Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Zeitplan für Neubau der Grundschule an der Elsenstraße steht

Nachdem zuletzt das Bedarfsprogramm für die neue Grundschule an der Elsenstraße unterzeichnet, übergeben und nach einer Prüfung genehmigt wurde, liegt nun auch der weitere Zeitplan für die Baumaßnahmen vor (Drucksache 18/25354). Auf meine Anfrage benennt der Senat folgende Schritte:

  • Aktuell läuft die Abstimmung des Leistungsumfang zur Erstellung eines aktuellen Artenschutzgutachtens. Bereits während der Aufstellung des Artenschutzgutachtens sollen die möglichen Handlungsbedarfe ermittelt werden, um vorsorglich die Umsetzung vorbereiten zu können. Der Abschluss des Artenschutzgutachtens ist für Oktober 2021 vorgesehenen.
  • Der Abschluss der Baufeldfreimachungsarbeiten ist für April 2022 vorgesehenen. Die Baufeldfreimachung erfolgt in Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Vergabe der Planungsleistungen zur Baufeldfreimachung ist im 1. Halbjahr 2021 und die anschließende Vergabe der Bauleistungen im 2. Halbjahr 2021 vorgesehen.
  • Die Durchführung der Haupt-Baumaßnahme ist ab Mai 2022 mit dem Ziel der Übergabe an den Bezirk zum Beginn des Schuljahres 2023 vorgesehen.


Der nächste Meilenstein ist also die Vergabe des Artenschutzgutachtens. Da bereits während der Aufstellung des Artenschutzgutachtens mögliche Handlungsschritte ermittelt werden und dazu die Vergabe der Planungsleistungen bereits im ersten Halbjahr 2021 beginnen sollen, scheint es, dass inzwischen alle Verwaltungen den Ernst der Lage in Sachen Schulplatzmangel in Mahlsdorf und Kaulsdorf verinnerlicht zu haben. Für viele Kinder und Eltern aber eine späte Einsicht, angesichts des Umstands, dass die Bezirksverordnetenversammlung auf Initiative von Nickel von Neumann bereits am 17.03.2016 beschlossen hat, das Gelände des ehemaligen Elsengrundgymnasiums in Mahlsdorf planungsrechtlich als zukünftigen Schulstandort zu sichern.

Ich werde den Fortschritt weiter im Blick behalten. Denn zu einer wirklichen Entlastung der Kiekemal-Schule und dem zusagten Abbau der Container auf dem Lehnitzplatz zum Schuljahr 2023 gibt es keine gute Alternative.

Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Grundschule an der Elsenstraße 7-9?

Für die Aufstellung der Standort-EVU (Erweiterte Vorplanungsunterlagen) wird zur Zeit der Leistungsumfang zur Erstellung eines aktuellen Artenschutzgutachtens abgestimmt und festgelegt. Nach dem für Oktober 2021 vorgesehenen Abschluss des Artenschutzgutachtens und dem derzeit für den April 2022 vorgesehenen Abschluss der Baufeldfreimachungsarbeiten ist die Durchführung der Haupt-Baumaßnahme ab Mai 2022 mit dem Ziel der Übergabe an den Bezirk zum Beginn des Schuljahres 2023 vorgesehen.

Frage 2: Wie sehen die Planungen des Bezirks zur Baufeld-Freimachung konkret aus? (bitte um Angabe der notwendigen Verwaltungsschritte mit aktuellem Zeitplan)

Die Baufeldfreimachung erfolgt in Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Sie kann frühestens nach Abschluss und Auswertung des Artenschutzgutachtens erfolgen. Die Vergabe der Planungsleistungen zur Baufeldfreimachung ist im 1. Halbjahr 2021 und die anschließende Vergabe der Bauleistungen im 2. Halbjahr 2021 vorgesehen.

Frage 3: Welchen Arbeitsstand hat das laut Drucksache 18/24402 derzeit in Erstellung befindliche Artenschutzgutachten?

Derzeit wird der Leistungsumfang zum Artenschutzgutachten abgestimmt und festgelegt. Bereits während der Aufstellung des Artenschutzgutachtens sollen die möglichen Handlungsbedarfe ermittelt werden, um vorsorglich die Umsetzung vorbereiten zu können. Der Begutachtungszeitraum ist fachlich vorgegeben von April bis Oktober eines Kalenderjahres.

Frage 4: Welche Verwaltungsschritte stehen der geplanten Durchführung der Haupt-Baumaßnahme ab Mai 2022 noch entgegen? (bitte um Angabe der jeweiligen Zuständigkeit)

Es stehen derzeit keine Verwaltungsschritte der geplanten Durchführung der Haupt-Baumaßnahme entgegen. Gleichwohl können sich insbesondere aus dem Vergabeverfahren und dem Artenschutzgutachten mögliche Erfordernisse ergeben, die auf den derzeitigen Terminplan Auswirkungen haben könnten.

Frage 5: Welche Verwaltungsschritte wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) nach Übergabe des Bedarfsprogramms von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) bisher in Angriff genommen?

Das Bedarfsprogramm ging am 12. März 2020 bei der Technischen Prüfinstanz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein und wurde von dieser am 31.März 2020 genehmigt. Parallel wurden die Typen-EVU erstellt, geprüft und genehmigt sowie vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 27.05.2020 freigegeben. Die Umsetzung der Maßnahme am Standort Elsenstraße ist Bestandteil bereits bestehender bzw. noch abzuschließender Rahmenverträge (siehe auch Antwort zu 4). Die standortspezifischen Erfordernisse zum Artenschutz und zur Baufeldfreimachung werden derzeit ermittelt (siehe auch Antwort zu 2 und 3).

Frage 6: Wie bewertet der Senat nach aktuelle Wissensstand die Chance die geplante Übergabe an den Bezirk zum Schuljahresbeginn 2023 zu realisieren?

Die zur erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme am Standort Elsenstraße erforderlichen Verfahrensschritte sind mit dem Ziel der Übergabe an den Bezirk zum Beginn des Schuljahres 2023 geplant bzw. veranlasst. Der Abschluss der noch nicht erbrachten Leistungen zum Artenschutz und zur Baufeldfreimachung ist in diesem Rahmen vorgesehen. Eine weitergehende Bewertung ist derzeit nicht möglich.

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