Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Umgang mit Periodenarmut in Berlin

“Rund 20.000 Euro gibt eine Person im Leben durchschnittlich für die Menstruation aus. Allerdings können sich das längst nicht alle leisten. Manche Menschen können sich nicht mal die absoluten Basics kaufen, also Tampons oder Binden. Sie müssen mit Klopapier oder Stoffresten improvisieren. Periodenarmut oder Period Poverty ist ein weltweites Problem.” (Quelle: Podcast Eine Stunde Liebe vom 15. Januar 2021)

Gemeinsam mit meiner Kollegin Fatos Topas und Social Period e.V. habe ich den Senat zum Umgang mit der Periodenarmut in Berlin gefragt (Drucksache 18/28115). Aus der Antwort geht hervor, dass es in einigen Bezirken entsprechende Debatten und Beschlüssen in den BVVen gibt.

Aus Tempelhof-Schöneberg enthält die Antwort auch Zahlen: “Für eine entsprechende Ausstattung aller Frauentoiletten in den vorbezeichneten Einrichtungen sind Ausgaben für Automaten (Erstausstattung) sowie Verbrauchartikel im ersten Haushaltsjahr in Höhe von rd. 90.000 € zu erwarten; die jährlichen Aufwendungen für Verbrauchartikel allein werden auf 60.000 €/Jahr prognostiziert.”

Bedenkenswert ist die Antwort zum Thema HousingFirst: “Grundsätzlich besteht eine solche Möglichkeit, diese wird aber vom Senat, in Abstimmung mit den Expertinnen der Housing First Projekte als wenig zielführend betrachtet. Auch wenn der für Housing First in Frage kommende Personenkreis obdachlose Frauen sind, ist mit der Vermittlung einer Wohnung der Leistungsbezug für Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden. Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II, bzw. § 27 a SGB XII umfassen unter anderem auch Bedarfe für Hygieneprodukte, so dass – wenn von den Frauen gewünscht – eher Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung im Vordergrund stehen, welche auch den Bedarf an Menstruationsprodukten umfasst. Die Housing First Projekte sind im Übrigen sehr gut vernetzt und können den Frauen bei Bedarf Hinweis geben, wo kostenfreie Hygieneprodukte erhältlich sind, bzw. geben diese auch in geringem Umfang aus.”

1. Welche Daten liegen dem Senat zur Anzahl von Frauen vor, die in Berlin wohnungs- oder obdachlos sind?
2. Inwiefern wird in den Statistiken zwischen Frauen und weiblich gelesenen, trans, inter und nicht-binären Personen unterschieden?
3. Gibt es Daten bezüglich der Situation der FINTA, die aufzeigen, ob diese Zugriff auf Perioden- und Hygieneprodukte haben?

Daten in Verbindung mit der Unterbringung gemäß des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) erheben die Bezirke als Geschäftsstatistik gemäß Nr. 3 Abs. 17 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG). Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage greift der Berliner Senat auf Bezirksangaben zurück. Zum Stichtag 30.06.2021 liegen noch keine berlinweiten Angaben vor. Das Geschlecht wird ausschließlich bei 1-Personenhaushalten statistisch erfasst.

Der Berliner Senat geht auf Grundlage der von den Bezirken übermittelten Daten von 1.910 wohnungslosen Frauen in 1-Personenhaushalten zum Stichtag 31.12.2020 aus. Bezüglich der Anzahl der obdachlosen Frauen wird auf die Übernachtungen von Frauen in den zuwendungsfinanzierten niedrigschwelligen Notübernachtungen am Stichtag 12.07.2021 zurückgegriffen. Demnach haben 59 obdachlose Frauen das Angebot der Notübernachtungen genutzt.

Die ASOG-Statistiken führen Frauen und Männer auf, eine weitere Differenzierung erfolgt nicht. Im Bereich der Notübernachtung wird auch das Merkmal „divers“ erfasst. Daten zur Situation der FINTA bezüglich des Zugriffs auf Perioden- und Hygieneartikel existieren nicht.

4. Inwiefern wird die Thematik der Periodenarmut (besonders in Bezug auf Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit) in den Projekten im Bereich der Wohnungslosenhilfe berücksichtigt?

Im Integrierten Sozialprogramm/ISP werden neun Notübernachtungen ganzjährig gefördert, wobei hiervon drei gemischtgeschlechtlich, vier als Notübernachtung für Frauen und zwei als Notübernachtung für Familien konzipiert sind. In den jeweiligen Förderbeträgen sind auch Mittel für Hygieneprodukte enthalten. Konzeptionell ist bei allen Notübernachtungen die kostenfreie Abgabe von Perioden- und Hygieneprodukten verankert. Zudem arbeiten die Notübernachtungen mit den Projekten Social Period (https://www.socialperiod.org) und Periodensystem (https://perioden-system.com/) zusammen.

5. Welche Projekte des Senat oder der Bezirke haben zum Ziel, Periodenarmut zu bekämpfen?
In den Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Pankow und Mitte wurden in die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) Beschlussempfehlungen eingebracht, die zum Ziel haben, in öffentlichen Gebäuden und zum Teil Schulen kostenfrei Menstruationsartikel über vandalismussichere Spender abzugeben. Im Bezirksamt Mitte soll dieses Vorhaben gemeinsam mit dem Jobcenter umgesetzt werden. Die ursprünglich für den 17.06.2021 vorgesehene Beschlussfassung wurde vertagt. Im Bezirk Pankow wurde durch die BVV am 16.06.2021 die Drucksache “Kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Behörden, Schulen und öffentlichen Einrichtungen” beschlossen. Die Umsetzung wird im Bezirksamt aktuell geprüft.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg antwortet wie folgt: „Auf Grundlage eines entsprechenden Ersuchens der BVV ermittelte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg in 2021 die Aufwendungen für eine Ausstattung der Frauentoiletten des Rathauses Schöneberg, des Rathauses Tempelhof sowie des Gemeinschaftshauses Lichtenrade mit Menstruationsprodukten. Das Ergebnis lautete: Für eine entsprechende Ausstattung aller Frauentoiletten in den vorbezeichneten Einrichtungen sind Ausgaben für Automaten (Erstausstattung) sowie Verbrauchartikel im ersten Haushaltsjahr in Höhe von rd. 90.000 € zu erwarten; die jährlichen Aufwendungen für Verbrauchartikel allein werden auf 60.000 €/Jahr prognostiziert. Die Realisierung eines entsprechenden Pilotprojektes steht gegenwärtig unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit“.

Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird auf den BVV-Beschluss Drucksache: DS/2131/V verwiesen. Die BVV hat das Bezirksamt aufgefordert, in öffentlichen Gebäuden in bezirklicher Verantwortung entsprechendes Hygienematerial bereitzustellen. Bereits bei der baulichen Planung von Toiletten und Sanitäranlagen sollen Hygiene-Bedarfe stärker berücksichtigt werden.

Im Bezirksamt Reinickendorf gibt es folgende Projekte: „Das Thema Periodenarmut wird in Reinickendorf im Bereich der Jugend- und Familienförderung immer dort aufgegriffen, wo die Problematik bei Mädchen und Frauen auftaucht und durch Fachkräfte erkannt wird. Im Interkulturellen Mädchentreff „Auguste“ – eine reine Mädchen- und Fraueneinrichtung – ist die Thematik weithin bekannt. Dort findet eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Periode statt und es wurden entsprechend Angebote entwickelt und Spendenaufrufe gestartet. So gibt es bspw. das wöchentliche Angebot „Wie sich mein Körper verändert“, bei dem Mädchen alle Fragen stellen können, die sie sich in anderen Kontexten nicht zu fragen trauen. Dies umfasst Themen der Körperhygiene, Aufklärung zur Periode, Entwicklung des Körpers oder auch des Verhaltens, Anwendung von Produkten wie Binden und Tampons, Verhütungsprodukte, etc. Die Einrichtung selbst hat in Kooperation mit einem Drogeriemarkt über die Jahre immer wieder Spenden von Hygieneartikeln und Proben erhalten, die an bedürftige Mädchen verteilt wurden und denen die Handhabung in diesem Zusammenhang erklärt wurde. Besonders durch die Arbeit mit geflüchteten Mädchen aus den umliegenden Gemeinschaftsunterkünften konnte der Mangel an Hygieneprodukten (bspw. beim Schwimmen) immer wieder festgestellt und in der vertrauensvollen Umgebung des Mädchentreffs entsprechend aufgefangen werden.

Über niedrigschwellige Beratungsangebote wie bspw. die Familienlotsinnen Reinickendorf gibt es Informationen zu Einrichtungen, die obdachlosen Frauen Hygieneartikeln kostenlos zur Verfügung stellen. Ein weiteres Projekt zum Thema Periodenarmut wird aktuell durch die bezirklich sehr aktiven Straßensozialarbeitenden von Gangway gemeinsam mit einer durch sie betreuten Mädchengruppe realisiert. In Kooperation mit den Erwachsenen-Streetwork- Teams „Drop Out“ ist es das Ziel, dass Thema Obdachlosigkeit und damit einhergehende Fragen zu bearbeiten. In Workshops wird u. a. auch das Thema Periodenarmut dezidiert behandelt und die Mädchengruppe organisiert vor diesem Hintergrund „Hygiene-Beutel“, die sie auf der Straße verteilen. Auch im Beratungs-, Kommunikations- und Lernzentrum für Frauen „Flotte Lotte“ im Märkischen Viertel ist die Problematik der Periodenarmut bekannt. Aktuell gibt es auch hier Bemühungen über Kooperationen mit Drogeriemärkten, Hygieneartikel zu erhalten,
um sie betroffenen Frauen kostenlos zur Verfügung stellen zu können“.

Der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf antwortet wie folgt: „In den zwei vom Bezirk geförderten Wohnungslosentagesstätten werden an Frauen Artikel zur Monatshygiene ausgegeben. Darüber hinaus werden auch bei Bedarf Kondome herausgegeben. In der Bahnhofsmission am Zoo werden vorsprechende Frauen mit ausreichend Material ausgestattet. Auch in unseren frauenspezifischen Einrichtungen der Kältehilfe des Bezirkes werden unbegrenzt an alle Frauen Periodenartikel herausgegeben. Das Duschmobil ist ebenfalls im Bezirk unterwegs und bietet auch entsprechende ergänzende Monatshygiene an. In allen Einrichtungen wird dabei auf die individuellen Bedürfnisse der vorsprechenden Frauen Rücksicht genommen“.

6. Welche Verwaltungen oder Gremien im Land Berlin sind für den Zugang zu Menstruationshygiene oder einer Entwicklung einer Strategie zur Bekämpfung von Periodenarmut zuständig?

Die Bekämpfung von Periodenarmut und der kostenlose Zugang zu Menstruationshygiene kann nur in einem breiten Verantwortungsbündnis gelingen. Betrachtet man den in Frage kommenden Kreis der Adressatinnen, wird deutlich, dass vorrangig die Versorgungsbereiche der Ressorts Soziales, Gesundheit, Gleichstellung, Bildung, Jugend und Familie Berührungspunkte zur Thematik haben. Auch ein interkultureller Ansatz ist ressortübergreifend festzustellen.

7. Inwieweit werden in der aktuellen Weiterentwicklung der Wohnungs-/Obdachlosenhilfe genderspezifische und Bedürfnisse von FINTA berücksichtigt?

Die Berücksichtigung genderspezifischer und insbesondere der Bedürfnisse von LSBTIQ*, ist fester Bestandteil der Handlungsfelder und Maßnahmen der „Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik“. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 9.

8. Inwiefern werden speziell obdachlose und wohnungslose FINTA beziehungsweise Unterkünfte, die ausschließlich für FINTA konzipiert sind, unterstützt?

Die bedarfsgerechte Ausgestaltung der im Rahmen des Projektes zur Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) zu schaffenden Unterkünfte sowie das bedarfsgruppenspezifische sozialpädagogische Beratungsangebot, werden zu höheren Kosten führen, mithin tagessatzwirksam werden. Bereits jetzt wird die, vom Träger „Schwulenberatung“ betriebene Unterkunft für LSBTIQ* in der Kiefholzstraße per Zuwendung unterstützt. Ein weiteres Projekt des Trägers befindet sich aktuell in der Prüfung.

9. Wird die in der GStU festgeschriebene „bedarfsgerechte Unterbringung“ einen genderspezifischen Ansatz verfolgen, der FINTA berücksichtigt?

Das Projekt zur Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) berücksichtigt die Bedarfe der hier unter dem Arbeitstitel: LSBTIQ* zusammengefassten Personenkreise dergestalt, dass die entsprechenden Unterkünfte in baulicher und sächlicher Hinsicht, den besonderen Bedarfen dieser Personenkreise gerecht werden können. Darüber hinaus ist ein bedarfsgruppenspezifisches sozialpädagogisches Beratungsangebot vorgesehen. Siehe hierzu auch die Nr. II 6 – Handlungsfelder und Maßnahmen der „Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik“.

10. Ist die kostenlose Versorgung mit Menstruationshygieneprodukten auch Teil der bedarfsgerechten Unterbringung und der Notunterkünfte?

Siehe Antwort zu 4.

11. Gibt es die Möglichkeit, dass in den Housing-First Modellprojekten Menstruationsprodukte kostenlos angeboten werden (ggf. zunächst im Rahmen einer Pilotphase)?

Grundsätzlich besteht eine solche Möglichkeit, diese wird aber vom Senat, in Abstimmung mit den Expertinnen der Housing First Projekte als wenig zielführend betrachtet. Auch wenn der für Housing First in Frage kommende Personenkreis obdachlose Frauen sind, ist mit der Vermittlung einer Wohnung der Leistungsbezug für Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden. Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II, bzw. § 27 a SGB XII umfassen unter anderem auch Bedarfe für Hygieneprodukte, so dass – wenn von den Frauen gewünscht – eher Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung im Vordergrund stehen, welche auch den Bedarf an Menstruationsprodukten umfasst. Die Housing First Projekte sind im Übrigen sehr gut vernetzt und können den Frauen bei Bedarf Hinweis geben, wo kostenfreie Hygieneprodukte erhältlich sind, bzw. geben diese auch in geringem Umfang aus.

12. Inwiefern kann ein Modellprojekt mit kostenlosen Hygieneprodukten aufgebaut werden?

Das Land Berlin erhält im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zusätzliche Mittel aus der Europäischen Aufbauhilfe REACT-EU. Mit dem Förderinstrument 36 – Wohnungslosenhilfe – sollen bis zu 240 Plätze in Notunterkünften im Format 24/7 etabliert werden. Die Ausschreibung (https://www.efg-berlin.eu/wp-content/uploads/2021/06/Leistungsbeschreibung_FI-36.pdf) enthält unter anderem auch ein Los mit der ausschließlichen Zielgruppe wohnungsloser Frauen mit 40 – 50 Plätzen. Hierbei ist die Bereitstellung kostenfreier Hygieneprodukte für die Nutzerinnen Teil des Konzepts der Einrichtung. Sofern eine solche Einrichtung realisiert werden kann, wird in der Evaluation zudem auch Berücksichtigung finden, welche Rolle ein geschützter Raum beim Empowerment der Frauen bieten kann. Hierbei ist Leitbild der Betrachtungen, dass nicht allein die Ausgabe kostenfreier Hygieneprodukte, sondern auch vielmehr ausreichend geschützte Räume zur Anwendung dieser erforderlich sind. Unter Bezugnahme auf die Antworten zu 4. und 5. sieht der Senat darüber hinaus derzeit keine Notwendigkeit für weitere Modellprojekte.

13. Gibt es ein Budget für Hygieneprodukte in öffentlichen oder sozialen Einrichtungen?
14. Wenn ja, welche Hygieneprodukte werden bereitgestellt und gibt es dabei eine Hierarchisierung?
15. Wenn ja, welche Hygieneprodukte werden als am Wichtigsten eingeschätzt?
16. Gibt es gesonderte Hygieneprodukte, die für FINTA bereitgestellt werden?
17. Welcher Anteil des Haushalts wird für Klopapier in sozialen und öffentlichen Einrichtungen ausgegeben und wie viel würde es kosten, Menstruationshygieneprodukte im gleichen Maße gratis zur Verfügung zu stellen?

Im Land Berlin gibt es eine Vielzahl öffentlicher und sozialer Einrichtungen mit den unterschiedlichsten Zweckbestimmungen und diversen Gruppen von Nutzenden. Eine zusammenführende Statistik wird im Land Berlin hierzu nicht geführt.

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