Stefan Ziller

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Vorbereitungen für Pflichtumtausch von Führerscheinen ab 2021

Bis 2033 müssen sämtliche Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen den EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Allein in Deutschland betrifft das rund 40 Millionen Dokumente – eine Mammutaufgabe, die auf die kommunalen Führerscheinstellen in den nächsten Jahren zukommt. Wie Berlin sich darauf vorbereitet, hatte ich bereits im Sommer 2019 gefragt. Ich habe den Senat Anfang 2020 erneut nach dem Stand der Vorbereitungen befragt (Drucksache 18/22074).

Nach Angaben des LABO werden schon im Jahr 2021 120.000 zusätzliche Umtauschanträge erwartet. Das entspricht einer Verdopplung der bislang jährlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu bearbeitenden Anträge. Die bisher analoge Antragsweitergabe aus den für die Entgegennahme fahrerlaubnisrechtlicher Anträge zuständigen Bezirken an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) wird digitalisiert. Für die erforderlichen Tests der Schnittstelle haben einzelne Bezirke bereits die Bereitschaft erklärt. Die Inbetriebnahme soll im Laufe des Jahres 2020 erfolgen.

1. Welchen Stand haben die Vorbereitungen auf den Pflichtumtausch von Führerscheinen ab 2021 in Berlin?

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) ist bereits seit einiger Zeit gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen in Gesprächen, um die Umsetzung der Aufgabe zu klären. Nach Angaben des LABO werden schon im Jahr 2021 120.000 zusätzliche Umtauschanträge erwartet. Das entspricht einer Verdopplung der bislang jährlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu bearbeitenden Anträge. Zur Optimierung der bisher weitgehend analogen Antragsweitergabe aus den für die Entgegennahme fahrerlaubnisrechtlicher Anträge zuständigen Bezirken, hat das LABO die Programmierung einer Schnittstelle zur digitalen Übermittlung der in den Bürgerämtern angenommenen Führerschein- und Fahrerlaubnisanträge in Auftrag gegeben. Für die erforderlichen Tests der Schnittstelle haben einzelne Bezirke bereits die Bereitschaft erklärt. Die Inbetriebnahme soll im Laufe des Jahres 2020 erfolgen.

2. Welchen Stand hat der digitale Prototyp zur Effizienzsteigerung von sog. „Karteikarten-abschriften“ zwischen den Fahrerlaubnisbehörden?

Das Antragsformular “Karteikartenabschrift” im Basisdienst Digitaler Antrag (BDA), das in einem gemeinsamen Projekt mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport realisiert wird, steht kurz vor der Finalisierung. Seitens des Verfahrensherstellers wurde die Programmierung der notwendigen Schnittstelle zum Basisdienst digitaler Antrag begonnen. Die Inbetriebnahme ist zeitnah bis Mitte 2020 vorgesehen.

3. Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen ITDienstleister e.V. (VITAKO), Bürger*innen den Führerscheinumtausch durch QR-Code Scans einfach zu machen?

4. Welche Rolle kann dabei die Einführung sogenannter Experimentierklauseln in den entsprechenden Gesetzestexten spielen?

Der Senat begrüßt alle Vorschläge, die einen rechtssicheren Online-Zugang der Bürgerinnen und Bürger für die Beantragung von Fahrerlaubnissen ermöglichen. Hierzu gehört auch der auf den Umtausch der Führerscheine bezogene Vorschlag der VITAKO. Über den bevorstehenden Pflichtumtausch der Führerscheine hinaus werden zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die auf Bundesebene gestalteten rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Antragsverfahren im Fahrerlaubnisrecht durch die zuständigen Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat sowie Verkehr und digitale Infrastruktur geprüft. Inwiefern dauerhafte Änderungen des bundesweit geltenden Fahrerlaubnisrechts oder die Einführung sog. Experimentierklauseln zielführend sind, wird Gegenstand der vorgenannten Prüfung sein.

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