Stefan Ziller

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Onlinedienstleistungen rund um den Personalausweis werden doppelt entwickelt

Die Idee vom Onlinezugangsgesetz (OZG) gut. Ein Bundesland entwickelt ein digitalisierte Verfahren und stellt es allen anderen zur Verfügung. Am Beispiel der Dienstleistungen um den Personalausweis lässt sich aber sehen, wie viel dabei schief laufen kann. Berlin wäre eigentlich zuständig für das OZG-Umsetzungsprojekts „Personalausweis“, will diese aber aus “wirtschaftlichen Gründen” nicht anbieten. Dies geht aus einer Antwort auf meine schriftliche Anfrage hervor (Drucksache 19/15656).

Das BMI hat als Partner in der Federführung die aktive Umsetzung des OZG-Umsetzungsprojekts „Personalausweis“ übernommen. Bei dieser Umsetzung über den sog. „Weg 2“ übernimmt der Bund die Umsetzung einer OZG-Leistung vollständig (also macht die ganze Arbeit). Die Übernahme der Umsetzung durch das BMI bot sich aus fachlichen Aspekten insbesondere deshalb an, weil die dieser Verwaltungsleistung zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen auf Ebene des Bundes erlassen werden und deshalb die fachliche Zuständigkeit für die Leistung beim BMI verortet ist.

Das Land Berlin hat jedoch Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb des Personalausweises/Annexleistungen geprüft und kam dabei zu dem Ergebnis, dass Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb im Land Berlin aus wirtschaftlichen Aspekten nicht befürwortet werden können: Das Land Berlin verfügt bereits über ein eigenes digitales Fachverfahren zu den Verwaltungsleistungen bzgl. des Personalausweises, das derzeit den Anforderungen des Landes Berlin auch entsprechend weiterentwickelt wird.

Zusammengefasst: Berlin und das BMI entwickelten zeitgleich ein digitales Fachverfahren zum Personalausweis. Berlin behält seine eigene Lösung und für die gemeinsame OZG-Leistung muss nun ein neues Bundesland gesucht werden, welches die Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb auf Basis der Vorarbeit des BMI übernimmt. Dazu geht aus der Antwort nicht hervor, ob Berlin die Nachnutzung des entwickelten Fachverfahren für andere Bundesländer ermöglicht.

Übrigens, eine Übersicht über alle OZG-Leistungen und die Umsetzung in den jeweiligen Bundesländern findet Ihr auf dem OZG-Dashboard vom Bund.

1. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der OZG-Leistung Personalausweis (OZG-Kennung: 10119)?

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Bund (OZG) haben fast alle Bundesländer – gemeinsam mit einem fachlich zuständigen Bundesministerium – die Federführung für die Umsetzung eines Themenfelds übernommen, das einer Lebens- oder Geschäftslage zugeordnet werden kann. Das Land Berlin hat gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Federführung für das Themenfeld „Querschnittsleistungen“ übernommen. In diesem Themenfeld geht es um die Digitalisierung von Leistungen, die vielfach als Nachweis im Rahmen anderer Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Das BMI hat als Partner in der Federführung die aktive Umsetzung des OZG-Umsetzungsprojekts „Personalausweis“ übernommen. Bei dieser Umsetzung über den sog. „Weg 2“ übernimmt der Bund die Umsetzung einer OZG-Leistung vollständig. Dies umfasst auch die Beauftragung der für die Umsetzung benötigten Dienstleister. Die Übernahme der Umsetzung durch das BMI bot sich aus fachlichen Aspekten insbesondere deshalb an, weil die dieser Verwaltungsleistung zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen auf Ebene des Bundes erlassen werden und deshalb die fachliche Zuständigkeit für die Leistung beim BMI verortet ist.

Nach der Entwicklung des Online-Dienstes über den „Weg 2“ wird dieser üblicherweise vom öffentlichen IT-Dienstleister des federführenden Landes betrieben. Das Land Berlin hat Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb des Personalausweises/Annexleistungen geprüft und kam dabei zu dem Ergebnis, dass Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb im Land Berlin aus wirtschaftlichen Aspekten nicht befürwortet werden können: Das Land Berlin verfügt bereits über ein eigenes digitales Fachverfahren zu den Verwaltungsleistungen bzgl. des Personalausweises, das derzeit den Anforderungen des Landes Berlin auch entsprechend weiterentwickelt wird. Das Land Berlin setzt zudem bereits eine Terminbuchungssoftware ein, die gegenwärtig ebenfalls ausgebaut und weiterentwickelt wird.

In seiner Rolle als verantwortliches Bundesland für das Themenfeld, Querschnittsleistungen ist es im Sinne des Landes Berlin, zeitnah ein Bundesland zu identifizieren, für das eine Nachnutzung des Berliner Online-Dienstes wirtschaftlich ist und für das deshalb Pilotierung und Betrieb in Frage kommen.

Das für die Umsetzung der OZG-Leistung Personalausweis zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat stellt den aktuellen Umsetzungsstand wie folgt dar: „Nach Beantragung des Projekts im Rahmen einer „Weg 2-Implementierung“ und Bewilligung erfolgte im Jahr 2022 die Beauftragung der Bundesdruckerei zur technischen Umsetzung des Projekts. Mit den Arbeiten zur Erfüllung der meilensteinrelevanten Steuerungs- indikatoren (SI) wurde begonnen. Einige, wie SI 2, 3, 8 und 12, wurden bereits abgeschlossen. Derzeit wird an der Erfüllung der SI 9 (Erstellung des Soll-Konzepts), 14 (Erstellung des Anbindungskonzepts) und 15 (Rechtliche Möglichkeiten Nachnutzung) gearbeitet. Die SI 1 bis SI 15 sind dem Meilenstein MS 1 zugeordnet, der Ende Juni 2023 erreicht sein soll. Insbesondere der SI 15 kann ohne Bundesland, das den späteren Betrieb übernimmt, kaum erreicht werden. Da das Land Berlin die Verantwortung für den dauerhaften Betrieb nicht übernehmen will (Anm. der IKT-Steuerung des Landes Berlin: „und insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen nicht übernehmen kann“) und ein alternatives Bundesland nicht gefunden wurde, ist schon die Erreichung des ersten Meilensteins gefährdet.“

2. Wie ist der Zeitplan zur Umsetzung der OZG-Leistung Personalausweis?

Das für die Umsetzung der OZG-Leistung Personalausweis zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat stellt den aktuellen Zeitplan zur Umsetzung der OZG-Leistung Personalausweis wie folgt dar:

„Der Zeitplan orientiert sich an der Erreichung der Meilensteine MS 1 bis MS 3. Die Meilensteine sollen wie folgt erreicht werden:

MS 1 => 30.06.2023 „Konzeptionsphase“
MS 2 => 30.09.2023 „Referenzimplementierung“
MS 3 => 31.12.2023 „Rollout in weitere Länder“

Die Erreichung aller Meilensteine steht letztlich unter der Voraussetzung, dass sich umgehend ein Bundesland zur Übernahme des Dauerbetriebs bereit erklärt.“

3. Welchen Beitrag leistet die Berliner Verwaltung bei der Umsetzung?

Der Beitrag der Berliner Verwaltung beim OZG-Umsetzungsprojekt zum Personalausweis besteht in der Betreuung des Themenfelds Querschnittsleistungen sowie der Erledigung der in diesem Zusammenhang entstehenden koordinierenden Arbeiten – wie die Teilnahme an den betreffenden Gremien und Abstimmungsrunden, das Einholen von Umsetzungsständen, der Weiterleitung oder Beantwortung von Länderanfragen zum Umsetzungsprojekt oder auch der Beantwortung entsprechender schriftlicher Anfragen aus dem parlamentarischen Bereich und die Bedienung etwaiger Berichtspflichten.

Hinsichtlich der erforderlichen Pilotierung und des Betriebs des Online-Dienstes kann lediglich in den regelmäßig stattfindenden föderalen Gremien für die Übernahme dieser Aufgabe durch ein anderes Bundesland geworben werden. Für das diese Aufgaben übernehmende Bundesland sollte durch die Nachnutzung des Online-Dienstes ein wirtschaftlicher Vorteil entstehen.

Von dem OZG-Umsetzungsprojekt unberührt erfolgen die fortlaufenden Arbeiten des Landes Berlin am bereits existierenden digitalen Fachverfahren zum Personalausweis, das derzeit weiterentwickelt wird. Mit der Beschaffung des Moduls „VOIS Online 2.0“ verfügt das Land Berlin bereits über die Antragsmodule u. a. für die Implementierung der Onlinedienste „Verlustanzeige Pass“, „Personalausweis“ sowie für die „Befreiung von der Ausweispflicht“. Das Land Berlin setzt in diesem Kontext auch schon eine Terminbuchungssoftware ein, die gegenwärtig nach den Anforderungen des Landes Berlin ausgebaut und weiterentwickelt wird.

4. Welches Bundesland ist für die Umsetzung der OZG-Leistung Personalausweis zuständig?

Die Federführung für das Themenfeld Querschnittsleistungen liegt in gemeinsamer Verantwortung beim Land Berlin als federführendes Bundesland und beim Bundesministerium des Innern und für Heimat als federführendes Bundesressort. Durch die Übernahme der OZG-Leistung Personalausweis in die Umsetzung über den „Weg 2“ hat das BMI die Verantwortung für die Umsetzung des OZG-Projekts übernommen. Dem Land Berlin obliegen als federführendem Bundesland die aus der Themenfeldarbeit heraus entstehenden Aufgaben hinsichtlich des Umsetzungsprojekts sowie die Berichtspflichten hinsichtlich des Umsetzungsstands des Projekts (siehe auch unter Ziffer 3).

Das für die Umsetzung der OZG-Leistung Personalausweis zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat stellt die Zuständigkeit wie folgt dar: „In der Entwicklung des UP PersA hat das BMI das Land Berlin personell unterstützt und die Leistung durch die Bundesdruckerei erstellen lassen (Entwicklung dauert noch an). Der spätere Dauerbetrieb für das UP PersA innerhalb des TF QSL muss durch ein Land erfolgen. Das TF- verantwortliche Land Berlin hat, wie oben angesprochen, bislang kein alternatives Bundesland für den Betrieb benannt. Dem Bund (BMI, Referat DV I 4) ist es bisher ebenfalls nicht gelungen, ein Land für den Dauerbetrieb zu gewinnen.“

5. Welche Funktionen soll die OZG-Leistung Personalausweis beim höchsten Reifegrad anbieten?

Das für die Umsetzung der OZG-Leistung Personalausweis zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat stellt die von der OZG-Leistung Personalausweis angebotenen Funktionen beim höchsten Reifegrad wie folgt dar:

„Der EfA-Service Personalausweis wird im höchsten Reifegrad folgende Funktionen bereitstellen:

  • Personalausweis Meldung:
    • „Personalausweis Meldung wegen Diebstahl “
    • „Personalausweis Meldung wegen Verlust “
    • „Personalausweis Meldung wegen Fund “
    • „Personalausweis Meldung wegen einer unrichtigen Eintragung“
  • Ausweispflicht Befreiung:
    • „Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen “
    • „Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen “
    • „Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können “

Hinsichtlich der Meldung „Personalausweis Meldung wegen Diebstahl“ ist zu beachten, dass diese Leistung bereits im TF Recht und Ordnung durch das Land Sachsen umgesetzt wurde. Im höchsten Reifegrad ist daher zu prüfen, inwiefern die bereits in einem anderen TF erstellte Funktion sinnvoll im UP PersA untergebracht werden kann ohne Doppelarbeiten zu verursachen.“

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