Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Biesdorf Hellersdorf Jugend Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Marzahn-Hellersdorf braucht ein Freibad und ein Badeschiff?

Das Freibad für Marzahn-Hellersdorf ist immer wieder Thema von Anfragen an mich. Nach der Entscheidung der BVV für ein Freibad am Jelena-Šantić-Friedenspark ist fast ein Jahr vergangen. Zeit den aktuellen Sachstand zusammenzufassen. Auf meine Anfrage hat der Senat bestätigt, dass das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Maßnahme „Neubau Kombibad Jelena-Santic-Friedenspark“ in der Investitionsplanung 2021 bis 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von 32.530.000 € angemeldet hat (Drucksache 18/20038). Es laufen Gespräche über die Finanzierung.

Ich habe die Anfrage genutzt, um nach dem im Gespräch befindlichen Badeschiff auf dem Biesdorfer Baggersee zu fragen. Mein Kreisverband hat sich einem solchen im Wahlprogramm verschrieben (“Auch ein Badeschiff im Biesdorfer Baggersee wäre ein attraktiver Beitrag für die Freizeitgestaltung künftiger Sommertage“). Bereits mit der durchgeführten Machbarkeitsstudie (PDF) wurde die Errichtung eines Badeschiffs im südlichen Bereich des Biesdorfer Baggersees für machbar erklärt.

Aus der aktuellen Antwort geht hervor, dass das für die Realisierung erforderliche förmliche wasserrechtliche Verfahren beim zuständigen Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zu führen wäre. Allerdings ist lediglich ein kleiner Teil im Südwesten einschließlich der Uferzonen für eine Freizeitnutzung im Sinne des Vorhabens “Badeschiff” festgesetzt. Es gelten die diesbezüglichen Regelungen des BNatSchG und die Regelungen des § 30 BNatSchG zu geschützten Biotopen.

Spannend sind auch die Antworten in Bezug auf den Kaulsdorfer Elsensee. Zwar liegt dieser in der (Wasser)Schutzzone III A. Ein Badeschiff wäre hier aber nicht grundsätzlich verboten. Der Elsensee befindet sich als stehendes Gewässer 2. Ordnung ebenfalls in der Zuständigkeit des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf. Ein für die Realisierung des Badeschiffs erforderliches förmliches wasserrechtliche Verfahren wäre dort zu führen.

Fazit: vordringliches Ziel bleibt das Freibad am Jelena-Santic-Friedenspark. Wenn sich im Laufe der Haushaltsberatungen 2022/2023 abzeichnet, dass eine Realisierung in der kommenden Legislatur Wunschdenken ist, sollte die Möglichkeit eines Badeschiffes in Marzahn-Hellersdorf aber ernsthaft geprüft werden. Denn klar ist: Marzahn-Hellersdorf will baden gehen!

Frage 1: Wie bewertet der Senat, dass Marzahn-Hellersdorf weiter als einziger Bezirk auf ein Freibad wartet?

Der Senat kann dazu keine Bewertung abgeben.

Frage 2: Wurde das geplante Freibad am Jelena-Santic-Friedenspark inzwischen vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf für die Investitionsplanung des Landes angemeldet?

Dazu hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Folgendes mitgeteilt: „Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hatte die Maßnahme „Neubau Kombibad Jelena-Santic-Friedenspark“ in der Investitionsplanung 2021 bis 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von 32.530.000 € angemeldet und befindet sich in Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Finanzen hinsichtlich der Verortung entsprechend der Haushaltssystematik im Land Berlin.“

Frage 3: Welche Realisierungschancen sieht der Senat in den kommenden 5 Jahren?

Der Senat kann hierzu keine Aussagen treffen, da es sich um eine bezirkliche Maßnahme handelt.

Frage 4: Welche Informationen liegen dem Senat zum Vorschlag eines künstlichen Badebereichs („Badeschiff“) für den Biesdorfer Baggersee vor?

Dem Senat liegen bisher keine Informationen zum Vorschlag eines künstlichen Badebereichs („Badeschiff“) für den Biesdorfer Baggersee vor.

Frage 5: Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es, ein solches Badeschiff an diesem Ort zu realisieren?

Beim Biesdorfer Baggersee handelt es sich um ein stehendes Gewässer 2. Ordnung, das sich außerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet, d.h. das für die Realisierung erforderliche förmliche wasserrechtliche Verfahren wäre beim zuständigen Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zu führen.

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat Folgendes mitgeteilt: „Der Standort liegt im Bereich des Bebauungsplans XXI-31d zur planungsrechtlichen Sicherung einer öffentlichen Grünfläche, einer Regenwasserbehandlungsanlage und einer umfassenden Sammelausgleichsmaßnahme, mit der die Eingriffe, die in den Bebauungsplänen XXI-31a und XXI-31b ermöglicht und ausgeglichen wurden. Er steht somit inhaltlich in einem engen Zusammenhang mit den Bebauungsplänen XXI-31a und XXI-31b und planungsrechtlich nicht für eine Freibadentwicklung zur Verfügung.

Überwiegende Teile des B-Plangebietes einschließlich der Gewässerufer und ufernahen Gewässerbereiche sind mit Ausgleichmaßnahmen belegt, die nicht mit dem Vorhaben in Einklang zu bringen sind. Lediglich ein kleiner Teil im Südwesten ist einschließlich der Uferzonen für eine Freizeitnutzung im Sinne des Vorhabens festgesetzt. Es gelten die diesbezüglichen Regelungen des BNatSchG und die Regelungen des § 30 BNatSchG zu geschützten Biotopen.“

Frage 6: Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es, ein solches Badeschiff an einem der Kaulsdorfer Seen (im Trinkwasserschutzgebiet) zu realisieren?

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilte im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage S 18/27255 Folgendes mit: „Keiner der Seen ist zur Etablierung eines Badebetriebes geeignet. Butzer See und Habermannsee befinden sich sowohl innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Kaulsdorfer Seen als auch in der engeren Schutzzone II des Wasserwerkes Kaulsdorf. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 der Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf ist das Einrichten und Erweitern von Spiel- Sport-, Zelt- und Badeplätzen – damit auch die Errichtung eines Badeschiffs – in der Wasserschutzzone II verboten.“

Darüber hinaus liegt der Elsensee in der Schutzzone III A. Ein Badeschiff wäre hier nicht grundsätzlich verboten. Der Elsensee befindet sich als stehendes Gewässer 2. Ordnung ebenfalls in der Zuständigkeit des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf. Ein für die Realisierung des Badeschiffs erforderliches förmliches wasserrechtliche Verfahren wäre dort zu führen.

Frage 7: Sieht der Senat die Chance, dass ein solches Badeschiff zum Schutz der Anwohner*innen zu einem geordneteren Zustand an den Seen beitragen kann, an denen heute an den heißen Sommertagen nahezu unkontrolliert gebadet und gefeiert wird?

Nein, siehe Antwort zu Frage 6.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen