Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung WLan 

Beerdigt der Senat das freie WLAN “FreeWifiBerlin” still und leise?

Der Entwurf des Haushaltes und die Antwort auf meine aktuelle Anfrage werfen grundsätzliche Fragen auf (Drucksache 19/16477). Soll das einst so erfolgreiche freie WLAN “FreeWifiBerlin” still und leise abgeschafft werden? Nach der vom Senat verschuldeten Unterbrechung, sollte es eigentlich in diesem Jahr wieder los gehen für das freie Internet in Bibliotheken, Stadtteilzentren, Rathäusern, Jugendeinrichtungen etc. Doch der Senat hat offenbar andere Pläne. Bereits im April hieß es: vor dem 01.01.2024 “will” der Senat die W-Lan-Initiative “Free Wifi Berlin” nicht wieder an den Start bringen.

Im Entwurf für den neuen Haushalt stehen nun zwar für 2024 noch 800.000€ drin, für das Folgejahr aber nur noch 250.000€. Zum Vergleich: für 2023 waren über 2 Mio € eingeplant und als noch alles funktionierte, gab es 2000 Hotspots in ganz Berlin (RN 1681 N). Warum die Mittel im Jahr 2025 sinken werden und für wie viel Hotspots das Geld am Ende genutzt werden kann? Offen (“Die Anzahl der realisierbaren Hotspots muss sich an den verfügbaren Mitteln ausrichten.”). Und wann kann es los gehen? “Stand heute, wird der Regelbetrieb im Jahr 2024 als realistisch eingestuft”, so die Hoffnung des Senats. Glaubwürdig ist das in meinen Augen nicht. In den kommenden Haushaltsberatungen werden wir das sicher kritisch besprechen.

1. Wie ist der Stand der Ausschreibung der Berliner WLan-Initiative / Free Wifi Berlin?

Der Senat hat mit Schreiben vom 21.03.23 zur „Umsetzung der W-Lan-Initiativen“ an den Hauptausschuss die Mittelfreigabe für vorbereitende Auftragsvergaben beantragt. Eine Entscheidung des Hauptausschusses wird zeitnah erwartet.

2. Wie ist der Stand der Bedarfsabfrage in den Bezirken für WLan-Standorte u.a. für die soziale Infrastruktur (Stadtteilzentren, Rathäuser, Bibliotheken, Jugendeinrichtungen etc.)?
3. Welche Kriterien sollen für eine Entscheidung zur Unterstützung gelten?

Die Bezirksämter und Senatsverwaltungen wurden aufgefordert, Verantwortliche für die Bedarfsabfrage für mögliche WLAN-Standorte zu nennen. Die Kriterien für möglichStandorte werde nach Mittelfreigabe erst mit der Bedarfsabfrage festgelegt, da diese von den Anforderungen vor Ort abhängen.

4. Ist weiter sichergestellt, dass die Aufnahme des Regelbetriebs in 2024 möglich wird?

Eine Aufnahme des Regelbetriebs im Jahr 2024 erscheint nach aktuellem Stand noch möglich.

5. Mit welchen Kosten und mit welcher Anzahl an Hotspots kalkuliert der Senat für das Jahr 2024?

Die Anzahl der erforderlichen Hotspots kann erst im Zusammenhang mit der Auswertung der Bedarfsanalyse bestimmt werden. Der Senat hat im Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 Haushaltsmittel in Höhe von 800.000 € (2024) bzw. 250.000 € (2025) vorgesehen. Die Anzahl der realisierbaren Hotspots muss sich an den verfügbaren Mitteln ausrichten.

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