Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Probleme und Weiterentwicklung von Ordnungsamt Online in 2021

Auch im Jahr 2020 hat der Berliner Senat das Ordnungsamt-Online weiterentwickelt. Aus der Antwort auf meine Anfrage gehen die weiter bestehenden Probleme der einheitlichen Erledigungsmeldungen, aber auch die Fortschritte und die Planungen für 2021 hervor (Drucksache 18/26211). So gab es im Jahr 2020 insgesamt 199.667 Meldungen über das Internet und die mobilen Endgeräte. Problem bleibt weitere die Handhabung der Einstufung “Erledigt”. Eine tatsächliche Statusmeldung ist schon immer möglich gewesen. Die Bezirke haben im Rahmen der Einführung des IT-Verfahrens verschiedene Service-Level-Agreements vereinbart, u.a. auch, dass bei der Weiterleitung von Meldungen diese nicht auf den Status „erledigt“, sondern auf den Status „in Bearbeitung“ gesetzt werden. Dieser Standard wird aber weiter nicht in allen Bezirken einheitlich umgesetzt.

Ich fordere den Senat auf im Sinne einer gesamtstädtlschen Umsetzung aktiv zu werden. Mindestens muss eine Zielvereinbarung für die kommenden Haushaltsberatungen vorbereitet werden. Im Rahmen des Haushaltsbeschlussen werden wir dann über Konsequenzen des fortdauernden Verweigerns einheitlicher Standards in der Aufgabenerledigung sprechen müssen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für berlineinheitliche Onlinedienste keine einheitliche „Bedienung“ der Bezirke möglich sein soll.

Was ist für 2021 geplant? Nachdem im Jahr 2020 die Webseite (Frontend) und Mobile App einem grundlegenden Re-Design unterzogen worden sind, soll im Jahr 2021 eine Modernisierung der Benutzeroberflächen-Technologie des Vorgangsbearbeitungssystems (Backend) erfolgen. Durch diese Maßnahme werden auch Anpassungen und Verbesserungen des Backends gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vorgenommen. Um die Einbindung weiterer Ämter und Behörden zu standardisieren, wird darüber hinaus die modularisierte Klienten-Verwaltung optimiert werden. Diese Maßnahmen sollen bis zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales plant die Einführung des IT-Verfahrens im Ergebnis des Projektes Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU). Zielrichtung ist hierbei die Nutzung des Verfahrens für die Digitalisierung von Prozessen der Qualitätssicherung und des Schadensmanagements. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz plant die (Nach-) Nutzung des IT-Verfahrens Ordnungsamt Online zur Umsetzung der Vorgaben des § 48 Abs. 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes (hier: Mängelmelder Radverkehr) Und das Landesamt für Gesundheit und Soziales plant eine weitere Zentralisierung des dortigen Beschwerdemanagements (hier: Heimaufsicht). In diesem Zusammenhang gibt es Überlegungen über eine mögliche (Nach-) Nutzung des IT-Verfahrens.

1. Welche Entwicklungen und Daten zum Ordnungsamt-Online kann der Senat für das Jahr 2020 berichten?

Auch im Jahr 2020 wurde das IT-Verfahren AMS / Ordnungsamt-Online kontinuierlich weiterentwickelt und an die Bedarfe der nutzenden Behörden und Fachämter angepasst. Die Webseite (Frontend) und Mobile App für Bürgerinnen und Bürger wurden einem grundlegenden Re-Design unterzogen.

  • Das Re-Design ermöglicht die automatische, dynamische Anpassung des Layouts an verschiedene Bildschirmgrößen und für unterschiedliche Endgeräte, z.B. Smartphones und Tablets.
  • Die Mobile App wurde technisch generalüberholt, um die Benutzerfreundlichkeit und Performance zu verbessern.
  • Die Anzeige von interaktiven Statistiken ist nun im Browser sowie in der Mobile App möglich (Dashboard), welche die Transparenz über die eingegangenen Daten (z.B. die Anzahl der Meldungen pro Bezirk, die meistgenutzten Meldungskategorien, etc.) gewährleistet.
  • Ebenso wurde eine sogenannte Backend-App realisiert. Damit können Mitarbeitende im Innendienst den Mitarbeitenden im Außendienst (medienbruchfrei) Aufträge und Maßnahmen übermitteln. Mitarbeitende im Außendienst können selbst Meldungen im IT-Verfahren (medienbruchfrei) erfassen, Aufträge, Maßnahmen veranlassen und direkt im IT-Verfahren verarbeiten. Genutzt werden hierfür die sich ohnehin im Einsatz befindenden MDE-Geräte (Geräte zur mobilen Datenerfassung), die nach einer Ersatzbeschaffung durch das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) im Jahr 2019 flächendeckend (zurzeit über 1.000 Geräte) auf die bezirklichen Ordnungsämter (Parkraumüberwachung, Verkehrsüberwachung und Allgemeiner Ordnungsdienst) ausgerollt wurden. Darüber hinaus wurden weitere Ämter und Behörden in die Nutzung einbezogen.
  • Einbindung eines Teilbereiches des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in das IT-Verfahren (Vorgangsbearbeitung, Backend) in Folge der Ablösung des dort bisher genutzten Beschwerdemanagementsystems. Verfahrensverantwortliche Stelle für das IT-Verfahren ist auch hier das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
  • Einbindung der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Reinickendorf

2. Welche Fachbereiche bzw. Fachverfahren sind inzwischen an das System AMS/OrdnungsamtOnline angeschlossen, um Meldungen medienbruchfrei weitergeben zu können?

Das IT-Verfahren Ordnungsamt Online wird seit Jahren in allen bezirklichen Ordnungsämtern eingesetzt. Darüber hinaus nutzen die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Reinickendorf, Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf dieses IT-Verfahren. An diese Fachämter ist daher eine medienbruchfreie Weitergabe der Meldungen möglich.

Bereits seit Einführung des IT-Verfahrens Ordnungsamt Online existiert eine Schnittstelle zum korrespondierenden IT-Verfahren der Berliner Stadtreinigung zwecks Übergabe von Meldungen über illegale Müllablagerungen und zur anschließenden Rückmeldung der Berliner Stadtreinigung über die erfolgte Beseitigung des Mülls an die bezirklichen Ordnungsämter.

3. Für welchen Bereich ist inzwischen eine tatsächliche Statusmeldung möglich, dass heißt die Kennzeichnung von Erledigung wird nicht bereits mit der Weitergabe der Meldung im System hinterlegt?

Eine tatsächliche Statusmeldung ist schon immer möglich gewesen und ist unabhängig davon, ob das IT-Verfahren Ordnungsamt Online in einem Fachamt tatsächlich eingesetzt wird und Meldungen damit medienbruchfrei übergeben werden können oder nicht. Die Bezirke haben im Rahmen der Einführung des IT-Verfahrens verschiedene Service-Level-Agreements vereinbart, u.a. auch, dass bei der Weiterleitung von Meldungen diese nicht auf den Status „erledigt“, sondern auf den Status „in Bearbeitung“ gesetzt werden. Dieser Standard wird aber nicht in allen Bezirken einheitlich umgesetzt. Dennoch strebt der Senat weiterhin ein einheitliches Verwaltungshandeln in allen Bezirken an.

Das Ziel eines einheitlichen Verwaltungshandelns würde aus Sicht des Senats dadurch unterstützt, dass weitere bezirkliche Fachämter (z.B. die Straßen- und Grünflächenämter in allen Bezirken sowie die bezirklichen Naturschutz- und Umweltämter) das IT-Verfahren Ordnungsamt Online nutzen. In diesem Zusammenhang hat das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten im Jahr 2019 mit allen Bezirken einen Rahmenverfahrensauftrag über den Verfahrensbetrieb des IT-Verfahrens (hier: AMS/Ordnungsamt-Online) abgeschlossen. Durch diesen Rahmenverfahrensauftrag kann das IT-Verfahren den Bezirken in allen Fachämtern bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Die zentralen Betriebskosten sind im Haushalt des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten etatisiert. Es obliegt gleichwohl der alleinigen Zuständigkeit der Bezirke, dass IT-Verfahren in weiteren Fachämtern einzusetzen.

4. Welche Planungen gibt es für das Jahr 2021, das Angebot „Ordnungsamt Online“ weiterzuentwickeln?

Im Jahr 2021 soll das IT-Verfahren AMS / Ordnungsamt-Online kontinuierlich weiterentwickelt und an die Bedarfe der nutzenden Behörden und Fachämter angepasst sowie weitere Ämter und Behörden in die Nutzung einbezogen werden.

  • In Zusammenarbeit mit dem ITDZ Berlin wird das Verfahren im Rahmen eines Migrationsprojektes an die vorgebenden IKT-Standards des Landes Berlin angepasst werden (u.a. Datenbankwechsel, Anhebung der Betriebssysteme und Anpassung des Deploymentprozesses). Diese Maßnahme soll bis Ende März 2021 abgeschlossen sein.
  • Nachdem im Jahr 2020 die Webseite (Frontend) und Mobile App einem grundlegenden Re-Design unterzogen worden sind, soll im Jahr 2021 eine Modernisierung der Benutzeroberflächen-Technologie des Vorgangsbearbeitungssystems (Backend) erfolgen. Durch diese Maßnahme werden auch Anpassungen und Verbesserungen des Backends gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vorgenommen. Um die Einbindung weiterer Ämter und Behörden zu standardisieren, wird darüber hinaus die modularisierte Klienten-Verwaltung optimiert werden. Diese Maßnahmen sollen bis zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
  • Einbindung des Straßen- und Grünflächenamtes Spandau und bei Anforderung Einbindung weiterer bezirklicher Fachämter.
  • Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales plant die Einführung des IT-Verfahrens im Ergebnis des Projektes Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU). Zielrichtung ist hierbei die Nutzung des Verfahrens für die Digitalisierung von Prozessen der Qualitätssicherung und des Schadensmanagements. Die verfahrensverantwortliche Stelle für das IT-Verfahren bleibt für diese Einbindung auch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
  • Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz plant die (Nach-) Nutzung des IT-Verfahrens Ordnungsamt Online zur Umsetzung der Vorgaben des § 48 Abs. 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes (hier: Mängelmelder Radverkehr)
  • Das Landesamt für Gesundheit und Soziales plant eine weitere Zentralisierung des dortigen Beschwerdemanagements (hier: Heimaufsicht). In diesem Zusammenhang gibt es Überlegungen über eine mögliche (Nach-) Nutzung des IT-Verfahrens.

5. Wie ist der Stand der Planungen, die Auswertungsfunktion der Meldungen im Rahmen der OpenData-Strategie Online zur Verfügung zu stellen (bitte auch angeben welche Planungen es gibt, dies verwaltungsintern oder für die interessierte Öffentlichkeit zu realisieren)?

Seit dem 20.01.2021 werden Daten auf dem OpenDataPortal des Landes Berlin bereitgestellt. Damit sind die Anforderungen des § 13 Abs. 1 E-Government-Gesetz Berlin erfüllt, u.a. die Daten auch in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen.

6. Wie viele Meldungen von Mängeln und Probleme im öffentlichen Raum wurden im Jahr 2020 über die Mobile App bzw. die Website „Ordnungsamt-Online“ gemeldet, sind erledigt bzw. sind noch in Arbeit (Bitte um Auflistung nach Bezirk und Monat, Stand Monatsende: neue Fälle | Fälle erledigt | Fälle in Bearbeitung)?

Die Auflistung der Meldungen von Mängeln und Probleme im öffentlichen Raum, die im Jahr 2020 über Ordnungsamt Online angezeigt wurden, sind der anhängenden Tabelle zu entnehmen.

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