Radschnellweg entlang der TVO erfüllt wesentliche Standards – Lückenschluss zum RSV 9 muss geplant werden
Nach den Vorstellungen der TVO-Planungen im Juni, gab es Fragen rund um den geplanten Radschnellweg und die dafür zugrundelegenden Standards. Der Pressesprecher der Senatsverwaltung hatte die Unklarheiten durch einen Tweet bei Twitter ausgelöst und konnte zumindest öffentlich nicht zur Aufklärung beitragen. Eine schriftliche Anfrage beim Senat schafft nun Klarheit (Drucksache 18/24359).
Die Radschnellverbindung entlang der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) erfüllt die wichtigsten Eigenschaften von Radschnellverbindungen, wie zum Beispiel bei der nutzbaren Breite für Radfahrende mit durchgängig vier Metern im Zweirichtungsverkehr, bei der Trassenlänge mit über fünf Kilometern und bei der sogenannten betrieblichen Qualität mit vorhandener Beleuchtung und einem hochwertigen Fahrbahnbelag in Asphalt entlang der Strecke. Die Kriterien für Radschnellverbindungen werden von der Radverkehrsanlage entlang der TVO an zwei Knotenpunkten in Bezug auf die Wartezeiten nicht vollständig erfüllt und können auch nicht in die Planungen und Realisierung aufgenommen werden, da die Veränderungen der Planungen zu Gunsten der Qualitätserhöhung der Radverkehrsanlage mit sehr hohen negativen Auswirkungen, insbesondere für die Umwelt, einhergehen würden. So wäre beispielsweise für die Errichtung von planfreien Knotenpunkten (Brücken, Rampen oder Unterführungen) vor allem mit zusätzlichen Rodungen entlang des Trassenkorridors zu rechnen, um so die benötigten Ingenieurbauwerke errichten zu können.
Es ist gut, dass der Senat klar stellt, dass die Radschnellverbindung entlang der TVO die Standards im wesentlichen erfüllt. Die Abwägung zugunsten eines Verzicht auf die negativen Auswirkungen auf die Umwelt ist nachvollziehbar. Die Planungen für einen Lückenschluss der Radschnellverbindungen RSV 9 und TVO müssen aber noch in dieser Legislatur aufgenommen werden. Hierfür ist die Zuständigkeit zwischen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf zeitnah zu klären.
Frage 1: Welche Standards werden der Planung des Radschnellweges (RSV) entlang der TVO zugrunde gelegt?
Frage 2: Wann wurden diese festgelegt?
Frage 3: Welche Abweichungen gibt es zwischen diesen und den Standards, die das Mobilitätsgesetz vorsieht?
Frage 4: Welche Möglichkeiten lassen die weiteren Planungen, die Abweichung so gering wie möglich zu halten, ohne weiteren Zeitverzug bei der Umsetzung der Planungen zu riskieren?Mit der Herausgabe des Endberichts zur Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen in Berlin im März 2018 wurden Hinweise zu den gewünschten Standards und Qualitätskriterien von Radschnellverbindungen in Berlin erarbeitet. Diese basieren auf dem bundesweit anerkannten Arbeitspapier von 2014 „Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen“ von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Einige dieser Standards und Kriterien wurden angepasst, da es insbesondere in einem dichtbesiedelten Raum einer Millionenmetropole wie Berlin nicht immer möglich ist, die vorgegebenen Kriterien in Gänze zu erfüllen. In diesem Zusammenhang wird unter besonderen Umständen auch die Unterschreitung der Kriterien auf gewissen Streckenbereichen bei der Realisierung der Radschnellverbindungen toleriert. Die im Berliner Mobilitätsgesetz benannten Qualitätskriterien für Radschnellverbindungen widersprechen diesen nicht und zielen auf ähnliche Kenngrößen ab, wie sie in den Vorgaben aus dem oben genannten Arbeitspapier der FGSV enthalten sind.
Die Radschnellverbindung entlang der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) erfüllt die wichtigsten Eigenschaften von Radschnellverbindungen, wie zum Beispiel bei der nutzbaren Breite für Radfahrende mit durchgängig vier Metern im Zweirichtungsverkehr, bei der Trassenlänge mit über fünf Kilometern und bei der sogenannten betrieblichen Qualität mit vorhandener Beleuchtung und einem hochwertigen Fahrbahnbelag in Asphalt entlang der Strecke.
Die Kriterien für Radschnellverbindungen werden von der Radverkehrsanlage entlang der TVO an zwei Knotenpunkten in Bezug auf die Wartezeiten nicht vollständig erfüllt und können auch nicht in die Planungen und Realisierung aufgenommen werden, da die Veränderungen der Planungen zu Gunsten der Qualitätserhöhung der Radverkehrsanlage mit sehr hohen negativen Auswirkungen, insbesondere für die Umwelt, einhergehen würden. So wäre beispielsweise für die Errichtung von planfreien Knotenpunkten (Brücken, Rampen oder Unterführungen) vor allem mit zusätzlichen Rodungen entlang des Trassenkorridors zu rechnen, um so die benötigten Ingenieurbauwerke errichten zu können.
Frage 5: Welche Planungen gibt es, den Radschnellweg entlang der TVO an den Radschnellweg RSV9 anzubinden?
Entsprechende Hinweise zu einer Anbindung wurden auch von Teilnehmenden an der öffentlichen Informationsveranstaltung zu der Radschnellverbindung Nr. 9 vorgetragen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüft deshalb derzeit gemeinsam mit der GB infraVelo GmbH, wie und wann eine Anbindung realisiert werden könnte.
Frage 6: Auf der Märkischen Allee soll südlich der Ostbahn ein geschützter Radstreifen entstehen. Inwiefern wird diese Strecke bereits in den Standards der RSV an der TVO oder den Standards des Mobilitätsgesetzes ausgebaut?
Der dort geplante Radfahrstreifen soll ohne bauliche Maßnahmen durch Neumarkierung und Verbesserung der Protektionseinrichtungen des bestehenden Radfahrstreifens errichtet werden. Die Standards des Berliner Mobilitätsgesetzes sollen eingehalten werden, was die gegenseitige Überholmöglichkeit und angesichts der dort bisher noch relativ geringen Radverkehrsstärke eine hohe Verkehrsqualität für den Radverkehr sicherstellt.
Besondere Radschnellverbindungs-Standards sind angesichts des provisorischen Charakters der Maßnahme, die in einem Bereich entsteht, der später im Zuge des Baus der TVO einmal weitgehend umgebaut oder völlig neugestaltet werden dürfte, nicht vorgesehen.
Frage 7: Wer ist für diesen Lückenschluss der Radschnellwege verantwortlich (Bezirk, Land, Infravelo oder Dritte)?
Frage 8: Welchen Planungsstand haben die Planungen für den Lückenschluss und wie ist der Zeitplan für die Umsetzung?Derzeit gibt es keine konkreten Planungen für einen Lückenschluss der Radschnellverbindungen. Dafür zuständig wären die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder auch die Bezirke. Im kurzfristigen Bearbeitungshorizont gilt es vor allem, die derzeitig ausgelösten Machbarkeitsuntersuchungen zu den Radschnellverbindungen von der Planung über das Planfeststellungsverfahren hinaus bis in die Realisierung überzuleiten. Im mittelfristigen bis langfristigen Bearbeitungshorizont ist es definitiv das Ziel, die Radschellverbindungen untereinander anzubinden. Einen genauen Zeitplan hierzu gibt es derzeit noch nicht.
Ich finde es gut, dass in unserem Bezirk über neue Radwege nachgedacht wird. Allerdings sollte man sich auch mal kleine Projekte vornehmen, die in absehbarer Zeit tatsächlich umgesetzt werden können.
Beispiel: Der Biesdorfer Friedhofsweg muss dringend einen vernünftigen Belag erhalten, dann würde man schon von Wuhletal bis Friedrichsfelde auf einer sehr guten Strecke unterwegs sein. Der Radweg von Biesdorf nach Köpenick kann auch an ein paar Stellen optimiert werden, so dass man hier angenehmer und kollisionsfreier fahren kann. Auch die Köpenicker Straße in Biesdorf sollte bei der nächsten Sanierung mit einem begleitenden Radweg ausgestattet werden, dann ist schon sehr viel gewonnen.
Ja! Insbesondere für den Biesdorfer Friedhofsweg setzen wir uns seit Langem ein. Es gibt am Ende viele kleine Baustellen, die alle viel helfen würden. Leider ist das Bezirksamt da nicht engagiert. Aber mit dem FahrRAT gibt inzwischen ein Dialogforum zwischen Radinitiativen und Bezirksamt Ich bin überzeugt, dass dies dazu beitragen wird, auch in Marzahn-Hellersdorf die Radwege weiter auszubauen (und neue anzulegen).