Transparenzgesetz – für eine transparente Verwaltung
Endlich hat der Senat den Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz vorgelegt. Damit wird ein zentrales Anliegen der rot-rot-grünen Koalition einen Schritt voran gebracht. Das Gesetz soll allen Berliner:innen aktive Mitbestimmung und Kontrolle erlauben, Politik und Verwaltungshandeln nachvollziehbarer machen, sowie die Voraussetzungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen schaffen.
Leider bleibt der konkrete Gesetzesentwurf hinter dem aktuellen Informationsfreiheitsgesetz, dem Hamburger Transparenzgesetz und auch hinter dem Entwurf des Volksentscheides Transparenz Berlin zurück. Das wird keine Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus finden. Ich bin aber zuversichtlich, dass es im parlamentarischen Verfahren gelingen wird den Koalitionsvertrag umzusetzen. Unsere Vorschläge für die notwendigen Verbesserungen liegen vor. Ausnahmen z.B. für Justiz, Verfassungsschutz und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen werden wir kritisch prüfen. Ebenso kritisch sind die Gebühren zu sehen: Informationen und Transparenz dürfen keine Frage des Geldbeutel sein.
Erfreulich im Entwurf ist, dass Berliner:innen mit dem neuen Gesetz nicht mehr im Einzelfall Akteneinsicht für bestimmte Informationen beantragen müssen. So werden zum Beispiel alle Rechtsvorschriften, wesentliche Daten über die Landesunternehmen, Umweltdaten, Gutachten, Subventions- und Zuwendungsvergaben aktiv auf einem Transparenzportal veröffentlicht. Alle Daten an einem Ort: davon profitieren nicht nur engagierte Bürger:innen und Journalist:innen, sondern auch die Verwaltungen selbst wie die Erfahrungen aus Hamburg zeigen.