Aktueller Stand der Digitalisierung des Wohnberechtigungsschein (WBS)
2021 erkundigte ich mich, wann der Wohnberechtigungsschein als Online-Antrag zur verfügung steht, es wurde auf Ende 2022 verwiesen. Dann wurde auf Januar 2023 verwiesen. Eine erneute Anfrage (Drucksache 19/14831) zeigt, im Februar 2023 soll der Abnahmetest stattgefunden haben und im März 2023 soll der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) zur verfügung stehen. Ich bin gespannt ob dieses Mal der Zeitplan eingehalten werden kann.
Während der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) seit 2022 auf sich warten lässt, ist der Antrag für auf das Wohngeld seit diesem Jahr online. Im Februar diesen Jahres soll die Funktion des eWBS-Antrags getestet werden. Dazu kommen die Anbindungen an die Antragsassistenten und Anbindungen an die Fachverfahren.
Frage 1: Wie weit sind die Vorbereitungen für den Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Die Entwicklungsarbeiten am Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein sind abgeschlossen. Im Februar 2023 stehen derzeit noch die notwendigen Abnahmetests an. In Abstimmung mit der produktiven Inbetriebnahme des modernisierten WBS-Fachverfahrens erfolgt dann die Planung der Produktivsetzung des Online-Antrages für den Wohnberechtigungsschein.
Frage 2: Welchen Stand der Digitalisierung hat der Prozess hinter dem Online-Antrag?
Aufgrund der Priorisierung der gestuften Umsetzungsarbeiten für das Wohngeld-Plus-Gesetz zum 01.01.2023 gibt es bei den Arbeiten an den anderen Fachverfahren des Wohnungswesens, so auch bei den Entwicklungsarbeiten am modernisierten WBS-Fachverfahren, kleinere Verzögerungen. Nach derzeitiger Planung wird Ende Februar 2023 für das modernisierte WBS-Fachverfahren die Funktionalität zur Übernahme von eWBS-Anträgen in das WBS-Fachverfahren zum Test bereitgestellt. Erst nachfolgend können durchgängige Test – von der Antragstellung im Antragsassistenten, der Weiterleitung an das WBS-Fachverfahren sowie die Übernahme der Antragsdaten in das WBS-Fachverfahren – erfolgen. Parallel muss die Beteiligung des Hauptpersonalrats und der Hauptschwerbehindertenvertretung erfolgen. In Abhängigkeit der erfolgten Tests und den Abstimmungen mit der Geschäftsstelle Basisdienst Digitaler Antrag wird derzeit von einer Produktivsetzung für Ende März 2023 ausgegangen.