Erneuter Rückschlag für den Neubau am Kastanienboulevard in Hellersdorf
Das Landgericht Berlin hat der GESOBAU in allen strittigen Rechtsfragen in Sachen Hochhaus Kastanienboulevard Recht gegeben. Demnach wurde der Bauträger HABERENT Baugesellschaft mbH zur Eigentumsübertragung und Herausgabe des Grundstücks verurteilt. Leider hat dieser gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht/Kammergericht eingelegt. Damit wird sich das Verfahren weiter in die Länge ziehen. Aufgrund des bestehenden Baustellenverbots kann die GESOBAU auch keine Angaben zum Zustand der Gebäude machen (Drucksache 19/17336).
Die Lage ist schlimm. Ein Wunsch für das neue Jahr: das Berufungsgericht soll möglichst schnell und abschließend entscheiden. Damit das Gebäude dann in die Hände der landeseigenen GESOBAU übergehen kann, fertiggestellt werden und Menschen die Wohnungen beziehen können.
Frage 1: Soll der Rechtsstreit zwischen GESOBAU und dem Bauträger für das Hochhaus am Kastanienboulevard weiterhin durch einen Vergleich beendet werden? Welche Ergebnisse liegen hierzu vor? Bitte um Begründung, falls kein Vergleich mehr angestrebt werden sollte.
Frage 2: Laut Drs. 19/16039 wurde hierzu eine erste Frist bis zum 30. September 2023 angesetzt. Wurde diese Frist eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
Frage 3: Für den Fall, dass die Frist nicht eingehalten wird, hat das Gericht einen Verkündungstermin für den 18. Oktober festgesetzt. Welche Ergebnisse liegen hierzu vor?Der Bauträger HABERENT Baugesellschaft mbH hat die Frist zum 30. September 2023 nicht eingehalten. Bei dem Verkündungstermin am 18. Oktober 2023 hat das Landgericht Berlin den Bauträger HABERENT Baugesellschaft mbH zur Eigentumsübertragung und Herausgabe des Grundstücks verurteilt. Mit dem Urteil wurde der GESOBAU in allen strittigen Rechtsfragen Recht gegeben. Der Bauträger HABERENT Baugesellschaft mbH hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht/Kammergericht eingelegt.
Frage 4: Sollte bis dato keine rechtliche Klärung zum Sachverhalt vorliegen, wann soll diese nun definitiv erfolgen?
Frage 5: Sollte der Rechtsstreit weiterhin offen sein, welche Schritte werden die GESOBAU und der Senat einleiten um eine Entscheidung herbeizuführen?Aufgrund der Berufung des Beklagten HABERENT Baugesellschaft mbH wird die rechtliche Klärung in der Berufungsinstanz erfolgen.
Frage 6: Kann die GESOBAU mittlerweile Auskünfte zum Zustand der Gebäude geben und die Baustelle betreten? Ist es noch möglich den Bau zu retten oder ist ein Komplettabriss notwendig?
Aufgrund des bestehenden Baustellenverbots kann die GESOBAU keine Angaben zum Zustand der Gebäude machen.