Evaluation des E-Government-Gesetzes: ohne Umsetzung hilft kein gutes Gesetz
Das Warten hat ein Ende. Die Evaluation des E-Government-Gesetzes liegt endlich vor (Rote Nummer 2765 E). Das rechtswissenschaftliche Gutachten beinhaltet auch eine Befragung nach Auswirkungen auf Senats- und Bezirksebene. Im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Bund „erweist sich das E-Government-Recht im Land Berlin als bereits sehr fortschrittlich, durchweg ambitioniert und zukunftsgerichtet. Das Gesamturteil, so man ein solches überhaupt bilden kann, fällt positiv aus“ (S.7).
Bei allem Lob bleibt jedoch die schleppende Umsetzung. Wie schon im Vorfeld der Evaluation bekannt wurde, kann die im Gesetz vorgesehene Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023 nicht erreicht werden. Ein ähnlicher Befund der teilweise fehlenden Umsetzung findet sich auch beim Open-Data Ansatz.
Weiterhin finden sich in dem vorliegenden Bericht Empfehlungen für Anpassungen an die DSGVO und zum Smart-eID-Gesetz, Mehrbedarfe im Haushalt für die Sicherstellung der Medienbruchfreiheit sowie Überlegungen zur Rolle IT-Staatssekretärin. Ich teile die geäußerten Zweifel an der Doppelrolle als Vorsitzende des IKT-Lenkungsrats bei zeitgleicher Aufsicht über das ITDZ (S.155). Nicht zuletzt regt das Gutachten aufgrund der schnellen technischen wie gesetzgeberischen Änderungen auf Bundes- und EU-Ebene auch eine Gesetzes-Evaluation im 2-Jahres Takt an.