Stefan Ziller

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Digitalcheck für Berlin in Konzeptionsphase – Erprobung wohl in 2024

In einem früheren Artikel hatte ich beschrieben was der Digitalcheck ist und wie Bundesregierung diesen Umsetzen will. Ein Digitalcheck wird auch für Berlin diskutiert. Daher habe mal abgefragt, wie der Umsetzungsstand ist (Drucksache 19/16475). Aus der Antwort geht hervor, dass sich der Digitalcheck in der Konzeptionsphase befindet. Bis Ende des Jahres soll ein Eckpunktepapier erarbeitet werden und dieses dann dem Senat vorgelegt.

Im Jahr 2024 sollen dann die konkreten Bausteine konzipiert und, wenn möglich, auch eingeführt werden. Im Vergleich zum Klimacheck setzt der Digitalcheck am Anfang eines Gesetzesvorhabens an mittels unterstützender Methoden (hier ausführlicher beschrieben). Zur Erprobung des Digitalchecks bieten sich besonders: Leistungs-, Antrags- oder Verfahrensregelungen an. Welche Gesetzvorhaben in 2023 oder 2024 für eine Erprobung in Frage kommen, wird der Senat jedoch erst nach dem Eckpunktepapier entscheiden.

1. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand eines Digitalchecks für Gesetze in Berlin?

Der geplante Digitalcheck für Gesetzesvorhaben soll mit verschiedenen Instrumenten dabei unterstützen, die Digitaltauglichkeit eines Gesetzes bereits frühzeitig in der Konzeptionsphase eines Gesetzesvorhabens und während dessen Erarbeitung umfassend zu berücksichtigen. Dies umfasst neben der Schaffung eines inhaltlichen Handlungsrahmens für Anwenderinnen und Anwender in Form eines Leitfadens auch die Erarbeitung/Implementierung von (online-basierten) Tools bzw. Arbeitshilfen für die Erarbeitung bzw. Überprüfung von Gesetzesvorhaben, einen Kompetenzaufbau durch zusätzliche Schulungsangebote sowie die Anpassung rechtlicher Normen wie dem geplanten Digitalgesetz und der Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II). Die Einführung eines Digitalchecks für Gesetzesvorhaben im Land Berlin wird federführend in der Senatskanzlei verantwortet.

Der Digitalcheck befindet sich aktuell in der Konzeptionsphase, in deren Rahmen bis Ende des Jahres ein Kurzkonzept (Eckpunktepapier) mit den wesentlichen Umsetzungsschritten für die Einführung des Digitalchecks erarbeitet wird. Dieses wird dem Senat vorgelegt, anschließend sollen erste Bausteine im Laufe des Folgejahres konzipiert und – sofern kurzfristig umsetzbar – eingeführt werden.

2. Wie unterscheidet sich der Digitalcheck (Version 1.2 vom 30.06.2023) des Bundes vom Klimacheck im §9 Abs. 6a GGO II Berlin?

Der Digitalcheck des Bundes besteht aus zwei Schritten: erstens einer „Vorprüfung“, ob das jeweilige Regelungsvorhaben Digitalbezug hat und zweitens dem „Erarbeiten einer digitaltauglichen Regelung“ mithilfe unterstützender Methoden (Visualisierungen des Vollzugs, Einbeziehen der Stakeholder, Anwendung der Dimensionen digitaltauglicher Gesetze und verbindliche begleitende Dokumentation). Anschließend erfolgt die Überprüfung des durchgeführten Digitalchecks im Rahmen der Ressortabstimmung des Gesetzesentwurfs durch den Nationalen Normenkontrollrat (NKR), der gegebenenfalls zu den Ergebnissen eine Stellungnahme abgibt.

Der Klimacheck nach § 9 Absatz 6a GGO II umfasst eine Prüfung einer Senatsvorlage in drei Arbeitsschritten:

  • Eine Basisprüfung, ob die Senatsvorlage voraussichtlich Auswirkungen auf den Klimaschutz hat.
  • Eine Hauptprüfung, wie groß die voraussichtlichen Auswirkungen der Senatsvorlage auf den Klimaschutz sind.
  • Im dritten Schritt wird dargestellt, inwiefern im Vorfeld der Senatsvorlage bereits

Prüfungen vorgenommen wurden, die Aussagen über zu erwartende Auswirkungen auf den Klimaschutz ermöglichen (bspw. Umweltverträglichkeitsprüfungen) und inwiefern in der Senatsvorlage bereits Maßnahmen enthalten sind, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken und welche Möglichkeiten bestehen, um (weitere) klimafreundliche Verbesserungen in der Senatsvorlage zu berücksichtigen.

Der Leitfaden zum Klimacheck enthält einen umfangreichen Fragenkatalog, der die systematische Prüfung dieser Punkte ermöglicht. Somit setzt der Digitalcheck des Bundes bereits in der Konzeptions- und Erarbeitungsphase eines Vorhabens an, während der Klimacheck eine vorrangig nachgelagerte Prüfung sämtlicher Senatsvorlagen vorsieht, um eine transparente Informationsgrundlage für Entscheidungen des Senats zu schaffen und die Anwendung klimafreundlicher Verbesserungen zu befördern.

3. Welche Gesetzesinitiativen in Berlin bieten sich an, um in 2023 und 2024 den Digitalcheck zu erproben?

Grundsätzlich eignen sich alle Gesetzesvorhaben für den geplanten Digitalcheck, da jedes Gesetz auf einen Digitalbezug zu überprüfen ist. Für die Erprobung der vertieften Durchführung des Digitalchecks eignen sich insbesondere Gesetzesvorhaben, die Leistungs-, Antrags- oder Verfahrensregelungen treffen.

Mit der Frage nach konkreten Gesetzesinitiativen, anhand derer die Erprobung des Digitalchecks erfolgen kann, wird sich der Senat über die im vorherigen Absatz genannten Grundsätze hinaus nach der Verabschiedung des in Frage 1 genannten Konzepts befassen.

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