Weiter kein medienbruchfreier Anwohnerparkausweis in Berlin
Wer in Berlin wohnt und ein Auto besitzt braucht dafür auch einen Parkplatz. In großen Teilen der Innenstadt gibt es eine Parkraumbewirtschaftung und damit die Möglichkeit für Anwohner*innen einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Ein Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig und es gibt einen Online-Antrag. Das Problem: nach dem digitalen Antrag geht die Bearbeitung analog weiter.
Im Sommer 2022 habe ich auf Initiative der Bezirke versucht, beim Senat eine verantwortliche Stelle zu finden und den Grund zu erfragen, warum die fehlende Schnittstelle zwischen Melderegister und KFZ-Register nicht digitalisierbar ist. Noch im Dezember 2022 konnte der Senat hier keine Antwort geben. Ein neuer Bericht für den Ausschuss gibt nun Auskunft: “Für die Einrichtung der entsprechenden Schnittstelle zum automatisierter Abruf und Abgleich mit dem ZFZR benötigt das LABO die entsprechende gesetzliche Grundlage. Das sehen die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften (88 35 ff. StVG) nicht vor. Eine Änderung der maßgeblichen bundesrechtlichen Norm ist jedoch unabdingbar. Ohne die gesetzliche Grundlage kann das LABO das entsprechende Softwaremodul nicht weiterentwickeln.”
Positiv: nach einem Jahr ist das Problem benannt: der Bundestag. Ziel muss also sein, das entsprechende Gesetz zu ändern. Damit irgendwann auch in Berlin die Beantratung eines Bewohnerparkausweises digital und medienbruchfrei erfolgen kann.
„SenInnDS wird gebeten, dem UA Verwaltung rechtzeitig zur Sitzung am 20.03.2023 zu berichten, wie das gesamte Verfahren rund um die Anwohnerparkvignette auf Senats- und Bezirksebene medienbruchfrei digitalisiert werden kann (insbesondere hinsichtlich der Schnittstelle zwischen Melde- und Fahrzeugregister).“
Hierzu wird berichtet:
Ergänzend zu dem vorliegenden Bericht der politikfeldverantwortlichen Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz wird berichtet, dass die komplette medienbruchfreie Umsetzung des Beantragungsprozesses eines (Anwohnerparkvignette) Bewohnerparkausweises an der fehlenden gesetzlichen Grundlage scheitert.
In dem Prozess der Online-Antragstellung muss nach heutiger Maßgabe, die antragstellende Person noch durch einen Upload der Zulassungsbescheinigung Teil I , den Nachweis zum Kfz führen. Durch einen automatisierten Abruf der Daten beim dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt könnte dies zukünftig entfallen und der Prozess vollständig medienbruchfrei gestaltet werden. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) betreibt als fachverfahrensverantwortliche Stelle das entsprechende Softwaremodul und stellt es den Bürger-und Ordnungsämtern als antragsbearbeitende und abrufende Stelle bereit. Für die Einrichtung der entsprechenden Schnittstelle zum automatisierter Abruf und Abgleich mit dem ZFZR benötigt das LABO die entsprechende gesetzliche Grundlage. Für den automatisierten Abruf muss die abrufenden Stelle für den Zweck, hier die Bürger- und Ordnungsämter der Berliner Bezirke, in den entsprechenden Normen autorisiert sein.
Das sehen die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften (88 35 ff. StVG) nicht vor. Eine Änderung der maßgeblichen bundesrechtlichen Norm ist jedoch unabdingbar. Ohne die gesetzliche Grundlage kann das LABO das entsprechende Softwaremodul nicht weiterentwickeln.
In diesem Zusammenhang initiiert die politikfeldverantwortliche Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zurzeit ein Projekt zur Einführung digitaler Parkraummanagement-Systeme und den dafür notwendigen Gesetzesänderungen im Bund, gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik.