Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Ein Digitalcheck auch für Berliner Gesetze?

Die Geschichte der Bundesrepublik aber auch des Landes Berlin ist geprägt von großen Reformen und Wandel. Kaum verändert hat sich jedoch die Art und Weise, wie Gesetze erarbeitet werden. Kein Wunder, dass sie im Zeitalter der Digitalisierung an ihre Grenzen stößt. Der Digitalcheck soll dieses Problem lösen.

Im bündnisgrünen Wahlprogramm steht dazu: “Für neue Vorschriften – von Gesetzen über Verordnungen bis hin zu Verwaltungs- und Ausführungsvorschriften – soll es künftig einen Digital[isierungs]-Check geben, damit wichtige Fragen zur Umsetzung nicht viel zu spät gestellt werden und dann die Verwaltung überfordern – sondern stattdessen „digital ready“ zur Verwaltungskultur wird. Schon für die Rechtsetzung fordern wir daher digitaltaugliche Entscheidungen, in denen Recht, Organisation und IT von Anfang an zusammen gedacht und multiprofessionell angegangen werden.”

Was genau ist nun ein Digitalcheck?

Ein Digitalcheck für die Gesetzgebung soll sicherstellen, dass Gesetze und Prozesse so gestaltet werden, dass diese auch wirklich digitalisiert werden können. Zum Beispiel als digitale Serviceangebote für die Bürger*innen oder Prozesse innerhalb der Verwaltung – und zwar ohne gesetzlich vorgeschriebene Medienbrüche wie dem Ausdrucken von Formularen. Bis heute ist die Mehrheit der Gesetze in Deutschland entstanden, ohne zu überlegen wie diese digital umgesetzt werden sollen. Dadurch können Prozesse in zu vielen Fällen nicht vollständig digital angeboten werden. Ein gutes Beispiel ist die Anwohnerparkvignette. Für die Einrichtung der entsprechenden Schnittstelle zum automatisierter Abruf und Abgleich mit dem ZFZR benötigt das LABO die entsprechende gesetzliche Grundlage. Das sehen die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften (88 35 ff. StVG) nicht vor.

Der Digitalcheck bietet nun Anleitungen und Methoden für Legisten*innen (Juristen*innen welche Gesetzestexte ausarbeiten), um neue digitaltaugliche Regelungen zu erarbeiten. Eine gute Übersicht zum Digitalcheck gibt Stephanie Kaiser von DigitalService beim Creative Bureacracy Festival 2023, diese entwickeln auf Bundesebene den Digitalcheck.


Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.

Wie funktioniert der Digitalcheck?

Seit Januar 2023 wird der Digitalcheck in den Bundesministerien angewendet, Stand Juni 2023 ist der Digitalcheck in Version 1.2 im Einsatz und kann auf der Website heruntergeladen werden. Wichtiges Detail: der Digitalcheck ist zur Zeit ein Instrument welches für Referentenentwürfe verwendet wird, also für Gesetze welche von der Bundesregierung erarbeitet werden. Mehr dazu wie ein Gesetz entsteht, gibt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung.

Der Digitalcheck teilt sich in zwei Teile: die Prüfung, ob das Regelungsvorhaben eine Digitalbezug hat und das Erarbeiten einer digitaltauglichen Regelung. In den Prozess involviert ist der Nationale Normenkontrollrat und ein Support zum Digitalcheck des DigitalService, welcher auch Sprechstunden für Legisten*innen anbietet.

Flussdiagram welches Dokumente zeigt die erst eine Vorprüfung unterlaufen und danach wird die Regelung erarbeitet.
Ablauf des Digitalchecks. Quelle:BMI

Die Erarbeitung der Regelung wird durch ein Dokument begleitet, in dem die Arbeit dokumentiert wird. Inhaltlicher Kern des Digitalchecks sind die fünf Prinzipien, welche garantieren, dass eine Regelung später Nutzer*innenfreundlich umgesetzt werden kann:

  1. Digitale Kommunikation sicherstellen
  2. Wiederverwendung von Daten & Standards ermöglichen
  3. Datenschutz & Informationssicherheit gewährleisten
  4. Klare Regelungen für eine digitale Ausführung finden
  5. Automatisierung ermöglichen

Diese Prinzipien sind im Digitalcheck mit Unterpunkten versehen, so zum Beispiel soll auf eine einheitliche Verwendung von Begriffen geachtet werden, Medienbrüche vermieden werden, Anforderungen der Barrierefreiheit und Privacy by Design (Datenschutz einbeziehen). Neben den Grundlagen, welche 1 bis 4 abdecken, garantiert der Punkt 5. die Zukunftsfähigkeit einer Regelung. Technologien entwickeln sich schneller als neue Regelungen und während ein Prozess heute noch Menschen bedarf, könnte dies in zwei Jahren automatisiert ablaufen. So wird garantiert, dass sich Verwaltung technologisch weiterentwickeln kann und nicht die Legislative erneut aktiv werden muss, damit der nächste Technologiefortschritt genutzt werden kann. Eine Ausführliche Erklärung der Fünf Prinzipien findet Ihr auf dem Blog des DigitalService.

Was heißt das für Berlin?

Sowohl im Koalitionsvertrag der Bundesregierung (S. 9, Koalitionsvertrag 2021 der Bundesregierung) als auch im Koalitionsvertrags des Senats von Berlin (S. 15, Koalitionsvertrag 2023) steht der Digitalcheck als vorhaben fest.

Damit ist klar: Auch Berlin sollte den Digitalcheck einführen. Im Jahr 2023 ist es bei allen neuen Gesetzen sinnvoll, die Digitalisierung der Regelung von Anfang an mitzudenken. Zu hoffen bleibt, dass sich die Koalition an der Vorarbeit aus dem Bund orientiert. So wird sichergestellt, dass wir in Deutschland auch einen einheitlichen Standard an Qualität für digitale Gesetzgebung etablieren.

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