Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Hellersdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Abriss der Kaufhalle auf dem Kastanienboulevard nun im Frühjahr 2018?

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Kaufhalle auf dem Kastanienboulevard steht immer noch. Auf meine Nachfrage erklärt der Senat nun, dass der Abriss für das Frühjahr 2018 vorgesehen sei (Drs. 18/12673). Ich finde so kurz vor Weihnachten ein schöner Wunsch für’s neue Jahr.

Frage 1: Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation des Kastanienboulevards in Hellersdorf in Bezug auf die leerstehende und noch immer nicht abgerissene Kaufhalle?

Antwort zu 1: Das Grundstück befindet sich im Eigentum eines privaten Bauträgers. Nach Auskunft des Eigentümers soll auf der Grundlage des positiven Vorbescheids eine Wohnbebauung erfolgen. Der Abriss der Kaufhalle sei für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Die Beseitigung der seit langer Zeit leerstehenden ehemaligen Kaufhalle für einen Wohnungsneubau wird als positive Entwicklung für den Bereich Boulevard Kastanienallee angesehen.

Frage 2: Welche rechtlichen Möglichkeiten wird der Senat (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt) nutzen / planen / unterstützen um – über das miteinander sprechen hinaus – eine Mitwirkung des Eigentümers im Sinne einer Neu-Nutzung im öffentlichen Interesse zu erreichen?

Antwort zu 2: Da für das Grundstück Baurecht nach § 34 BauGB besteht, bestehen derzeit keine weiteren rechtlichen Instrumente.

Frage 3: Welche städtische Wohnungsbaugesellschaft bzw. welcher andere Landesbetrieb hat dem Eigentümer unter Berücksichtigung „des bestehenden Baurechtes gemäß § 34 Baugesetzbuch“ (vgl. Drs. 18/10647) ein Angebot zum Erwerb des Grundstücks gemacht bzw. plant dies zu tun?

Antwort zu 3: Dazu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor.

Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen wird der Senat (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt) ergreifen, um den anhalten Stillstand spätestens im Jahr 2018 zu beenden und damit die dringend notwendige Quartiersentwicklung zu ermöglichen?

Antwort zu 4: Wenn die unter Antwort zu 1 genannte Entwicklung eintritt, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

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