Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Gesundheit

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Widerstand gegen Sozialkürzungen bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung

Der Paritätische Gesamtverband hat Mitte April ein Dokument geleakt, in dem klar wird, dass die Bundesregierung drastische Kürzungen im sozialen Bereich plant. In dem geleakten internen Arbeitspapier werden auf 108 Seiten insgesamt mehr als 70 Kürzungsvorschläge bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung aufgelistet. Zwar ist bei vielen Kürzungen das Einsparpotential nicht angegeben aber laut Arbeitspapier rechnet die Bundesregierung mit einem bezifferten Volumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro. Dabei blendet diese aber die Folgekosten durch die Kürzungen, die weit höher sein werden, völlig aus.

Deshalb haben wir im Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag eingebracht. Darin fordern wir den Berliner Senat auf, die Berliner Sozialämter durch die Verbesserung der Personalsituation, die Vereinfachung der Bearbeitung der durch diese Reform steigende Anzahl eingehender Anträge, die Digitalisierung von Arbeitsabläufen und Prozessen zu entlasten.

Denn die geplanten Kürzungen betreffen besonders vulnerable Gruppen: Gestrichen sollen unter anderem der Unterhaltsvorschuss für Kinder über 12 Jahren, Schulbegleitungen, darüber hinaus soll es Einschnitte bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geben und bei dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen.

Generell plant die Bundesregierung anscheinend individuelle Rechtsansprüche und damit individuelle Hilfen der Betroffenen abzubauen und durch kollektive Angebote zu ersetzen. Individuelle Hilfen sind wichtig, weil sie gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse und Lebenssituationen von Familien und Jugendlichen eingehen, um nachhaltige Lösungen zu schaffen. Werden diese nun durch kollektive Angebote ersetzt, ist nicht mal sicher, ob diese kollektiven Hilfen bestehen oder den individuellen Bedarfen der Betroffenen entsprechen.

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GA-Lotse als OpenSource: Frankfurt kann’s – warum nicht Berlin?

Frankfurt am Main macht vor, wie es geht: Seit 2022 entwickelt das dortige Gesundheitsamt mit dem GA-Lotsen eine leistungsfähige Open-Source-Fachsoftware für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – gefördert mit rund 20 Millionen Euro aus EU-Mitteln. Die modulare Lösung bildet Prozesse wie Einschulungsuntersuchungen, Impfmanagement oder zahnärztliche Reihenuntersuchungen digital ab und ist inzwischen preisgekrönt. Ein Modell, von dem Berlin lernen könnte.#

Doch in Berlin läuft es anders. Mit meiner Anfrage (Drucksache 19/25405) wollte ich wissen, warum die Berliner Gesundheitsämter weiterhin auf proprietäre Software setzen, obwohl mit dem GA-Lotsen eine erprobte Open-Source-Alternative existiert. Das Ergebnis: Trotz fachlicher Prüfungen, Workshops und erster Gespräche bleibt Berlin bei seinen bestehenden Systemen – und verpasst eine Chance auf mehr digitale Souveränität.

Statt diese Lösung zu übernehmen, setzt Berlin weiter auf Octoware®TN, SurvNet@RKI 3.0 und die JLC-Verfahren, die jährlich rund 145.000 Euro für Wartung und Pflege kosten. Grund: die Berliner Anforderungen sind komplexer als die prozessorientierte Ausrichtung von GA-Lotse, und es fehlen schlicht die Ressourcen für Support und Wartung. Klar ist: solange Berlin nicht bereit ist, die notwendigen Kapazitäten für Open-Source-Lösungen aufzubauen, bleibt die Stadt von teurer Closed-Source-Software abhängig. Währenddessen kündigen sich für 2026 weitere Module für den GA-Lotsen an.

Das Beispiel zeigt auch: Wir benötigen bundesweit ein neues Verständnis dafür, wie Fachsoftware entwickelt wird. Wie kann Software so entwickelt werden, dass andere Kommunen und Bundesländer die Lösung nachnutzen können?

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Fachärzte in Marzahn-Hellersdorf: Was bringt die Praxisraum-Börse?

Die Versorgungslage mit Haus- und Fachärzten in Marzahn-Hellersdorf beschäftigt mich seit Jahren. Das Grundproblem bleibt: Unser Bezirk hinkt beim Zugang zu Haus- und Fachärzten weiterhin hinterher. Umso mehr begrüße ich die Praxisraumbörse, die das Bezirksamt im August 2025 gestartet hat. Aber wie läuft es in der Praxis? Ich habe nachgefragt (Drucksache 19/25288).

Die Antworten des Senats zeigen: Die Praxisraumbörse ist ein sinnvolles Instrument – bisher ist dem Bezirksamt jedoch nur eine einzige erfolgreiche Zusammenführung bekannt. Wie viele Ärztinnen und Ärzte tatsächlich neu in den Bezirk gekommen sind, lässt sich mangels belastbarer Daten nicht sagen. Und die KV Berlin räumt selbst ein, dass der enorme Bevölkerungszuwachs alle laufenden Förderprogramme sofort wieder absorbiert. Die Schere bleibt. Ein guter Ansatz allein reicht nicht – jetzt braucht es eine echte Versorgungsstrategie. Dafür müssen Senat und KV Berlin endlich belastbare Daten auf Bezirksebene erheben, damit wir wissen, was wirkt, und gezielt nachsteuern können.

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Einführung der „Roten Karte“ scheitert am fehlenden Bezahldienst

Rund 60.000 Beschäftigte im Gastgewerbe und in Lebensmittelbetrieben müssen sich jedes Jahr eine „Rote Karte” beschaffen – damit zeigen sie, dass sie die Hygienevorschriften kennen. Bisher ist das nur mit einem persönlichen Termin in Berlin möglich. Der Senat wollte das bis 2026 ändern und einen digitalen Prozess schaffen. Doch das funktioniert nicht – wegen Problemen bei einem bundesweit geplanten Bezahlsystem.

Hintergrund: xBezahldienste ist ein bundesweites System, über das Behörden online Zahlungen entgegennehmen können sollen – egal in welchem Bundesland. Es soll Standardschnittstelle für Bezahlungen für (Online-)Dienstleistungen der Verwaltung werden. In einer schriftlichen Antwort auf meine Frage zu xBezahldienst beschreibt der Senat die Probleme, die dazu führten, dass der Dienst am 1. Januar 2026 nicht eingeführt wurde:

  • Keine systematischen Testmöglichkeiten: Entwickler können die Schnittstellen nicht testen, weil es keine strukturierten Testverfahren gibt.
  • Fehlendes Anforderungsmanagement: Es gibt noch kein systematisches Vorgehen, um Anforderungen an xBezahldienste zu erfassen und zu verwalten.
  • Mangelnde Standardisierung: Es fehlen einheitliche Autorisierungsverfahren und föderale Infrastruktur-Lösungen.
  • Inkompatible Datenstrukturen: Die Datenformate von BundID und MeinUnternehmenskonto (MUK) sind derzeit nicht mit den Anforderungen der xBezahldienste kompatibel.
  • Probleme bei Verwendungszwecken: Die Datenstrukturen erlauben keine Sonderzeichen oder Umlaute.

Auf eine andere Bezahlmöglichkeit bzw. das in Berlin bereits etablierte ePayment zu wechseln, war kurzfristig nicht möglich. Immerhin soll es laut Senat keine weiteren Verfahren geben, die von xBezahldienste abhängen.

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Digitale Barrierefreiheit bei Berliner Dienstleistungen: Eine Bestandsaufnahme

Gemeinsam mit meiner Kollegin Catrin Wahlen habe ich den Senat gefragt, wie es um die digitale Barrierefreiheit der Top 100 Dienstleistungen steht (Drucksache 19/20224). Im Fokus standen dabei insbesondere die Dienstleistungen im Bereich des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Die Antwort zeigt, dass die digitale Barrierefreiheit in Berlin noch in den Anfängen steckt.

Es gibt keine standardisierte Erfassung von Fortschritten für mehr digitale Barrierefreiheit. In der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am 23.09.2024 hatte Landesbeauftragtenstelle für digitale Barrierefreiheit ihre Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen vorgestellt. Ein Problem stellt die Personalsituation in der Verwaltung dar. Derzeit besteht das Team der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aus einer Referentin, welche stellvertretend die Landesbeauftragte ist, zwei Sachbearbeitungen (80%-Stellen).

Ein Baustein die digitale Barrierefreiheit anzugehen, ist die Verwendung von “Leichter Sprache”. Für diese gibt es jedoch erst seit 2024 eine Definition als DIN-ISO-Norm. Bisher werden alle Dienstleistungsbeschreibungen im Serviceportal in sogenannter bürgerfreundlicher Sprache nach den FIM-Qualitätskriterien der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) erstellt. Derzeit wird noch geprüft, ob die FIM Qualitätskriterien den DIN-ISO-Normen entsprechen. Bei der Erstellung von digitalen Anträgen wird in Zusammenarbeit mit den Fachressorts auf bürgerfreundliche Formulierungen geachtet. Eine Zahl oder Liste von Top 100 Dienstleistungen, die über einfache Sprache oder ähnliches verfügen, gibt es nicht. Für die Optimierung des Serviceportals für Screenreader wird ein generisches System eingesetzt, das alle Dienstleistungs- und Standortbeschreibungen umfasst. Für die Top 100 Dienstleistungen gibt es keine Kriterien für die Screenreader-Tauglichkeit.

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Rufbus „Muva“ weiterentwickeln und auf Gesundheitsorte ausweite

Das Muva-Rufbus-Angebot stellt eine deutliche Verbesserung der Erschließung mit öffentlichen Verkehrsangeboten für Mahlsdorf und Kaulsdorf dar. Gerade die Erreichbarkeit von Arztpraxen und Gesundheitsorten wird durch Muva deutlich verbessert. Allerdings gelten diese Ziele nicht als „Zubringerfahrten“ und sind damit teurer. Rückmeldungen aus der Nachbarschaft bemängeln zurecht die unnötig teure Ereichbarkeit von Gesundheitsorten, insbesondere rund um das Ärztezentrum und Krankenhaus in Kaulsdorf.

Mit einem Antrag setzen sich Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus dafür ein, die Fahrten zu diesen Zielen als „Zubringerfahrten“ einzustufen und damit die Erreichbarkeit von Gesundheitsorten wie den Krankenhäusern UKB und Vivantes Kaulsdorf für Menschen, die den ÖPNV nutzen möchten, deutlich zu verbessern.

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Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte freier Träger

Die Entscheidung, den freien Trägern endlich die Hausstadtzulage zukommen zu lassen, ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Es ist höchste Zeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege die gleiche Anerkennung erfahren wie ihre Kollegen in landeseigenen Unternehmen. Diese Gleichbehandlung ist nicht nur ein längst überfälliger Lückenschluss, sondern auch ein deutliches Signal der Wertschätzung für diejenigen, die das Rückgrat unserer Stadt bilden. Die Beschäftigten der freien Träger leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer sozialen Infrastruktur in Berlin.

Gute Arbeit in öffentlichem Auftrag ist seit einigen Jahren das Motto der Berliner Regierung. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Hinblick auf die Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft der Länder stellte sich nun die Frage, ob die Hauptstadtzulage auch als Teil des Tarifvertrages gilt. Denn es ist im Rahmen der Tarifeinigung gelungen die Zulage zu tarifieren. Sie ist ab sofort Teil des Tarifvertrages.

Eine Anfrage von meiner Kollegin Julia Schneider und mir schafft nun Klarheit.

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Umgang mit Periodenarmut in Berlin

“Rund 20.000 Euro gibt eine Person im Leben durchschnittlich für die Menstruation aus. Allerdings können sich das längst nicht alle leisten. Manche Menschen können sich nicht mal die absoluten Basics kaufen, also Tampons oder Binden. Sie müssen mit Klopapier oder Stoffresten improvisieren. Periodenarmut oder Period Poverty ist ein weltweites Problem.” (Quelle: Podcast Eine Stunde Liebe vom 15. Januar 2021)

Gemeinsam mit meiner Kollegin Fatos Topas und Social Period e.V. habe ich den Senat zum Umgang mit der Periodenarmut in Berlin gefragt (Drucksache 18/28115). Aus der Antwort geht hervor, dass es in einigen Bezirken entsprechende Debatten und Beschlüssen in den BVVen gibt.

Aus Tempelhof-Schöneberg enthält die Antwort auch Zahlen: “Für eine entsprechende Ausstattung aller Frauentoiletten in den vorbezeichneten Einrichtungen sind Ausgaben für Automaten (Erstausstattung) sowie Verbrauchartikel im ersten Haushaltsjahr in Höhe von rd. 90.000 € zu erwarten; die jährlichen Aufwendungen für Verbrauchartikel allein werden auf 60.000 €/Jahr prognostiziert.”

Bedenkenswert ist die Antwort zum Thema HousingFirst: “Grundsätzlich besteht eine solche Möglichkeit, diese wird aber vom Senat, in Abstimmung mit den Expertinnen der Housing First Projekte als wenig zielführend betrachtet. Auch wenn der für Housing First in Frage kommende Personenkreis obdachlose Frauen sind, ist mit der Vermittlung einer Wohnung der Leistungsbezug für Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden. Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II, bzw. § 27 a SGB XII umfassen unter anderem auch Bedarfe für Hygieneprodukte, so dass – wenn von den Frauen gewünscht – eher Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung im Vordergrund stehen, welche auch den Bedarf an Menstruationsprodukten umfasst. Die Housing First Projekte sind im Übrigen sehr gut vernetzt und können den Frauen bei Bedarf Hinweis geben, wo kostenfreie Hygieneprodukte erhältlich sind, bzw. geben diese auch in geringem Umfang aus.”

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Auslastung der Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Ich habe beim Senat die Belegung für das vergangene Jahr abgefragt (Drucksache 18/28039). Bereits in einer früheren Anfrage habe ich die Zahlen für frühere Jahre erfahren. Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich auch im Jahr 2020 ablesen.

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