Stefan Ziller

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Erweitertes Führungszeugnis – warum nicht mal einfach und digital?

Erweiterte Führungszeugnisse werden häufig im Ehrenamt mit Schutzbedürftigen benötigt und sind mit etwas bürokratischem Aufwand verbunden. Ich habe mich beim Senat erkundigt, wie er den Aufwand der Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bewertet (Drucksache 19/18374). Sowohl das einfache als auch das erweiterte Führungszeugnis kann auf Berlin.de online beantragt werden. Benötigt wird dafür jedoch ein Ausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und ein Smartphone mit AusweisApp2. Für das erweiterte Führungszeugnis beträgt derzeit die Gebühr 13 €. Für ehrenamtliche hat Berlin ein alternatives Verfahren entwickelt bei dem die Gebühren entfallen.

Was offenbar fehlt ist ein unbürokratisches Verfahren für Träger die aus Landesmitteln finanziert werden und ihre Beschäftigen bzw. Honorarkräfte. Eine Erleichterung würde die Gewinnung von Fachkräften bspw. in der Hausaufgabenhilfe oder ähnlichen Angeboten im Auftrag des Landes von unnötiger Bürokratie entlasten.

1. Wie bewertet der Senat das aktuelle Verfahren zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis?

Das Verfahren ist im Bundeszentralregistergesetz vorgegeben und wird vom Senat positiv bewertet. Alle Informationen hierzu finden Bürgerinnen und Bürger im Serviceportal Berlin unter https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/.

2. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis das erweiterter Führungszeugnis der Antragsteller*in vorliegt?

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei zwei Wochen. Hinzukommt die Postlaufzeit im Rahmen der förmlichen Zustellung.

3. Welche Gebühren fallen für die Antragsteller*in an?

Die Gebühr für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses beträgt derzeit 13,00 Euro und ist im Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JV KostZV) geregelt.

4. Wie wirkt sich der Satz „In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter “Weiterführende Informationen”“ von der Website im Service-Portal- Berlin konkret aus?

Das Verfahren und die konkreten Regelungen sind vom Bundesamt für Justiz in dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (Stand 13. März 2023) beschrieben. Die Bürgerämter wenden dieses Merkblatt ausnahmslos an. Grundsätzlich ist die Ausstellung gebührenpflichtig. Die Gebühr kann auf Antrag und nach Vorlage der entsprechenden Nachweise erlassen werden.

5. Wie spiegelt sich die Prüfung des Verzichts auf Gebühren im Verfahren wieder?

Die Prüfung des Verzichts auf Gebühren ist ein regulärer Verfahrensschritt bei der persönlichen sowie bei der Online-Beantragung und hat keine besonderen Auswirkungen auf das gesamte Verfahren.

6. Welche einfachen und digitalen Verfahren gibt es für ehrenamtlich tätige oder deren Einsatzstellen zur Prüfung des Verzichts auf die Gebühren?

Für die ehrenamtlich engagierten Berlinerinnen und Berliner, die mit besonders schutzbedürftigen Personen arbeiten, wurde ein Verfahren festgelegt, nach dem sich Initiativen, Organisationen oder Bündnisse direkt mit der Beantragung eines Führungszeugnisses an die Bürgerämter wenden und diese dann bevorzugt und kostenfrei bearbeitet werden. Siehe auch https://www.berlin.de/fluechtlinge/berlin-engagiert-sich/artikel.432034.php.

7. Welche einfachen und digitalen Verfahren gibt es für Träger die aus Landesmitteln finanziert werden und ihre Beschäftigen bzw. Honorarkräfte zur Prüfung des Verzichts auf die Gebühren?

Der Erlass der Gebührenpflicht nach JVKostG kann persönlich oder im digitalen Verfahren beantragt werden und richtet sich nach dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (siehe auch zu. 4.)

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