Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 01/2021

Ich wünsche Ihnen ein gesundes Neues Jahr. Die erste Ausgabe von „Bits & Berlin“ – meinem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz – informiert wie immer über die wichtigsten Entwicklungen.

Auf der Tagesordnung der ersten Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz im Jahr 2021 stand neben der Fortsetzung der Besprechung des Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin, die Einführung der E-Akte nach der Entscheidung der Vergabekammer sowie die Stellungnahme des Senats zum Datenschutzbericht für das Jahr 2019. Weitere Themen dieser Ausgabe sind die Gesetzliche Umsetzung des Zukunftspakt Verwaltung, der Online-Datencheck für die Berlin Verwaltung sowie das Digitale-Familienleistungen-Gesetz.

Aus der aktuellen Ausschusssitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde brachte Staatssekretärin Sabine Smentek ihr Bedauern über das Fehlen einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts zwischen BVG und BSI beim Thema IT-Sicherheit zum Ausdruck. Das BSI zu verklagen ist auch in meinen Augen kein Weg die  IT-Sicherheit eines Berliner Landesunternehmens sicherzustellen. Des Weiteren berichtete Sie über den Fortschritt zur Ermöglichung von Homeoffice in der Berliner Verwaltung. Grundsätzlich könnten mit ca. 85.000 Mitarbeiter:innen etwa 2/3 des Personals ihre Arbeit aus dem Homeoffice erledigen. Umsetzen können es aktuell aber nur etwa 40% durch mobile Endgeräte, Bootsticks oder mobile Arbeitsplätze. In den Bezirken hat sich die Lage ebenso verbessert: Es wurden 5.000 Notebooks angeschafft, womit sich die Homeoffice Quote von 12% auf zukünftig 33% steigen soll. Ziel ist es diesen Wert auf 50% zu erhöhen. Auch um die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber:in zu steigern.

Im Rahmen des Austausches zum Umsetzungsbericht des E-Government-Gesetz berichtete die Staatssekretärin, dass für den Ausbau des Landesnetzes Berlin im Jahr 2020 alle Mittel abgerufen wurden. Einen Schwerpunkt habe ich in der Debatte auf die überfällige Weiterentwicklung der IT Bestands- und Planungsübersicht gelegt. Noch in diesem Jahr soll eine genauere Projektplanung erfolgen und unaufgefordert dem Ausschuss vorgelegt werden.

Zudem konnte Frau Smentek berichten, dass die Einführung der E-Akte in Vorbereitung ist und in der Verwaltung bei ersten Nutzer:innen auf viel Zuspruch stößt. Den Zuschlag erhielt die Firma Materna Information & Communications, die in der ersten Sitzung nach Ostern im Ausschuss präsentieren soll. Eine erfreuliche Nachricht ist, dass der digitale Wohngeldantrag im Februar nun endlich online gehen soll.

Im Zuge Berichts der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2019 wurde über den Einsatz von Messenger Diensten auch im Bereich mit sensiblen Daten etwa in Schulen oder Krankenhäusern gesprochen (Datenschutzbericht (S.10)) Der fehlende Fortschritt ist leider ernüchternd: Es existieren zahlreichen Optionen auch auf Basis von Open Source Software. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und sogar die Bundeswehr zeigen wie es gehen kann. Aus Zeitmangel wurde die weitere Debatte über den Bericht auf die kommende Sitzung am 22. Februar 2021 vertagt.

Eine moderne Verwaltung für Berlin: Gesetzliche Umsetzung des Zukunftspakt Verwaltung

In der Plenarsitzung am 14. Januar 2021 stand mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 18/3283) die gesetzliche Umsetzung von Teilen des Zukunftspakt Verwaltung in erster Lesung auf der Tagesordnung. In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt.

Weitere wichtige Punkte des Gesetzespakets sind die Konturierung der Geschäftsbereiche sowie die Vorschläge zur Stärkung der Bezirksbürgermeister*innen. Letzteres ist ohne Verfassungsänderung für ein politisches Bezirksamt im Prinzip kaum möglich. Wenn es aber keinen Weg gibt, vom Ressortprinzip hin zu mehr Steuerungsfähigkeit der Bezirksbürgermeister*innen zu kommen, stelle ich in Frage, dass Bezirksbürgermeister*innen in den kommenden 5 Jahren KEINE thematische Zuständigkeit mehr bekommen sollen. Offene ToDos hat der Senat noch beim Steckbrief Zukunftsfähige Ordnungsämter sowie der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hinsichtlich der Etablierung der geplanten Teilhabeämter. Die Ergebnisse werden wir in die Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfes sicher einbauen.

Wichtig zu wissen: bei allen noch so gut gemeinten Verbesserungen der Verwaltungsstrukturen. Es kommt auch auf die Umsetzung an.

» Weiterlesen

Datencockpit auf dem Weg – ein Online-Datencheck für die Berlin Verwaltung

Aus einem erneuten Bericht zur Umsetzung meines Parlamentsantrages „Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin“ (Drucksache 18/1477) geht hervor, dass inzwischen ein Datencockpit (Projektbegriff) als Prototyp in einem Digitalisierungslabor erdacht wurde (Drucksache 18/3248). Das Datencockpit soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, online den Datenaustausch zwischen Behörden transparent nachzuvollziehen. Die Referenzimplementierung wird nun federführend beim Land Bremen realisiert.

Im Rahmen der Entwicklung wurde eine umfassendere Befragung der Nutzerinnen und Nutzer durchgeführt. Dazu sind Fragen von Speicherung und Schutz der Daten untersucht wurden. Im vollständigen Bericht finden sich die weiteren Details. Ich freue mich, dass meine Initiative auf einem guten Weg ist, und in Bremen auch in guten Händen.

» Weiterlesen

Wie hilft das Digitale-Familienleistungen-Gesetz Berliner Familien?

Der Bundestag hat Ende 2020 das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen. Damit wird es möglich in Zukunft für Berliner Familien die Beantragung von Leistungen zu vereinfachen. Mit dem Gesetz wird die Grundlage geschaffen, um die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten zukünftig nicht mehrfach von den Eltern eingegeben werden müssen und Behördengänge entfallen können. Auf Wunsch der Eltern könnten dann erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So ist etwa geplant, dass die Rentenversicherungen im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Des Weiteren sollen Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Verwaltungsleistungen für Familien keine Geburtsurkunde mehr als Papiernachweis einreichen müssen.

Ich habe den Senat gefragt, wann Berliner Familien davon profitieren werden (Drucksache 18/25909). Aus der Antwort geht hervor, dass das Bundesfamilienministerium und das Land Berlin sich zurzeit zur Schaffung des papierlosen Antrags auf Bundeselterngeld eng abstimmen. Sie planen die Umsetzung der Möglichkeit sich elektronisch zu authentifizieren und die Daten unmittelbar und papierlos an die Elterngeldstellen zu übertragen bis Anfang 2022 zu ermöglichen.

» Weiterlesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen