Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Mehr Sauberkeit für den Bahnhofsvorplatz Kaulsdorf

Der Bahnhofsplatz Kaulsdorf soll sauberer werden. Dies geht aus einer Antwort auf meine Anfrage hervor (Schriftliche Anfrage Nr. 19/12308). Seit längerem erreichen mich unzählige Anfragen von Bürger*innen zur Frage der Sauberkeit am S Kaulsdorf. Immer wieder habe ich mich an BVG und Senat gewandt. Nun soll es eine Erhöhung der Reinigungsintervalle und der Mülleimerentleerungen geben.

Ich freue mich, dass die diversen Nachfragen zu dieser Entscheidung beigetragen haben und damit auch das Bürgerengagement für mehr Sauberkeit in Kaulsdorf Berücksichtigung findet. Wesentliches Problem sind fast durchgängig defekte Mülleimer und die damit verbundene Verteilung des gesammelten Mülls über den ganzen Bahnhofsvorplatz (Wind).

Zukünftig erfolgt die Reinigung der drei Haltestellen sowie der Haltestelleninsel ab sofort 2x wöchentlich montags und freitags. Die Reinigung der kompletten Busschleife erfolgt künftig monatlich. Auch die Flächen die im Besitz der DB AG sind, werden in regelmäßigen Abständen gereinigt. Da der ganze Bereich der Buswendeschleife der BVG zugeordnete sind, ist sie dafür auch zuständig. Öffentliches Straßenland ist dort nicht vorhanden. In die Zuständigkeit des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin fällt demnach kein Bereich.

1. Wie bewertet der Senat die wiederkehrende Vermüllung des S-Bahnhof Vorplatzes und der Buswendeschleife am S-Bahnhof Kaulsdorf?

Die Sauberkeit der Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bestimmend für die Aufenthaltsqualität der Fahrgäste und durchaus maßgeblich für das Image einer Stadt. Vermüllte Verkehrsanlagen bzw. von vorgelagerten Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs können dazu führen, dass potentielle Fahrgäste entsprechende Orte meiden. Diese Örtlichkeiten sollten daher möglichst regelmäßig von Müll beräumt werden.

2. Welche Bereiche fallen in die Zuständigkeit des Bezirksamtes, welche Bereiche fallen in die Zuständigkeit der BVG? Welche anderen Zuständigkeiten sind dem Senat für diesen Ort bekannt?

Die Buswendeschleife einschließlich der Haltestellenbereiche gehören laut ALKIS (Liegenschaftskataster) zum Fachvermögen der BVG. Ein Teil des Vorplatzes und die Zugänge zum Eingang des S-Bahnhofs Kaulsdorf gehören zum Fachvermögen der Deutschen Bahn AG. Öffentliches Straßenland ist dort nicht vorhanden. In die Zuständigkeit des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin fällt kein Bereich.

3. Wie ist die Verantwortung konkret verteilt, wenn der Mülleimer an der Bushaltestelle regelmäßig defekt ist und dadurch der Müll vom Wind über den ganzen Bahnhofsvorplatz verteilt wird?

Die BVG teilt mit, dass ein Reinigungsunternehmen beauftragt wurde. Die BVG-Leitstelle lässt den Zustand der Haltestellen kontrollieren und meldet Reinigungsbedarfe.

4. Welche Rolle spielt die BSR an dieser Stelle bei der Aufgabe Sauberkeit sicherzustellen?

Die BSR teilt mit, für die Reinigung und den Winterdienst der Buswendeschleife nicht zuständig zu sein. Die im Eigentum der BVG stehenden Verkehrsflächen seien nicht als öffentliches Straßenland gemäß § 1 Straßenreinigungsgesetz gewidmet und befinden sich nicht in der Baulast Berlins. Die Buswendekehre ist nicht im Straßenreinigungsverzeichnis enthalten.

5. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die kontinuierliche Sauberkeit des S-Bahnhof Vorplatzes und der Buswendeschleife am S-Bahnhof Kaulsdorf zu verbessern?

Die BVG teilt mit, sich mit dem für die Reinigung beauftragten Dienstleister auf eine Erhöhung der Reinigungsintervalle und der Mülleimerentleerungen verständigt zu haben. Die Reinigung der drei Haltestellen sowie der Haltestelleninsel erfolgt ab sofort 2x wöchentlich montags und freitags. Die Reinigung der kompletten Busschleife erfolgt künftig monatlich. Flächen die im Besitz der DB AG sind, werden in regelmäßigen Abständen gereinigt. Sofern darüber hinaus Reinigungen notwendig werden, wird dies separat in Auftrag gegeben.

6. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Der Beantwortung ist vonseiten des Senats nichts hinzuzufügen.

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