Stefan Ziller

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Bezirksamt darf Neubau-Planungen für Chemnitzer Straße nicht weiter verzögern

Die Planungen für den Neubau der Chemnitzer Straße verzögern sich offenbar weiter. Aus einer Antwort des Senats geht hervor, dass die Planungen aufgrund des noch nicht festgesetzten Bebauungsplan 10-86 noch immer nicht erfolgt ist (Drucksache 18/26067). Vor der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren ist der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages und Erschließungsvertrages vorgesehen.

Die weiteren Verzögerungen sind bedauerlich, zumal die Straßenbaumaßnahme bereits seit 2020 in der Investitionsplanung des Landes Berlin vorgesehen ist. Ich erwarte vom Bezirksamt, dass weitere Verzögerungen vermieden werden und der geplante Baubeginn im Jahr 2022 nicht gefährdet wird.

Die Chemnitzer Straße ist immer wieder Thema bei den Vorschlägen zum Bürgerhaushalt. Eigentlich war geplant, den Straßenraum dieser Straße ab dem Jahr 2020 neu zu gestalten. Anfang 2020 entschied das Bezirksamt Marzahn-Hellerdorf bereits die Straßenbaumaßnahme von 2020 auf 2022 zu verschieben.

Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für den Neubau der Chemnitzer Straße?

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu mitgeteilt: „Aufgrund des noch nicht festgesetzten B-Planes ist eine Planung der Chemnitzer Str. noch nicht erfolgt. Die Kosten sind in der I-Planung des Bezirkes aufgenommen.“

Frage 2: Wie ist der Stand der Festsetzung des Bebauungsplan 10-86?

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu mitgeteilt: „Der nächste Planungsschritt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 10-86 wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sein. Vor der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren ist der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages und Erschließungsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Eigentümer des Vorhabens, Projektgesellschaft Möwenweg GmbH, (KWD) vorgesehen. Als Voraussetzung für die Bestimmung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Wohnungsbaustandortes erfolgen gegenwärtig zum Nachweis einer gesicherten Erschließung gutachterliche Prüfungen durch den Vorhabenträger.“

Frage 3: Wann ist mit einer Festsetzung zu rechnen und welche Verfahrensschritte sind bis dahin noch zu erledigen (gerne mit Zeitplan angeben)?

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu mitgeteilt: „Die Angabe eines Zeitplanes zum Ablauf des Bebauungsplanverfahrens ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Vor der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit ist neben der Prüfung der beabsichtigten Vertragswerke durch die zuständige Senatsverwaltung auch die Beschlussfassung durch das Bezirksamt erforderlich. Diese Schritte sind an Bearbeitungsfristen gebunden.“

Frage 4: Wann ist dementsprechend mit einer Bestätigung der Bauvorbereitungsmittel für die Chemnitzer Straße zu rechnen?

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu mitgeteilt: „Bauvorbereitungsmittel können erst beantragt werden, wenn die I-Maßnahme bestätigt worden ist.“

Frage 5: Sollen entlang der Straße neue Bäume gepflanzt werden?
Frage 6: Welche Planungen für zusätzliche Lichtsignalanlagen gibt es?

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu mitgeteilt: „Dies wird im Rahmen der Vorplanung geprüft und entschieden.“

Frage 7: Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen und Baumaßnahmen informiert werden?

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dazu mitgeteilt: „Bürgerinnen und Bürger würden entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen informiert bzw. beteiligt werden. Die Beteiligung und Information der Bürgerinnen und Bürger am Bebauungsplanverfahren erfolgt als nächster Schritt im Rahmen der Öffentlichen Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB.“

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