Stefan Ziller

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Neue AV Wohnen: Berlin als soziale Stadt erhalten

Mit der Anpassung der AV Wohnen reagiert der Senat auf die weiter prekäre Lage auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere die neuen Beratungspflichten der Sozialämter und die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation stärken die Rechte der Mieter*innen. Bei der Neugestaltung der Richtwerte für die Bruttokaltmiete und Heizkosten führen wir einen Klimabonus ein, um die notwendige energetische Sanierung sozialverträglich umzusetzen.

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus.

Zur heute vorgestellten Überarbeitung der Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen) erklären die sozialpolitischen Sprecher*innen der Koalition Ülker Radziwill (SPD-Fraktion), Stefanie Fuchs (Fraktion DIE LINKE) und Stefan Ziller (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

Gerade Menschen, die Transferleistungen beziehen, sind in besonderem Maße von den durch den Engpass auf dem Berliner Wohnungsmarkt ausgelösten Verdrängungsprozessen in unserer Stadt betroffen. Daher dürfen und wollen wir diese Menschen nicht mit steigenden Mieten allein lassen. Durch die letzte grundlegende Überarbeitung der AV Wohnen zum 1. Januar 2018 wurden die Mieten von 86.000 Bedarfsgemeinschaften wieder von den Richtwerten umfasst. Insbesondere für Familien und Alleinerziehende bedeutete das, dass sie ihre Miete nicht mehr aus ihrem Lebensmittelbudget bezahlen müssen.

Mit der neuen, am Dienstag im Senat beschlossenen AV Wohnen kommt die rot-rot-grüne Koalition ihrem Ziel, Berlin zu einer sozialen Stadt zu machen näher. Weitere wichtige Neuerungen, die eingeführt werden sind z.B. ein Klimabonus für energetisch sanierten Wohnraum, ein Neuanmietungszuschlag für wohnungslose Familien ab 5 Personen bzw. weitere Härtefalltatbestände. Damit können die Auswirkungen der sozialen Spaltung weiterhin gemildert und die soziale Mischung in den Kiezen erhalten bleiben.

Hintergrund: Die AV-Wohnen regelt, welche Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter oder vom Sozialamt für Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden. Es handelt sich dabei um Richtwerte für Bruttokaltmieten und Heizkosten. Rechtsgrundlagen für diese Leistungen finden sich in den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

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