Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Ein digitales Bürgeramt für Berlin? Wie weit ist die Service-„Super-App“?

Anfang Dezember 2022 kündigte die Regierende Bürgermeisterin eine “Super-App” für Berlins Bürgerdienste an. Über diese Pläne wollte ich mehr erfahren und haben den Senat gefragt (Schriftliche Anfrage 19/14190). Es stellt sich heraus, so viel “super” steckt nicht in dem App-Plan, denn diesen gibt es (noch) nicht und an der bereits bestehenden Service-App Berlin.de wurde auch nicht gearbeitet.

Warum die Regierende ihren eigenen Senat so vorführt, ist wohl nur mit dem Wahlkampf zu erklären. Viel wichtiger als eine gut klingende “Super-App” sind Dienstleistungen die Online im Browser und auf dem Handy der Wahl erledigt werden können. Die Antwort zeigt, dass der Senat daran auch arbeitet. Vielleicht sollte sich die Regierende mal mit der Arbeit ihres Senats befassen.

1. Wie bewertet der Senat die Service-App der Berliner Verwaltung?

Die Service-App Berlin.de ist der komfortable und mobile Zugriff auf Informationen zu Dienstleistungen und Standorten aus allen Bereichen der Berliner Verwaltung. Sie entspricht im Leistungsumfang dem führenden Service-Portal service.berlin.de und greift – der Multikanalstrategie entsprechend – auf dieselbe Datengrundlage, die Berliner Dienstleistungs- und Standortdatenbank zu. Mit der Service-App wird der Nutzenden-Gruppe Rechnung getragen, die eine App anstelle eines Web-Portals bevorzugen. Der überwiegende Teil der Verwaltungskunden empfindet die Notwendigkeit einer App-Installation mit dem aktuellen Funktionsumfang bei gleichzeitig eher seltenen Verwaltungsanliegen als Hürde. Aus organisatorischer Sicht bedeutet jede Änderung an Funktionalitäten oder Gestaltung des Service-Portals jeweils einen Nachentwicklungs-Aufwand auf den beiden App-Plattformen.

2. Wie sieht die Roadmap zur Weiterentwicklung der Berliner Service-App aus? (bitte um Angabe der Meilensteine und einer zeitlichen Einordnung)

Entsprechend der IKT-Architektur des Landes Berlin sind IKT-Basisdienste grundsätzlich als Web-Dienst zu entwickeln. Die Service-App folgt daher in ihrer Entwicklung dem Service-Portal. Im Rahmen der weiteren Entwicklung wird zunächst eine Konsolidierungsmöglichkeit anderer App-Angebote und Web-Dienste der Berliner Verwaltung geprüft und ein entsprechendes Konzept für eine diese umfassende App erstellt. Diese Tätigkeiten sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

3. Wie oft wurden die Service-App der Berliner Verwaltung seit 2016 aus dem Google bzw Apple App-Store runtergeladen (bitte für die jeweiligen Kalenderjahre angeben)?

Die Anzahl der Installationen auf mobilen Endgeräten ist in folgender Tabelle dargestellt. Daraus lassen sich im Gegensatz zu Statistiken des Service-Portals keine Rückschlüsse auf die Nutzung oder die dauerhafte Installation der Service-App ziehen.

JahrApple App StoreGoogle Play Store *
20167096/
20176841/
20183758/
201932434913
202046766079
20211141310316
bis 11/2022779811429

* der Google Play Store erfasst Statistiken erst ab 26.07.2019

4. Welche Weiterentwicklungen wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 umgesetzt und führten zu entsprechenden Updates?

Die Weiterentwicklungen im Jahr 2019 umfassten

  • eine verbesserte Leistungsfähigkeit der App, beispielsweise bei der Darstellung von Listen,
  • die Aufnahme einer A-Z-Register-Leiste und
  • die Optimierung für Tablets.

In den Jahren der Corona-Pandemie konnten keine Weiterentwicklungen durchgeführt werden.

5. Welche Integration mit dem Service-Konto Berlin gibt es?

Das Service-Konto Berlin ist eine Web-Anwendung und nicht in die Service-App Berlin.de integriert. Ein Aufruf des Service-Kontos erfolgt bei Bedarf direkt aus der Online-Antragstellung für eine ausgewählte Verwaltungsleistung, die ebenfalls nur als Web-Anwendung zur Verfügung steht.

6. Wie und wann ist die Integration in das geplante Service Konto Bund (für die Berliner Verwaltung) geplant?

Eine Integration des geplanten Service-Kontos Berlin ist insbesondere nach technischen und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten und dem Fokus der Nutzerzentriertheit zu definieren und abhängig vom Zeitpunkt der Anbindung an das Nutzerkonto Bund. Da das Konto als Web-Dienst zur Verfügung steht wäre ein Aufruf aus der Service-App möglich.

7. Welche Funktionen soll die Berliner Service-App in Zukunft anbieten?

Der mögliche Funktionsumfang wird im Rahmen der Konzepterstellung und vorausgehender Prüfung einzelner App-Angebote und Web-Dienste der Berliner Verwaltung definiert werden.

8. Wie wird die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in den Entwicklungsprozess eingebunden?

Bei der Entwicklung von IKT-Basisdiensten wird der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit grundsätzlich das Vorhaben nach der Konzepterstellung vorgestellt, so dass deren Hinweise in die Umsetzung einfließen können.

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