Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Baden in Marzahn-Hellersdorf – Kaulsdorf, Biesdorf und nächste Schritte zu einem Freibad?

Angesichts der vielen heißen Tage rückt auch in diesem Sommer das Thema Baden in Marzahn-Hellersdorf in den Fokus von Gesprächen und Debatten. Wie kommt das Freibad voran? Kann ein Badeschiff in Kaulsdorf oder Biesdorf einen Beitrag zur Lösung sein? Wie lässt sich die Parksituation verbessern? Diese und andere Fragen haben mich in den letzten Monaten erreicht und ich habe daher dem Senat einige Fragen gestellt (Drucksache 19/12548).

Für das Freibad hat der Bezirk einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) haben sich an verschiedenen Gesprächsrunden zur Konkretisierung des Vorhabens beteiligt und das angedachte Freibad in die strategische Vorhabenplanung aufgenommen sowie die Notwendigkeit einer Klärung von Finanzierungsmöglichkeiten angezeigt. Die BBB werden demnächst eine Analyse des Markt- und Nutzungspotentials beauftragen, um daraus ein sogenanntes Bedarfsprogramm abzuleiten, das eine wichtige Voraussetzung für die Erstellung eines Bebauungsplans/Schaffung des Baurechts darstellt. Damit liegt der Ball für das weitere voran kommen bei den Berliner Bäder-Betrieben. Was genau “demnächst” meint, werde ich hinterfragen und mich dafür einsetzen, dass es hier zu keinen Verzögerungen kommt.

Auch die Antwort auf die Frage nach Parkraumbewirtschaftung in einem Gebiet mit stark saisonalem Parkdruck ist interessant (Vorschlag aus der Nachbarschaft). Demnach ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten (Parkraumbewirtschaftung) nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Inwiefern eine Rechtfertigung in bestimmten Saisonphasen die gesamtheitliche Zulässigkeit einer verkehrsrechtlichen Anordnung von Bewohnerparkvorrechten begründet, bleibt Gegenstand einer einzelfallbezogenen Entscheidung des zuständigen Bezirksamtes. Wäre das eine vertiefte Prüfung für die Gegend um die Kaulsdorfer Seen wert? Was meinen Sie? Schreiben Sie mir!

Bedauerlich ist, dass das Bezirksamt das Thema Badeschiff aktuell nicht verfolgt. Ich finde diese “schnelle” Möglichkeit zu einer legalen Bademöglichkeit zu kommen, weiter interessant. Ein Vorschlag aus Gesprächen ist zu prüfen, ob im Norden an den Kaulsdorfer Seen ein Badeschiff in Verbindung mit einem Sportangebot (bspw. Beachvolleyballplatz) umsetzbar ist. Ziel wäre ein legales (Frei)Badeangebot und eine Verantwortlichkeit für Ordnung etc zu etablieren. Was meinen Sie? Schreiben Sie mir!

Frage 1: Wie bewertet der Senat den zunehmenden Nutzungsdruck an den Kaulsdorfer Seen sowie dem Biesdorfer Baggersee?

Bei den Kaulsdorfer Seen (Butzer See, Habermannsee, Elsensee) und dem Biesdorfer Baggersee handelt es sich um stehende Gewässer 2. Ordnung im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Das Baden ist in diesen Gewässern nach der Badegewässerverordnung verboten. Die intensive Nutzung des Butzer Sees und des Habermannsees – insbesondere in den Sommermonaten im Zusammenhang mit illegalen Badeaktivitäten – sind dem Senat bekannt. Bisher ist keine konkrete Gefährdung der Grundwasserförderung im Einzugsbereich festzustellen.

Der Elsensee wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht genutzt, dieser ist eingezäunt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Zum Biesdorfer Baggersee liegen keinerlei Informationen vor, da dieser sich außerhalb des Wasserschutzgebietes und in der Zuständigkeit des Bezirks befindet.

Frage 2: Wie bewertet der Senat die Belastung durch Vermüllung an den Kaulsdorfer Seen sowie dem Biesdorfer Baggersee und welche Maßnahmen wurden für die laufende Badesaison ergriffen?

Das Bezirksamt (BA) Marzahn-Hellersdorf berichtet, dass die Berliner Stadtreinigung (BSR) im Auftrag des Landes Berlin seit vier Jahren am Kaulsdorfer See tätig ist. Das BA selbst bestätigt eine massive Belastung durch Vermüllung aktuell nicht.

Frage 3: Welche Maßnahmen werden aktuell diskutiert und sollen für die laufende Badesaison ergriffen werden?

Wie das Bezirksamt mitteilt, gibt es durch das bezirkliche Ordnungsamt, das Grünflächenamt und weitere beteiligte Akteure immer wieder – auch im Zusammenspiel mit aktiven Bürgerinitiativen – Sauberkeitsaktionen, die durch die BSR durch Bereitstellung von Material für diese Aktionen unterstützt werden.

Frage 4: Welche Überlegungen bestehen, das in der Machbarkeitsstudie geprüfte Konzept „Badeschiff“ am Biesdorfer Baggersee oder den Kaulsdorfer Seen (in Ergänzung zu den Planungen des Freibades) zu realisieren?

Nach Auskunft des Bezirks Marzahn-Hellersdorf wird das Thema Badeschiff aktuell nicht verfolgt. Die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf und das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf haben sich zum Kombibad und damit einhergehend zum Standort Jelena-Šantić-Friedenspark bekannt.

Frage 5: Wie kann gegen die aktuelle Parksituation an den Kaulsdorfer Seen vorgegangen werden, da dort vermeintlich Badende illegal im Wohngebiet parken?

Bei den Straßen rund um die Kaulsdorfer Seen handelt es sich um öffentliche Straßen. Jeder der einen Parkplatz findet, darf dort parken. Sollte auf anderen Flächen geparkt werden, muss das durch das Ordnungsamt kontrolliert und geahndet werden.

Frage 6: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der Schaffung von Fahrradstellplätzen an den Kaulsdorfer Seen?

Für die verordnungskonforme Nutzung des Landschaftsschutzgebietes besteht keine Notwendigkeit zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen.

Frage 7: Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Einrichtung einer Nextbike/Jelbi-Station an den Kaulsdorfer Seen?

Die für Mobilität zuständige Senatsverwaltung hält insbesondere dort die Einrichtung von gesonderten, allgemein zugänglichen Abstellflächen für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeugen oder gegebenenfalls auch entsprechende Stationen für das Anbieten gewerblicher Mietfahrzeuge für sinnvoll und angezeigt, wo ein entsprechendes Verkehrsbedürfnis festgestellt wird. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Bezirksämtern von Berlin.

Bezogen auf das öffentliche Fahrradverleihsystem des Landes Berlin ist derzeit keine Station an den Kaulsdorfer Seen geplant, was u.a. durch die stadträumliche Lage und den stark saisonalen Charakter des Nutzungsdrucks begründet ist.

Frage 8: Welche Möglichkeit gibt es, Parkraumbewirtschaftung in einem Gebiet mit stark saisonalem Parkdruck zu etablieren?

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten, im allgemeinen Sprachgebrauch häufig Parkraumbewirtschaftung genannt, ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Inwiefern eine Rechtfertigung in bestimmten Saisonphasen die gesamtheitliche Zulässigkeit einer verkehrsrechtlichen Anordnung von Bewohnerparkvorrechten begründet, bleibt Gegenstand einer einzelfallbezogenen Entscheidung des zuständigen Bezirksamtes von Berlin. Pauschalisierte Grundaussagen sind nicht möglich.

Frage 9: Welche Voraussetzung sind nötig, um im Gebiet um die Kaulsdorfer Seen, umfassend illegales Parken durch Poller am Straßenrand zu verhindern?

Poller sind infrastrukturelle Baumaßnahmen in der Zuständigkeit der Straßenbaubehörde. Entscheidungserheblich sind beispielsweise städtebauliche Vorstellungen, Verfügbarkeit haushälterischer Mittel oder auch die Beschaffenheit des Untergrundes (Straßenlandes).

Frage 10: Welche Schritte sind in Sachen neues Freibad in Marzahn-Hellersdorf von den Bäderbetrieben bisher auf den Weg gebracht worden und welche Schritte sind in den Jahren 2022 und 2023 bisher geplant?

Der Bezirk hat einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) haben sich an verschiedenen Gesprächsrunden zur Konkretisierung des Vorhabens beteiligt und das angedachte Freibad in die strategische Vorhabenplanung aufgenommen sowie die Notwendigkeit einer Klärung von Finanzierungsmöglichkeiten angezeigt. Die BBB werden demnächst eine Analyse des Markt- und Nutzungspotentials beauftragen, um daraus ein sogenanntes Bedarfsprogramm abzuleiten, das eine wichtige Voraussetzung für die Erstellung eines Bebauungsplans/Schaffung des Baurechts darstellt.

Frage 11: Teilt der Senat die Auffassung, dass ein neues Freibad in Marzahn-Hellersdorf barrierefrei errichtet werden muss und welche Vorsorge muss/kann hierfür im Bebauungsplan getroffen werden?

Barrierefreies Bauen ist immer Grundlage der Genehmigung von Neubauvorhaben öffentlicher Träger.

Frage 12: Teilt der Senat die Auffassung, dass ein neues Freibad in Marzahn-Hellersdorf klimaneutral und in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage errichtet werden muss und welche Vorsorge muss/kann hierfür im Bebauungsplan getroffen werden?

Dieses Ziel verfolgen der Senat und die BBB. Das geplante Kombibad am Kienberg soll so klimafreundlich wie möglich geplant, errichtet und betrieben werden.

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