKB angebunden werden. Das SKB ist in seinem finalen Zustand die Authentifizierungs- und IdentifizierungsKomponente aller Online-Dienste des Landes Berlin. Dies schließt ein elektronisches Postfach für die rechtskonforme Zustellung von Bescheiden ein. Da die derzeit eingesetzte Software für den Betrieb des SKB durch den IT-Dienstleister Dataport AöR nicht mehr weiterentwickelt wird, muss eine Lösung für den künftigen SKB-Betrieb gefunden werden. Hierfür wurde durch das ITDZ Berlin in einer Voruntersuchung bereits das Folge-Produkt der heute eingesetzten SKB-Software als eine Lösungs-Variante ausführlich betrachtet und bewertet. Die Entscheidung welche IT-Software künftig für den Betrieb des SKB eingesetzt werden soll, steht noch aus.

  • 85.061 Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben sich für ein SKB-Nutzerkonto registriert

Digitaler Antrag

Die konkreten Termine sind von der erfolgreichen Anbindung der jeweiligen Fachverfahren abhängig. Pandemiebedingt gab es auf Seiten der beteiligten Verwaltungen und der Fachverfahrenshersteller Verzögerungen, die nun sukzessive abgearbeitet werden. Die Anbindung der Fachverfahren an den Basisdienst hat sich vielfach als besondere Herausforderung herausgestellt, weshalb die Projektplanung zur Inbetriebnahme der Anträge kontinuierlich geprüft und gegebenenfalls an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss. Im September startete gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung das Projekt zur Realisierung des Antrags „Anmeldung an einer weiterführenden Schule“. Dieser Antrag wird im Februar umgesetzt sein. Die digitale Abwicklung sämtlicher vermessungsrechtlicher (gemeinsam mit SenStadtWohn) und waffenbehördlicher Antragsprozesse (gemeinsam mit LKA, Waffenbehörde) sind bereits in Vorbereitung. Deren Realisierung erfolgt im Laufe des kommenden Kalenderjahres.

  • 10 Digitale Anträge stehen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zur Verfügung
  • 13 weitere Digitale Anträge starten bis Ende 2020
  • 5 Digitale Anträge sind derzeit für 2021 geplant. Kapazitäten für weitere Antragprozesse stehen zur Verfügung. Hierzu erfolgen weitere verwaltungsinterne Werbemaßnahmen.

Folgende Anträge sind ebenfalls für das Jahr 2021 zur Realisierung vorgesehen:

  • eCITES Artenschutz
  • Anmeldung Musikschulen
  • Abmeldung ins Ausland
  • Förderanträge der Landeskommission gegen Gewalt
  • Anträge zum Hundegesetz

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