Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Wie steht’s um den L33-Ausbau und den Erhalt der Hönower Weiherkette

In letzter Zeit wurde ich immer wieder nach dem Stand der Planungen für die L33 gefragt. Noch im Jahr 2020 hieß es: “Der Landesbetrieb Straßenbau Brandenburg hat die Planungen für den weiteren Ausbau der L33 überarbeitet. Die Unterlagen werden in diesem Jahr ausgelegt.” Dies ist bekanntermaßen nicht erfolgt. Die Frage ist: wie lange bleibt das so? Der Senat hat mir inzwischen bestätigt, dass auch ein neuer Termin “Mitte 2023” nicht realistisch ist (Drucksache 19/15880).

Damit bleiben die konkreten Planungen weiter in den Schubladen der Ämter in Brandenburg. Ein paar konkrete Hinweis hat der Senat trotzdem mitgeteilt. Demnach kommt es entlang der „Hönower Weiherkette“ zu unvermeidbaren geringfügigen Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet. Das betrifft am Bauanfang den Bereich am Knotenpunkt Stendaler Straße (Eingriff von ca. 12,00 m), den Knotenpunktbereich Louis-Lewin-Straße (Eingriff von ca. 32,00 m) und am Bauende einen Bereich am Hausseegraben (Eingriff von ca. 8,00 m). Wie gering die Eingriffe wirklich sind, werden wohl die genauen Karten zeigen. Ob ein Eingriff von 32 am Knotenpunktbereich Louis-Lewin-Straße wirklich unvermeidlich ist, stelle ich aber schon mal in Frage.

Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für den Ausbau der L33?
Frage 2: Wie weit ist die Erarbeitung der Deckblätter für die Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens?
Frage 3: Wie ist der Stand der Aktualisierung der betroffenen Unterlagen nach Vorliegen der Prognoseverkehrsdaten 2023 vor (z.B. Lärm, Luft, Umwelt, Leistungsfähigkeitsuntersuchungen Knotenpunkte)?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 – 3 gemeinsam beantwortet. Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Berlin erarbeitet der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) federführend die Antragsunterlagen für den 4- streifigen Ausbau der L 33 auch für den Berliner Abschnitt. Der LS Brandenburg teilt hierzu mit:

„Die einzelnen Planungsteile der Planfeststellungsunterlagen werden momentan aktualisiert und in Übereinstimmung gebracht. Erforderlich wurde dies auf Grund von Einwendungen im Rahmen des letzten Erörterungstermins und einer geänderten Straßenverkehrsprognose (SVP 2030). Infolge dessen musste die Dimensionierung der Landesstraße (L) 33 geprüft -und u.a. neue schalltechnische Untersuchungen durchgeführt werden. Dies führte im Ergebnis auch zu einer geänderten Kompensationsplanung.
Nach Fertigstellung und Zustimmung durch die Vorhabenträger (Länder Berlin und Brandenburg) werden die Planfeststellungsunterlagen an die Anhörungsbehörden der beiden Länder zur Neuauslegung übergeben.“

Frage 4: Wenn Unterlagen bereits fertig sind, wann werden diese transparent und öffentlich einsehbar sein?

Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt durch die Anhörungsbehörden der beteiligten Länder. Die Termine zur Auslegung der Unterlagen werden durch diese Behörden festgelegt.

Frage 5: Wo findet die interessierte Öffentlichkeit den neusten Stand der geplanten Trassenführung?

Der LS Brandenburg teilt hierzu mit: „Die Planfeststellungsunterlagen werden auf Veranlassung der Anhörungsbehörden (siehe Frage 3) in den vom Verfahren betroffenen Gemeinden ausgelegt. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt in den Amtsblättern der Gemeinden. Weiterhin werden im Allgemeinen die Planfeststellungsunterlagen auf den Internetseiten der zuständigen Anhörungs- / Planfeststellungsbehörde (LBV) angezeigt.“

Frage 6: Welche Bereiche der Hönower Weiherkette sind demnach „betroffen“ (gerne als Karte darstellen)?

Entlang der „Hönower Weiherkette“ kommt es zu unvermeidbaren geringfügigen Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet. Das betrifft am Bauanfang den Bereich am Knotenpunkt Stendaler Straße (Eingriff von ca. 12,00 m), den Knotenpunktbereich Louis-Lewin-Straße (Eingriff von ca. 32,00 m) und am Bauende einen Bereich am Hausseegraben (Eingriff von ca. 8,00 m). Nach § 8 Abs. 1 der Schutzgebietsverordnung (Verordnung zum Schutz der Landschaft der Hönower Weiherkette (Berliner Teil) im Bezirk Marzahn Hellersdorf von Berlin, vom 11. Oktober 2005, GVBI. 5. 542) gehört der Ausbau der L 33 zu den im Landschaftsschutzgebiet zulässigen Maßnahmen.

Frage 7: Ist der geplante Termin „Mitte 2023“ für die erneute Auslegung zu halten?

Nein.

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