Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bürgerhaus für Mahlsdorf in weiter Ferne

Das geplante Bürgerhaus in Mahlsdorf auf dem Parler Feld kommt nicht voran. Bisher haben es Senat und Bezirksamt nur geschafft, den Anteil der Jugendfreizeiteinrichtung in die Investitionsplanung nach 2031 einzustellen. Also zu wenig Geld und auch noch in ferner Zukunft. Darüber hinaus scheint auch der Bebauungsplan 10-80a nicht voran zu kommen. Selbst ein städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der öffentlichen Interessen und Infrastruktur wird aktuell nicht ausgearbeitet (Drucksache 19/17937).

Das vom Bezirksamt an den Tag gelegte Engagement ist zu wenig. Die jahrelange Debatte über ein Bürgerhaus in Mahlsdorf darf nicht weiter verschleppt werden. Wenn das Bezirksamt das Vorhaben auf dem Parler Feld nicht weiter verfolgen möchte, braucht es eine ernsthafte Debatte über Alternativen. Das Bürgerhaus soll ein wichtiger Treffpunkt für die lokale Gemeinschaft werden und ein vielfältiges kulturelles Programm für alle Altersgruppen ermöglichen.

Immerhin auf dem Grundstück gegenüber geht es langsam voran. In den zurückliegenden Monaten wurde die bautechnische Projektierung des geplanten Ersatzneubaus für den Aldi-Markt Hultschiner Damm 140-142 durch Aldi-Nord fortentwickelt und qualifiziert. Die fortentwickelte Projektierung des Ersatzneubaus war notwendig, weil der Grundstückseigentümer Aldi-Nord mit dem Jugendamt Marzahn-Hellersdorf die Konditionen und den Zuschnitt der geplanten Neueinrichtung der Jugendfreizeiteinrichtung „Hultschi“ im Obergeschoss des Ersatzneubaus verhandelt hat. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist als einer der nächsten Schritte nun im Laufe des Jahres 2024 vorgesehen (Drucksache 19/17936).

Anfrage: Bebauungsplan Parler Feld in Berlin-Mahlsdorf (Drucksache 19/17936)

Frage 1: Wie ist der Stand der Aufstellung des Bebauungsplan 10-80?

Der Bebauungsplan 10-80 wurde in die Bebauungspläne 10-80a und 10-80b geteilt. Der Bebauungsplan 10-80a dient der Sicherung einer privaten naturnahen Grünfläche im Übergang zum Elsensee und ist in Kraft getreten. Für den Bebauungsplan 10-80b, der die Wohnbauentwicklung zum Ziel hat, ist die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt und durch BA-Vorlage Nr. 0312/VI ausgewertet.

Frage 2: Wie lange wird die Aufstellung voraussichtlich noch dauern?

Eine konkrete zeitliche Einschätzung ist nicht möglich.

Frage 3: Welche Planungen, Gutachten oder ähnliches wurden bereits erstellt bzw. sind in Arbeit?

Der Bebauungsplan basiert auf einem städtebaulichen Konzept und wird mit Umweltbericht geführt. Es liegen Gutachten zum Biotop- und Artenschutz, Regenwasser, Verkehr und Schallschutz vor. Es sind keine weiteren Gutachten beauftragt.

Frage 4: Welche Planungen, Gutachten oder ähnliches werden benötigt und müssen noch erstellt werden?

Alle Gutachten sind vor der öffentlichen Auslegung auf Aktualität, z. B. hinsichtlich gesetzlicher Grundlagen, verwendeter Methoden und Rahmenbedingungen, zu prüfen. Dies kann zu Ergänzungen oder Neubeauftragung von Gutachten führen und auch bisher noch nicht untersuchte Belange betreffen.

Frage 5: Sind bei den Gutachten Erkenntnisse, z.B. im Bereich des Natur- und Artenschutzes gewonnen worden, die eine Anpassung des Bebauungsplanverfahrens benötigen?

Es sind alle Erkenntnisse, auch aus zukünftigen Gutachten, in das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Die Erkenntnisse im Bereich Natur- und Artenschutz führten im Bebauungsplan 10-80b z.B. im Übergang zum Elsensee zur Sicherung einer öffentlichen Grünfläche und zu einem reinen Wohngebiet mit hohem Schutzanspruch am westlichen Siedlungsabschluss. Zudem gibt es weitere Grünfestsetzungen.

Frage 6: Gibt es eine Baugenehmigung für das Parler Feld?

Nein, es gibt bislang weder Anträge noch eine Baugenehmigung für das Parler Feld.

Frage 7: Wird ein städtebaulicher Vertrag aktuell ausgearbeitet?

Nein, aktuell wird kein städtebaulicher Vertrag ausgearbeitet. Gründe hierfür sind der o.g. BA- Vorlage zu entnehmen.

Frage 8: Sehen die Planungen immer noch ein Bürgerhaus vor?

Ja, die Planungen sehen weiterhin ein Bürgerhaus vor.

Frage 9: Sind im Haushalt Mittel zur Finanzierung und zum Unterhalt eines Bürgerhauses vorgesehen, wenn ja, wie viel?

Die Investitions- und Unterhaltsmittel für das Bürgerhaus sind bisher nur für den Anteil der Jugendfreizeiteinrichtung in die Investitionsplanung nach 2031 eingestellt.


Anfrage: Bebauungsplan „JFE Am Hultschi“ in Berlin-Mahlsdorf (Drucksache 19/17937)

Frage 1: Wie ist der Stand der Aufstellung des Bebauungsplanes 10-119 „Aldi Hultschiner Damm 140-142“?

In den zurückliegenden Monaten wurde die bautechnische Projektierung des geplanten Ersatzneubaus für den Aldi-Markt Hultschiner Damm 140-142 durch Aldi-Nord fortentwickelt und qualifiziert. Die fortentwickelte Projektierung des Ersatzneubaus war notwendig, weil der Grundstückseigentümer Aldi-Nord mit dem Jugendamt Marzahn-Hellersdorf die Konditionen und den Zuschnitt der geplanten Neueinrichtung der Jugendfreizeiteinrichtung „Hultschi“ im Obergeschoss des Ersatzneubaus verhandelt hat. Im ersten Quartal 2024 soll nunmehr der Entwurf des Bebauungsplanes 10-119 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeitet werden.

Frage 2: Wie lange wird die Aufstellung voraussichtlich noch dauern?

Der Bebauungsplan 10-119 wird im Regelverfahren aufgestellt. Im Aufstellungsverfahren werden somit zwei Beteiligungsstufen für die frühzeitigen Beteiligungen sowie die Beteiligungen zum Entwurf absolviert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist im Laufe des Jahres 2024 vorgesehen. Im Anschluss folgen die Beteiligungen zum Entwurf des Bebauungsplanes 10-119. Die Beteiligungen zum Entwurf und die Festsetzung des Bebauungsplanes 10-119 können gegenwärtig noch nicht terminiert werden.

Frage 3: Welche Planungen, Gutachten oder ähnliches wurden bereits erstellt bzw. sind in Arbeit?

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 10-119 wurde bislang das notwendige Einzelhandelsgutachten „Der Hultschiner Damm in Berlin-Mahlsdorf als Einzelhandelsstandort, Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters“ erarbeitet und vorgelegt. Weitere Fachgutachten zum Beispiel zum Thema Niederschlagswassermanagement können in Abhängigkeit von den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange notwendig werden. Diese Ergebnisse müssen abgewartet werden.

Frage 4: Welche Planungen, Gutachten oder ähnliches werden benötigt und müssen noch erstellt werden?

Siehe Antwort zu Frage 3.

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