Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Gesundheit

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Fachärzte in Marzahn-Hellersdorf: Was bringt die Praxisraum-Börse?

Die Versorgungslage mit Haus- und Fachärzten in Marzahn-Hellersdorf beschäftigt mich seit Jahren. Das Grundproblem bleibt: Unser Bezirk hinkt beim Zugang zu Haus- und Fachärzten weiterhin hinterher. Umso mehr begrüße ich die Praxisraumbörse, die das Bezirksamt im August 2025 gestartet hat. Aber wie läuft es in der Praxis? Ich habe nachgefragt (Drucksache 19/25288).

Die Antworten des Senats zeigen: Die Praxisraumbörse ist ein sinnvolles Instrument – bisher ist dem Bezirksamt jedoch nur eine einzige erfolgreiche Zusammenführung bekannt. Wie viele Ärztinnen und Ärzte tatsächlich neu in den Bezirk gekommen sind, lässt sich mangels belastbarer Daten nicht sagen. Und die KV Berlin räumt selbst ein, dass der enorme Bevölkerungszuwachs alle laufenden Förderprogramme sofort wieder absorbiert. Die Schere bleibt. Ein guter Ansatz allein reicht nicht – jetzt braucht es eine echte Versorgungsstrategie. Dafür müssen Senat und KV Berlin endlich belastbare Daten auf Bezirksebene erheben, damit wir wissen, was wirkt, und gezielt nachsteuern können.

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Einführung der „Roten Karte“ scheitert am fehlenden Bezahldienst

Rund 60.000 Beschäftigte im Gastgewerbe und in Lebensmittelbetrieben müssen sich jedes Jahr eine „Rote Karte” beschaffen – damit zeigen sie, dass sie die Hygienevorschriften kennen. Bisher ist das nur mit einem persönlichen Termin in Berlin möglich. Der Senat wollte das bis 2026 ändern und einen digitalen Prozess schaffen. Doch das funktioniert nicht – wegen Problemen bei einem bundesweit geplanten Bezahlsystem.

Hintergrund: xBezahldienste ist ein bundesweites System, über das Behörden online Zahlungen entgegennehmen können sollen – egal in welchem Bundesland. Es soll Standardschnittstelle für Bezahlungen für (Online-)Dienstleistungen der Verwaltung werden. In einer schriftlichen Antwort auf meine Frage zu xBezahldienst beschreibt der Senat die Probleme, die dazu führten, dass der Dienst am 1. Januar 2026 nicht eingeführt wurde:

  • Keine systematischen Testmöglichkeiten: Entwickler können die Schnittstellen nicht testen, weil es keine strukturierten Testverfahren gibt.
  • Fehlendes Anforderungsmanagement: Es gibt noch kein systematisches Vorgehen, um Anforderungen an xBezahldienste zu erfassen und zu verwalten.
  • Mangelnde Standardisierung: Es fehlen einheitliche Autorisierungsverfahren und föderale Infrastruktur-Lösungen.
  • Inkompatible Datenstrukturen: Die Datenformate von BundID und MeinUnternehmenskonto (MUK) sind derzeit nicht mit den Anforderungen der xBezahldienste kompatibel.
  • Probleme bei Verwendungszwecken: Die Datenstrukturen erlauben keine Sonderzeichen oder Umlaute.

Auf eine andere Bezahlmöglichkeit bzw. das in Berlin bereits etablierte ePayment zu wechseln, war kurzfristig nicht möglich. Immerhin soll es laut Senat keine weiteren Verfahren geben, die von xBezahldienste abhängen.

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Digitale Barrierefreiheit bei Berliner Dienstleistungen: Eine Bestandsaufnahme

Gemeinsam mit meiner Kollegin Catrin Wahlen habe ich den Senat gefragt, wie es um die digitale Barrierefreiheit der Top 100 Dienstleistungen steht (Drucksache 19/20224). Im Fokus standen dabei insbesondere die Dienstleistungen im Bereich des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Die Antwort zeigt, dass die digitale Barrierefreiheit in Berlin noch in den Anfängen steckt.

Es gibt keine standardisierte Erfassung von Fortschritten für mehr digitale Barrierefreiheit. In der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am 23.09.2024 hatte Landesbeauftragtenstelle für digitale Barrierefreiheit ihre Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen vorgestellt. Ein Problem stellt die Personalsituation in der Verwaltung dar. Derzeit besteht das Team der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aus einer Referentin, welche stellvertretend die Landesbeauftragte ist, zwei Sachbearbeitungen (80%-Stellen).

Ein Baustein die digitale Barrierefreiheit anzugehen, ist die Verwendung von “Leichter Sprache”. Für diese gibt es jedoch erst seit 2024 eine Definition als DIN-ISO-Norm. Bisher werden alle Dienstleistungsbeschreibungen im Serviceportal in sogenannter bürgerfreundlicher Sprache nach den FIM-Qualitätskriterien der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) erstellt. Derzeit wird noch geprüft, ob die FIM Qualitätskriterien den DIN-ISO-Normen entsprechen. Bei der Erstellung von digitalen Anträgen wird in Zusammenarbeit mit den Fachressorts auf bürgerfreundliche Formulierungen geachtet. Eine Zahl oder Liste von Top 100 Dienstleistungen, die über einfache Sprache oder ähnliches verfügen, gibt es nicht. Für die Optimierung des Serviceportals für Screenreader wird ein generisches System eingesetzt, das alle Dienstleistungs- und Standortbeschreibungen umfasst. Für die Top 100 Dienstleistungen gibt es keine Kriterien für die Screenreader-Tauglichkeit.

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Rufbus „Muva“ weiterentwickeln und auf Gesundheitsorte ausweite

Das Muva-Rufbus-Angebot stellt eine deutliche Verbesserung der Erschließung mit öffentlichen Verkehrsangeboten für Mahlsdorf und Kaulsdorf dar. Gerade die Erreichbarkeit von Arztpraxen und Gesundheitsorten wird durch Muva deutlich verbessert. Allerdings gelten diese Ziele nicht als „Zubringerfahrten“ und sind damit teurer. Rückmeldungen aus der Nachbarschaft bemängeln zurecht die unnötig teure Ereichbarkeit von Gesundheitsorten, insbesondere rund um das Ärztezentrum und Krankenhaus in Kaulsdorf.

Mit einem Antrag setzen sich Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus dafür ein, die Fahrten zu diesen Zielen als „Zubringerfahrten“ einzustufen und damit die Erreichbarkeit von Gesundheitsorten wie den Krankenhäusern UKB und Vivantes Kaulsdorf für Menschen, die den ÖPNV nutzen möchten, deutlich zu verbessern.

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Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte freier Träger

Die Entscheidung, den freien Trägern endlich die Hausstadtzulage zukommen zu lassen, ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Es ist höchste Zeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege die gleiche Anerkennung erfahren wie ihre Kollegen in landeseigenen Unternehmen. Diese Gleichbehandlung ist nicht nur ein längst überfälliger Lückenschluss, sondern auch ein deutliches Signal der Wertschätzung für diejenigen, die das Rückgrat unserer Stadt bilden. Die Beschäftigten der freien Träger leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer sozialen Infrastruktur in Berlin.

Gute Arbeit in öffentlichem Auftrag ist seit einigen Jahren das Motto der Berliner Regierung. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Hinblick auf die Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft der Länder stellte sich nun die Frage, ob die Hauptstadtzulage auch als Teil des Tarifvertrages gilt. Denn es ist im Rahmen der Tarifeinigung gelungen die Zulage zu tarifieren. Sie ist ab sofort Teil des Tarifvertrages.

Eine Anfrage von meiner Kollegin Julia Schneider und mir schafft nun Klarheit.

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Umgang mit Periodenarmut in Berlin

“Rund 20.000 Euro gibt eine Person im Leben durchschnittlich für die Menstruation aus. Allerdings können sich das längst nicht alle leisten. Manche Menschen können sich nicht mal die absoluten Basics kaufen, also Tampons oder Binden. Sie müssen mit Klopapier oder Stoffresten improvisieren. Periodenarmut oder Period Poverty ist ein weltweites Problem.” (Quelle: Podcast Eine Stunde Liebe vom 15. Januar 2021)

Gemeinsam mit meiner Kollegin Fatos Topas und Social Period e.V. habe ich den Senat zum Umgang mit der Periodenarmut in Berlin gefragt (Drucksache 18/28115). Aus der Antwort geht hervor, dass es in einigen Bezirken entsprechende Debatten und Beschlüssen in den BVVen gibt.

Aus Tempelhof-Schöneberg enthält die Antwort auch Zahlen: “Für eine entsprechende Ausstattung aller Frauentoiletten in den vorbezeichneten Einrichtungen sind Ausgaben für Automaten (Erstausstattung) sowie Verbrauchartikel im ersten Haushaltsjahr in Höhe von rd. 90.000 € zu erwarten; die jährlichen Aufwendungen für Verbrauchartikel allein werden auf 60.000 €/Jahr prognostiziert.”

Bedenkenswert ist die Antwort zum Thema HousingFirst: “Grundsätzlich besteht eine solche Möglichkeit, diese wird aber vom Senat, in Abstimmung mit den Expertinnen der Housing First Projekte als wenig zielführend betrachtet. Auch wenn der für Housing First in Frage kommende Personenkreis obdachlose Frauen sind, ist mit der Vermittlung einer Wohnung der Leistungsbezug für Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden. Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II, bzw. § 27 a SGB XII umfassen unter anderem auch Bedarfe für Hygieneprodukte, so dass – wenn von den Frauen gewünscht – eher Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung im Vordergrund stehen, welche auch den Bedarf an Menstruationsprodukten umfasst. Die Housing First Projekte sind im Übrigen sehr gut vernetzt und können den Frauen bei Bedarf Hinweis geben, wo kostenfreie Hygieneprodukte erhältlich sind, bzw. geben diese auch in geringem Umfang aus.”

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Auslastung der Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Ich habe beim Senat die Belegung für das vergangene Jahr abgefragt (Drucksache 18/28039). Bereits in einer früheren Anfrage habe ich die Zahlen für frühere Jahre erfahren. Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich auch im Jahr 2020 ablesen.

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Mehr Lärmschutz für die Anwohner*innen Kaulsdorfer Straße

Die Kaulsdorfer Straße braucht mehr Tempo 30! Dieses Anliegen erreicht mich immer wieder von Anwohner*innen. Der Weg dahin: Die Verkehrsbehörde kann insbesondere auf Antrag von Anwohnenden zum Schutz der Bevölkerung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen anordnen. In einer schalltechnischen Untersuchung dazu wird die Fahrbahnart und deren Zustand berücksichtigt. Bei schlechten Fahrbahnzuständen werden Zuschläge zum Emissionspegel addiert. Dies dürfte für die Kaulsdorf Straße größtenteils zur Geltung kommen.

Die Ursache, also der schlechte Fahrbahnzustand, wird immerhin zwischen Lindenstraße und Falkstätter Straße beseitigt. Hier sind vom Montag, dem 7. Juni, bis Freitag, dem 11. Juni 2021 Straßeninstandsetzungsmaßnahmen auf der Chemnitzer Straße/Kaulsdorfer Straße geplant.

Im Abschnitt der im Bezirk Treptow-Köpenick gelegenen Kaulsdorfer Straße von Egersfelder Allee bis Gehsener Straße WURDE Aufgrund eines Antrags eines bereits im Januar 2021 aus Lärmschutzgründen Tempo 30 ganztags eingeführt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur unmittelbar betroffene Anwohnende berechtigt sind, für ihre Straße Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen, wie Tempo 30, zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs.1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen. Diese Anträge sind an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden, für Hauptverkehrsstraßen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und für Nebennetzstraßen an die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, zu richten.

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Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2020

Am gestrigen Donnerstag hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihren Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgelegt. Auf 308 Seiten wird umfangreich zur Arbeit der unabhängigen Stelle berichtet und besondere Fälle vorgestellt. Der Bericht ist auf der Homepage im Volltext abrufbar, die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier als PDF.

Der Jahresbericht 2020 umfasst folgende Schwerpunkte: Datenschutzfragen im Zusammenhang mit Corona; Internationaler Datenverkehr nach der „Schrems II“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs; Einsatz von Videokonferenzsystemen; Digitalisierung der Schulen – BER 2.0?; Startschuss für die Zertifizierung

Wir werden den Bericht und die aufgeworfenen Probleme in den parlamentarischen Beratungen diskutieren und wenn nötig Empfehlungen dazu an die Verwaltungen verabschieden.

Mit der Vorstellung des Berichts gab Maja Smoltczyk zudem bekannt, dass sie für eine weitere Amtszeit als Datenschutzbeauftragte nicht zur Verfügung steht. Der Bericht für das Jahr 2020 ist damit zugleich ihr letzter Jahresbericht. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte sie am 28. Januar 2016 für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Diese ist nun zu Ende.

Ich möchte mich herzlich für die jahrelange Arbeit für den Datenschutz in Berlin und darüber hinaus bedanken. Die Fußstapfen für eine Nachfolger:in von Maja Smoltczyk sind groß! Und die Arbeit für Datenschutz ist weiter dringend nötig.

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