Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Natur und Grünflächen erhalten und schützen

Am kommenden Samstag findet die bündnisgrüne Werkstatt Umwelt/Mobilität statt. Dabei wird es auch eine Arbeitsgruppe zum Thema Natur- und Grünflächen geben. Ich habe hierfür ich einen Input geschrieben, der als Diskussionsgrundlage dienen soll. Mein Motto dabei:

Bündnis 90/Die Grünen verfolgen das Ziel einer Stadt der offenen und erfahrbaren Grünflächen als Natur in der Stadt und sozialem Ort der Gemeinschaft.

Thema der Arbeitsgruppe 2: Ob Tiergarten, Tempelhofer Feld oder Stadtpark – Berlin hat viel Grün. Mit kurzen Wegen können sich die BerlinerInnen in städtischen Grünflächen erholen, Freizeit verbringen und Sport betreiben. Auch seltene Tier und Pflanzen fühlen sich wohl im städtischen Grün. Das die BerlinerInnen auch für ihr Grün kämpfen können zeigt sich wenn Bäume gefällt werden sollen, aber auch wenn aus der Bürgerschaft Verantwortung für die Pflege von öffentlichen Grünanlagen übernommen wird. Der rot-rote Senat tut sich schwer mit dem Thema Natur und Grünflächen in der Stadt in der Stadt. Mit dem Thema vermüllte Grünanlagen und dreckige Straßen lässt er die Bezirke allein, das Tempelhofer Feld wurde erst auf massiven Druck der Öffentlichkeit geöffnet, das bürgerschaftliche Engagement für Pflege und den Erhalt des öffentlichen Grüns wird nicht ausgeschöpft. Wie muss eine städtische Naturschutzpolitik aussehen, die Grünflächen schützt und erhält, die Naherholung für alle möglich macht und die Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung und Erhaltung einbezieht? Welche Rahmenbedingungen sind von Politik und Verwaltung zu setzen, damit sich BürgerInnen, aber auch Unternehmen und weitere städtische Akteure einbringen? Wie kann im Sinne eines „Green Governance“ gemeinsam die zukünftige Nutzung der ehemaligen Flugfelder Tempelhof und Tegel geplant werden? Biodiversität in der Stadt – Möglichkeiten und Grenzen.

Natur in der Stadt

In Berlin sind verschiedene Formen von Natur vorhanden, jedoch unterschiedlich ausgeprägt. Wenig in der Stadt sichtbar sind die letzten Reste der ursprünglichen, natürlichen Landschaft, die sich noch ohne den Einfluss der BerlinerInnen besteht. Natur, die sich selbstständig entwickelt gibt es in Großstädten fast nur noch auf Brachgrundstücken, wie nicht mehr genutzten Industriegebieten, wo weder bewirtschaftet, noch gepflegt wird. Viel mehr sind in Berlin gärtnerische Grünflächen und Anlagen vorhanden. Obwohl sich hier ausschließlich eine stadttypische Natur, die mit ursprünglichen Naturgebieten wenig gemein hat, besteht, ist sie für das Stadtleben gleich wichtig. Als Stadtnatur im Form von wie Parks, Grünflächen, Straßenbäumen, Kleingartenanlagen und Spielplätzen sind sie in das Stadtleben am direktesten eingebunden, werden wahrgenommen und genutzt. Auch wenn dieses Stadtgrün rein gärtnerischer, und damit menschlich gewollter, Naturteil ist, ist diese an die Bedürfnisse der BerlinerInnen angepasst, hat große Bedeutung für das Stadtklima in jeder Hinsicht und muss erhalten bleiben.

Stadtbäume

Rund 400.000 Straßenbäume gibt es in Berlin, darüber hinaus noch zahllose Bäume in Park- und Grünanlagen, Kleingärten, in Vorgärten und Hinterhöfen – auch deshalb gilt die Stadt als die grünste Metropole Europas. Doch der Bestand ist gefährdet: Jedes Jahr fallen zahlreiche Bäume Stürmen und Trockenheit zum Opfer oder werden von Insekten und Pilzen befallen. Weil der Stadt das Geld fehlt, können fehlende Bäume aber oft nicht mehr ersetzt werden.

Auch werden immer wieder Bäume aus Gründen angeblicher “Verkehrssicherheit” vorbeugend radikal gestutzt oder gar gefällt. Bündnis 90 / Die Grünen sehen in der Klärung der mit der Verkehrssicherheitspflicht korrelierende Frage der Amtshaftung einen wichtigen Baustein. Dazu muss sichergestellt, werden auch bei Baumaßnahmen ein Mindestmaß an Baumschutz gewährleistet wird. Hierzu kann der Ansatz eines Bauleiters Baumschutz verfolgt werden.

Hinzu kommt: Immer mehr Baumpflanz- und Pflegearbeiten in den Straßen und in den Grünanlagen werden als Auftrag an private Firmen vergeben. Das günstigste Angebot erhält – offensichtlich ohne Berücksichtigung der Qualifikation – den Zuschlag.

Budgetierung auf der Basis von B-Produkten

Die Kosten für die Baumpflege übersteigen gegenwärtig das verfügbare Budget um mindestens ein Drittel. Für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Straßenbaum-Bestandes – insbesondere der Alt-Bäume – wird daher dringend empfohlen, das Budget auf der Basis von Produkten mit jeweils fachlich festgesetzten Preisen auszuweisen (sogenannte B-Produkte gemäß Kosten- und Leistungsrechnung KLR). Die gesellschaftliche und politische Wertschätzung des Berliner Baumbestandes muss sich auch in der Finanzierung einer nachhaltigen Pflege wiederfinden.

Handlungs- und Maßnahmenkatalog

Es ist ein umfassender Handlungs- und Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der die Stärkung der Fachlichkeit, ein durchgängiges Qualitätsmanagement und die Optimierung der Kosten für Straßenbäume zur Verbesserung des Stadtbildes sowie der Lebensqualität zum Ziel hat. Es wird empfohlen, diesen als Qualitätsziel in der Budgetierung festzulegen.

Sondermittel für Straßenbäume

Zu den Berliner Straßenräumen gehören Straßenbäume. Sie tragen wesentlichen zum ‚Grünen Image’ der Stadt bei. Um die vielfältigen Funktionen der Straßenbäume auch nachhaltig zu gewährleisten, braucht Berlin ein Sonderprogramm zur Nachpflanzung von Straßenbäumen. Dazu müssen Maßnahmen zur Erhaltung und zur langfristigen Entwicklung des Bestandes sichergestellt werden. Der Verlust weitere Stadtbäume aufgrund unterlassener Pflege kann sich Berlin auch finanziell nicht leisten.

Informationsaustausch durch IT-Netzwerk

Wesentlicher Bestandteil einer modernen grünen Stadtverwaltung muss ein effizientes Netzwerk sein, mit dem die unterschiedlichen Verwaltungsebenen untereinander effizient kommunizieren können und das Forschungsarbeiten zu fachlichen Problemen und deren praktischer Lösung integriert. Es wird daher empfohlen, das bezirksübergreifend bestehende IT-System zur Datensicherung und zum –austausch weiter zu entwickeln, um so die wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse der Baumkontrollen und der Entwicklung der Bestände insgesamt zu verbessern.

Gleichzeitig kann diese Grundlage sein, die Öffentlichkeit leicht z.B: im Internet über die Situation des “Grüns” zu informieren. Gerade die häufigen Diskussion um Baumpflegemaßnahmen oder -fällungen können mit einer vernünftigen gemeinsamen IT-Infrastruktur ohne zusätzlichen Aufwand durch transparente und frühzeitige Informationen zielgerichtet geführt werden.

Parks und Grünanlagen

Für die Pflege der bestehenden Grünanlagen sollten die verantwortlichen Verwaltungen ökologische Konzepte entwickeln. Dazu benötigen sie Personal, das in diesem Bereich auch entsprechend qualifiziert sein muss. Extensiv gepflegte Parks und Wildnisflächen haben den Vorteil, dass ihre Unterhaltung erheblich weniger Geld kostet als die aufwändig gestalteter Anlagen. Hierfür müssen bestimmte Gesichtspunkte in die einzelnen Parkpflegewerke eingearbeitet und diese auch umgesetzt werden.

Personalmanagement

Es wird dringend empfohlen, den Personalbestand der „grünen Verwaltung“ dem notwendigen Bedarf entsprechend aufzubauen. Ebenso sollte eine fachliche Weiterbildung und Motivationsförderung verstärkt werden. Durch Personalmanagement ist sicherzustellen, dass Personalwechsel möglichst mit einer Übergangsphase erfolgen, damit spezifisches Fachwissen und Kenntnisse nicht verloren gehen. Das ist insbesondere im Hinblick auf die vielen zukünftigen Eintritte in den Ruhestand dringend geboten.

Neue Willkommenskultur für Bürgerschaftliches Engagement

Wichtige Schritte auf einem Weg zu mehr Stadtgrün müssen in Richtung einer besseren Zusammenarbeit mit engagierten BürgerInnen gegangen werden. Dazu sind zumindest bei größeren Flächen Vertragsmodelle und Nutzungsvereinbarungen, wie etwa das in der Oderberger Straße gefundene Modell eine Variante, die ermöglicht werden muss. Einen Rückzug der öffentlichen Hand aus der Grünpflege lehnen wir jedoch ab.

Bürgerschaftliches Engagement kann jedoch das bestehenden Stadtgrün sinnvoll ergänzen. In welchen Formen das Engagement auch immer ausgelebt wird – ob als urbane Landwirtschaft oder einfach nur das Bepflanzen von Baumscheiben. Bündnis 90 / Die Grünen wollen das dem Engagement der BerlinerInnen von Seiten der Bezirke/des Senats mit einer Willkommenskultur begegnet wird. Dies ist der Schlüssel zu einer weiter gehenden Beteiligungskultur.

Urbane Landwirtschaft für Berlin

Auch urbane Landwirtschaft hat in Berlin einen Platz und wird gerade hinsichtlich der sozialen Entwicklung der Stadt immer wichtiger. Urbane Landwirtschaft meint dabei die Nutzung von Land in Ballungsräumen oder dessen Peripherie zum Anbau von Lebensmitteln. Dazu gehören Pflanzung und Anbau von Obst, insbesondere widerstandsfähiger Wildsträucher- und Bäume, und Gemüse, in der Verantwortung interessierter Initiativen Berliner Bürger. Die Nutzung erfolgt in der Regel für den Eigenbedarf und ist eng mit dem Sozialleben, den ökologischen und wirtschaftlichen Kreisläufen der Stadt verbunden.

Guerilla Gardening

Als Guerilla-Gärtnern (engl: Guerilla Gardening) wird das heimliche Bepflanzen von öffentlichen Flächen insbesondere in Großstädten bezeichnet. Die Bewegung kam Ende des vergangenen Jahrhunderts in New York und London auf. In Berlin fand sie ab Mitte der 90er Jahre Nachahmer. Ihre Mission: die Hauptstadt zu verschönern. Dort wo Unkraut aus dem Asphalt wächst oder auf brachliegenden Grundstücken, die mit Elektroschrott übersät sind.

Wer aufmerksam durch Kreuzberg, Friedrichshain oder die Straßen am Prenzlauer Berg schlendert, sieht kleine Gärtchen neben Bäumen. Tulpen und Blattsalat wachsen zwischen Baumstämmen und Asphalt. Bündnis 90 / Die Grünen freuen sich über dieses wilde Pfanzen der BerlinerInnen im urbanen Raum. Gerade in Zeiten in denen die öffentliche Hand schon mit der Pflege der öffentlichen Grünflächen völlig ausgelastet ist, bietet es die Chance den “grünen Charakter” unserer Stadt weiter zu entwickeln.

Gemeinschaftsgärten / Communitygardening

Gemeinschaftsgärten sind Gärten, die von einer Gruppe von Menschen betrieben werden. Hier spielt aber nicht nur das Gärtnern eine Rolle, sondern auch das gemeinsame Arbeiten, die Mitgestaltung des Stadtteils, die Möglichkeit der Partizipation innerhalb einer Gemeinschaft, die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Sinns im gemeinsamen Tun und letztlich das kommunikative Zusammensein im Garten.
Teilhabe und Mitbestimmung im Gemeinschaftsgartenprojekt können ein Gefühl und das Erleben von Partizipation vermitteln, welche sich positiv sowohl auf die Gemeinschaft als auch auf den Einzelnen/die Einzelne auswirken können. Viele Berliner mit Migrationshintergrund engagieren sich in den Gärten und sorgen so neben dem ökologischen für kulturellen Austausch.

Bündnis 90 / Die Grünen erkennen den Nutzen solcher Projekte. Wenn die BerlinerInnen sich selbst für ihre Grünanlagen verantwortlich fühlen. Visionen wie die lokale Agenda 21, ein UN-Programm zur Entwicklung der Kommunen in Richtung Nachhaltigkeit, füllen sich so in Berlin und anderen Metropolen der Welt mit Leben.

Flächenversiegelung – Ziele der LA21 ernst nehmen

Zum Problemfeld „Flächennutzung/-verbrauch“ hat sich das Handlungsprogramm der Agenda 21 für Berlin darauf verständigt, dass sich die Stadt „ab sofort an der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (orientiere), die Flächenversiegelung von 129 ha/Tag auf 30ha/Tag zu senken“. Demnach solle „der Flächenverbrauch des Durchschnitts der Jahre 1990-1995 bis 2020 auf unter ein Viertel gesenkt“ werden. Zusätzlich wurde beschlossen, ab 2030 ein mindestens ausgeglichenes Flächensaldo erreicht zu haben. Ein weiteres Ziel ist es, „den Flächenverbrauch des Durchschnitts der Jahre 1990-1995 bis 2020 auf unter ein Viertel zu senken“.

In allen Fällen kommen wir zum Ergebnis, dass die Stadt um ein Mehrfaches hinter dem Ziel der Agenda 21 Berlin und der bundesweiten Nachhaltigkeitsstrategie zurückbleibt. Auch ist keine wirksame Strategie der Reduzierung des Flächenverbrauchs für die kommenden Jahre zu erkennen. Die Situation verschärft sich noch angesichts der deutlichen Suburbanisierungstendenzen im engeren Verflechtungsraum, die durch Vorgaben des neuen Landesentwicklungsplans Brandenburg-Berlin neuen Auftrieb erhalten können.

Die Gesamtfläche Berlins ist zu 34% versiegelt. Davon entfallen jeweils ein Drittel auf bebaut versiegelte Fläche, auf Verkehrsfläche und auf unbebaut versiegelte Fläche. Der hohe Anteil der zuletzt genannten Kategorie lässt erwarten, dass es in Berlin ein hohes Potential für Entsiegelung gibt, für die abdichtende Kunstbeläge nicht (mehr) funktional sind. Im Bezirksvergleich ist Treptow-Köpenick mit 20% und Friedrichshain-Kreuzberg mit 66% am höchsten versiegelt. Wohngebiete sind im Durchschnitt zu 38% versiegelt.

Ziele und Maßnahmen zur Eindämmung von weiterer Versiegelung

Mögliche Zielsetzungen:
· Bauvorhaben sollten grundsätzlich/ganz überwiegend nur noch in Form der Verdichtung/Ersetzung auf bereits bebauten Flächen realisiert werden.
· Bauvorhaben sollten immer unter der Maxime einer Minimierung von Versiegelung und, soweit möglich, mit Entsiegelungen vor ort verbunden werden.
· Programme zur Entsiegelung von Böden in Berlin (hier wäre zu klären, welche konkreteren Vorschläge an Maßnahmen und zur Finanzierung gemacht werden können).
· sowie zur qualifizierten Wiederherstellung stark verdichteter Böden (wie eben).
· Bauen sollte unter der Vermeidung einer Verinselung von Naturräumen und mit gleichzeitiger (Wieder)Herstellung naturräumlicher Vernetzung („Biotopverbindungen“) erfolgen.

Mögliche Maßnahmen sind:
· Einführung einer Flächenversiegelungsausgleichs-Abgabe, deren Erträge für die o.a. Programme eingesetzt werden
· Für jede Bauplanung und zu jedem Bauvorhaben muss es eine externe Prüfung zur Frage geben, die der Flächenverbrauch/Versiegelung minimiert/vermieden werden kann („Flächenverträglichkeitsprüfung“)
1. Jeder B-Plan wird einer Umweltprüfung unterworfen; dabei sollte der Flächenaspekt effektiv von den Bodenschutzbehörden geprüft werden.
2. ( Für Bauvorhaben, die zumeist genehmigungsfrei sind, muss ein geeigneter Vorschlag noch überlegt werden).
3. Bei B-Plänen der Innenentwicklung, die nach §13a ohne Umweltprüfung genehmigt werden können, sollte diese Ausklammerung restriktiv angewendet werden.
· Renaturierung vieler ungenutzter Gewerbebrachen in Berlin
· Privilegierung von Geschosswohnungsbau und von Geschoss-Gewerbe(wie?)
· Änderungen des FNP, um angesichts des weit geringeren (als 1994 prognostizierten) Baubedarfs Grünflächen zu sichern, die lt. FNP zur baulichen Nutzung zugelassen sind.
· Auf jeden Fall sind im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung Regelungen und Absprachen zu flächensparenden Maßnahmen im engeren Verflechtungsraum erforderlich. Sonst können o.g. Regelungen zur Verschiebung des Flächenverbrauchs in die berlinnahen Gemarkungen führen.

Quellen

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/beirat/download/beschluesse/beschluss_2010_05_strassenbaeume.pdf
http://gruene-berlin.de/site/fileadmin/kopofo/dateien/PDF/Bezirkekongress/KoPoFo_Bezirkekongress_Forenprotokolle.pdf
http://www.bund-berlin.de/bund_berlinde/home/naturschutz/

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