Wohngeld können sie nun online beantragen
Die seit Jahren steigenden Wohnkosten belasten gerade Bürger*innen mit kleineren Einkommen besonders stark. Daher hat die Ampel-Koalition die Stärkung des Wohngeldes im Koalitionsvertrag vereinbart, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde. Damit weiten wir den Empfängerkreis auf zwei Millionen Haushalte aus, erhöhen die Heizkostenkomponente und führen eine Klimakomponente ein. Seit dem 1. Januar 2023 ist es nun auch möglich Wohngeld online zu beantragen. Dazu kommt ein Wohngeldrechner, mit dem unverbindlich geprüft werden kann, ob jemand Wohngeld berechtigt ist.
Mit dem dem Wohngeld-Plus-Gesetz steigt das allgemeine Leistungsniveau und der Kreis der Wohngeldberechtigten wird von 600.000 auf zwei Millionen Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, ausgeweitet. Zusätzlich gibt es die Ermöglichung vorläufiger Wohngeldzahlungen, die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 12 auf 24 Monate, die Verkürzung des Anrechnungszeitraums von einmaligen Einkommen sowie die Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen. Außerdem wurde eine dauerhafte Heizkostenkomponente und Klimakomponente hinzugefügt.
Im Gegensatz dazu ist es immer noch nicht möglich, den Wohnberechtigungsschein (WBS) online zu beantragen. Dies soll jedoch bis Ende Januar möglich werden. Dabei wird eine medienbruchfreie Digitalisierung des WBS-Antrags auch den Antragstellenden zugutekommen. Eine meiner schriftlichen Anfragen hat ergeben, dass die Bearbeitungszeit in einigen Bezirken 16 Wochen beträgt – Zeit, die Antragstellende nicht haben. Eine medienbruchfreie kann den Prozess beschleunigen.