Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Verkehrslösung Mahlsdorf – so geht’s weiter

Seit langem setzte ich mich für einen 10-Minuten-Takt der Tram zum S-Bahnhof Mahlsdorf ein. Dafür müssen die Gleise zwischen Rahnsdorfer Straße und S-Bahnhof auf 2 Gleise ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang bekommt auch der Autoverkehr eine neue Strecke über den so genannten “Neuen Hultschiner Damm”. Die Vorbereitungen sind auf einem guten Weg (Drucksache 19/14280 bzw. und 19 /14254).

Für die Straßenbahnbaumaßnahme im Straßenzug Hönower Straße – Hultschiner Damm zwischen Bahnhof Mahlsdorf und Rahnsdorfer Straße, waren die Vorplanung für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn bereits Ende 2021 abgeschlossen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird derzeit von der BVG vorangetrieben. Die Beantragung der Planfeststellung werde bis zum Herbst 2023 angestrebt. Bezüglich des Straßenbahnbahnprojektes ist im Rahmen der Beantragung des Planfeststellungsverfahren eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung geplant.

Die BVG rechnet mit einem Planfeststellungsbeschluss bis Ende 2025. Damit wäre ein Baubeginn frühestens bis Mitte 2026 umsetzbar. Dieser steht in direkter Abhängigkeit zur Inbetriebnahme der Straße an der Schule. Mit der prognostizierten Bauzeit wäre eine Inbetriebnahme in Mitte 2028 realisierbar.


Zu der mit dem Straßenbahnausbau verbundenen Straßenbaumaßnahmen teilt der Senat in seiner Antwort ebenfalls den aktuellen Planungsstand mit. Die Straßenverbindung „An der Schule“ soll wie bekannt als Teil der Verkehrslösung Mahlsdorf (entsprechend § 22 und § 22a Berliner Straßengesetz) umgesetzt werden (Vorlage zur Kenntnisnahme).

Aktuell erfolgt die Einarbeitung von Prüfhinweisen und die Fertigstellung der letzten Gutachten z.B. Fachbeitrag zum Klimaschutzgesetz. Nach Fertigstellung der Planfeststellungsunterlage kann das Planfeststellungsverfahren mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei der Anhörungsbehörde (AHB) der Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen voraussichtlich im 1. Quartal 2023 eröffnet werden.

Für die Straßenbaumaßnahmen bennent der Senat folgenden Zeitplan:

  • April 2023: Beginn der Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 73 Abs. 2 und 3 VwVfG, Beginn der sechswöchigen Einwendungsfrist für Betroffene nach § 73 Abs. 4 VwVfG, Beginn der maximal drei monatigen Einwendungsfrist für Behörden nach § 73 Abs. 3a VwVfG
  • September 2023: Zusendung der Einwendungen an Vorhabenträger zur Stellungnahme (abhängig von der Anzahl an Einwendungen wird von einer benötigten Bearbeitungszeit von ca. zwei Monaten ausgegangen)
  • September 2023: Zusendung der Einwendungen an Vorhabenträger zur Stellungnahme (abhängig von der Anzahl an Einwendungen wird von einer benötigten Bearbeitungszeit von ca. zwei Monaten ausgegangen)
  • November 2023: Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 VwVfG
  • Dezember 2023: Ergebnisse des Anhörungsverfahrens durch AHB an die Planfeststellungsbehörde nach § 73 Abs. 9 VwVfG

Abhängig von der Dauer bis zur Ausstellung des Planfeststellungsbeschlusses und ohne Berücksichtigung möglicher rechtlicher Verfahren werde mit einem frühesten Baubeginn der Straßenbaumaßnahme im 4. Quartal 2024 gerechnet. Die öffentliche Auslegung wird entsprechend § 73 Abs. 5 VwVfG rechtzeitig vorher bekannt gegeben.

Ebenfalls mitgeteilt wurde, dass mit den vom Grunderwerb betroffenen Anliegern individuelle Gespräche geführt wurden. Hierbei erfolgte eine umfangreiche Information zum geplanten Bauvorhaben und den Betroffenen sei der Umfang des Grunderwerbs anhand der überreichten, individuellen Lagepläne erläutert worden.


Anfrage Verkehrslösung Mahlsdorf (Drucksache 19/14280)

1. Wurden die Unterlagen zum Antrag auf Planfeststellung bei der Anhörungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren zum Bau der neuen Straße An der Schule eingereicht? Wenn nein, warum nicht und woher rühren die Verzögerungen?
3. Wann wird der finale Antrag auf Planfeststellung gestellt werden?
Aktuell erfolgt die Einarbeitung der Prüfhinweise und Fertigstellung der letzten Gutachten, z.B. Fachbeitrag zum Klimaschutzgesetz. Nach Fertigstellung der Planunterlage kann das Planfeststellungsverfahren mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei der Anhörungsbehörde voraussichtlich im 1. Quartal 2023 eröffnet werden.

2. Wie lange wird die Prüfzeit dauern?
Die Prüfzeit der Anhörungsbehörde bis zur Auslegung wird voraussichtlich 1 Monat in Anspruch nehmen.

4. Wann wird die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgen?
Der Beginn der Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 73 Abs. 2 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz ist für das II. Quartal 2023 anvisiert.

5. Wann wird vsl. der Erörterungstermin stattfinden können?
Der Erörterungstermin ist abhängig von der Anzahl an Einwendungen und der damit verbundenen Bearbeitungszeit. Der Vorhabenträger geht von einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Monaten aus. Sofern diese Annahme zutrifft, kann der  Erörterungstermin im IV. Quartal 2023 stattfinden.

6. Wann wird mit einem frühesten Baubeginn gerechnet?
Abhängig von der Dauer bis zur Ausstellung des Planfeststellungsbeschlusses und ohne Berücksichtigung möglicher rechtlicher Verfahren wird mit einem frühesten Baubeginn im IV. Quartal 2024 gerechnet.

7. Wann wird das Planfeststellungsverfahren für den Straßenbahnaus- bzw. -neubau zwischen Knoten Rahnsdorfer Straße und Bahnhof Mahlsdorf starten können und gibt es mittlerweile Anpassungen hinsichtlich des prognostizierten Bau- und Inbetriebnahmebeginns?
Die Beantragung der Planfeststellung wird bis zum Herbst 2023 angestrebt. Die BVG rechnet mit einem Planfeststellungsbeschluss bis Ende 2025. Damit wäre ein Baubeginn frühestens bis Mitte 2026 umsetzbar. Dieser steht in direkter Abhängigkeit zur Inbetriebnahme der Straße an der Schule. Mit der prognostizierten Bauzeit wäre eine Inbetriebnahme in Mitte 2028 realisierbar.

Anfrage Welche Pläne verfolgt der Senat am Hultschiner Damm? (Drucksache 19 /14254)

1. Laut Drucksache 19/10792 kam es im Hultschiner Damm vor allem an den Kreuzungen Akazienallee/ Hultschiner Damm und Bergedorfer Straße/ Hultschiner Damm zu Verkehrsunfällen, teils sogar mit Schwerverletzten. Was hat der Senat unternommen bzw. was will der Senat unternehmen, um die besagten Kreuzungen verkehrssicher zu gestalten?
Der Senat hat geprüft, ob zur Verbesserung der Verkehrssituation die Installation einer Lichtzeichenanlage beitragen kann. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse kann der abbiegende Verkehr jedoch nicht getrennt vom Fuß und Radverkehr signalisiert werden, da keine ausreichenden Aufstellflächen vorhanden sind. Damit stellt eine Signalisierung keine Lösung des Hauptkonfliktpunkts dar und wurde daher verworfen.
Stattdessen wird der gegenläufige Radweg im Einmündungsbereich der Akazienallee verbreitert und damit die Verkehrsführung für den abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr hervorgehoben. Außerdem soll die Wartepflicht für die Akazienallee durch ein StopSchild
(Zeichen 206) verdeutlicht werden. Der Bezirk hat zwischenzeitlich die Radverkehrsfurten in Rot unterlegt und durch  Fahrradpiktogramme und Pfeilmarkierungen wird auf die gegenläufige Radverkehrsführung hingewiesen.

2. An welchen weiteren Kreuzungen im Hultschiner Damm plant der Senat Verbesserungen im Straßenland zur Erhöhung der Verkehrssicherheit? a. Wann sollen die Baumaßnahmen beginnen? b. Welches Zeitfenster wird hierfür angesetzt?
Mit Ausnahme der Umgestaltung des Hultschiner Dammes zwischen Bundesstraße B1/5 und Rahnsdorfer Straße sind nach aktuellem Kenntnisstand des Senats keine weiteren Maßnahmen an anderen Kreuzungen im Hultschiner Damm in Planung.

3.
Wie schätzt der Senat den baulichen Zustand der Straße sowie der Schienen und Gehwege des Hultschiner Damms ein?
Hier ist der Senat auf die Auskünfte der zuständigen Straßenbaulastträger angewiesen, dem Bezirksamt MarzahnHellersdorf für die Bestandteile der Straßenverkehrsanlage und die BVG für die Straßenbahnanlagen. Die Betriebsanlagen der BVG inklusive der Gleisanlagen mit dem zugehörigen Deckenschluss am Hultschiner Damm werden sicher und ordnungsgemäß betrieben.

4. Welche Sanierungsmaßnahmen fanden in den letzten zwei Jahren im Hultschiner Damm und mit welchem Ziel statt?
a. Konnten die Baumaßnahmen im vorgesehenen Zeitplan fertiggestellt werden, falls nein, warum nicht?
b. Wie hoch waren die Kosten für die Sanierungsarbeiten?
c. Falls es zu Bauverzögerungen kam, welche Mehrkosten wurden hierdurch verursacht?
Mit der Lichtsignalisierung der Einmündung Hultschiner Damm/Rahnsdorfer Straße und der baulichen Anpassung des Straßenraumes sind in begrenztem Umfang Fahrbahnsanierungen durch den Senat erfolgt.  Vom Bezirksamt MarzahnHellersdorf sind im Abschnitt zwischen Levensauer Straße und Voltastraße ca. 2.000 Fahrbahnfläche oberflächlich saniert worden.
Die Sanierungsarbeiten der BVG beinhalteten im Wesentlichen die Instandsetzung von Überfahrten, den Austausch von Weichenteilen, die Erneuerung von Schienenbefestigungen und die Instandsetzung von Deckenschlussschäden im Rahmengleis.
Die Baumaßnahmen konnten planmäßig fertiggestellt werden.
Für die Sanierungsarbeiten sind Kosten in Höhe von ca. 370 TEUR (inkl. Materialkosten) entstanden.

5. Welche Sanierungsmaßnahmen stehen in den nächsten fünf Jahren im Hultschiner Damm an und mit welchem Ziel?
a. Wann ist mit den Baumaßnahmen zu rechnen?
b. Welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? ‘c. Welche Kosten fallen hierfür an?
d. Aus welchen Mitteln im Haushalt sollen die
Baumaßnahmen finanziert werden?
Durch das Bezirksamt MarzahnHellersdorf werden im Rahmen der Unterhaltung fortführend ab Voltastraße bis kurz vor Lutherstraße weitere Verbesserungen der Fahrbahnoberflächen in einer Länge von ca. 270 m (ca. 2.000 ) vorgenommen.
Mit der Realisierung der Verkehrslösung Mahlsdorf ist zukünftig auch die Erneuerung des Straßenabschnittes zwischen B1/5 und Rahnsdorfer Straße vorgesehen. Von der BVG sind in den nächsten fünf Jahren keine Sanierungsmaßnahmen geplant.

6. Wie ist der Stand der Planungen für die „Verkehrslösung Mahlsdorf“?
a. Welchen Zeitplan gibt es für den Bau der neuen Straße „An der Schule“?
b. Wurde bereits das Planfeststellungsverfahren eröffnet, falls nein, warum nicht?
c. Wie ist der Stand der Planungen für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn zwischen dem Knoten Rahnsdorfer Straße und dem Bahnhof Mahlsdorf?
d. Wie werden die Anwohner und Gewerbetreibenden über die geplanten Bauvorhaben informiert?
Für die Lösung der Verkehrsprobleme in Mahlsdorf werden aktuell zwei Vorhaben planerisch vorbereitet. Unter a, b und d erfolgen Auskünfte zur Straßenbaumaßnahme der neuen Straßenverbindung Straße An der Schule und unter c zur Straßenbahnbaumaßnahme im Straßenzug Hönower Straße Hultschiner Damm zwischen Bahnhof Mahlsdorf und Rahnsdorfer
Straße.

Zu
a. und b.:
Aktuell erfolgt die Einarbeitung von Prüfhinweisen und die Fertigstellung der letzten Gutachten z.B. Fachbeitrag zum Klimaschutzgesetz. Nach Fertigstellung der Planfeststellungsunterlage kann das Planfeststellungsverfahren mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei der Anhörungsbehörde (AHB) der Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen voraussichtlich im 1. Quartal 2023 eröffnet werden. Ab hier gelten die im VwVfG geregelten gesetzlichen Fristen. Abhängig von der Antragstellung des Vorhabenträgers und der Prüfung auf Auslagefähigkeit durch die AHB ergibt sich der folgende Grobterminplan. Die konkreten
Termine sind durch die AHB festzulegen.
April 2023: Beginn der Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 73 Abs. 2 und 3 VwVfG, Beginn der sechswöchigen Einwendungsfrist für Betroffene nach § 73 Abs. 4 VwVfG, Beginn der maximal drei monatigen Einwendungsfrist für Behörden nach § 73 Abs. 3a VwVfG
September 2023: Zusendung der Einwendungen an Vorhabenträger zur Stellungnahme (abhängig von der Anzahl an Einwendungen wird von einer benötigten Bearbeitungszeit von ca. zwei Monaten ausgegangen)
November 2023: Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 VwVfG
Dezember 2023: Ergebnisse des Anhörungsverfahrens durch AHB an die Planfeststellungsbehörde nach § 73 Abs. 9 VwVfG
Abhängig von der Dauer bis zur Ausstellung des Planfeststellungsbeschlusses und ohne Berücksichtigung möglicher rechtlicher Verfahren wird mit einem frühesten Baubeginn im 4. Quartal 2024 gerechnet.

Zu c.:
Die Vorplanung für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn wurde Ende 2021 abgeschlossen. Die Entwurfs und  Genehmigungsplanung wird derzeit von der BVG vorangetrieben. Die Beantragung der Planfeststellung wird bis zum Herbst 2023 angestrebt.
Zu d:
Mit den vom Grunderwerb betroffenen Anliegern wurden individuelle Gespräche geführt. Hierbei erfolgte eine umfangreiche Information zum geplanten Bauvorhaben und den Betroffenen wurde der Umfang des Grunderwerbs anhand der überreichten, individuellen Lagepläne erläutert. Die kompletten Unterlagen können im Rahmen der, nach § 73 Abs. 2 und 3 VwVfG erfolgenden, Auslegung eingesehen werden. Diese öffentliche Auslegung wird entsprechend § 73 Abs. 5 VwVfG rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Bezüglich des Straßenbahnbahnprojektes ist im Rahmen der Beantragung des Planfeststellungsverfahren eine  Bürgerinformationsveranstaltung geplant.

7. Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?
Keine

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