Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung Senat Umwelt und Naturschutz 

Nachhaltige und faire Verwaltungs-IT? Senat prüft und prüft….

Wie wir Hardware und Software einsetzen, hat einen signifikanten Einfluss auf unsere Umwelt. So wurde im Jahr 2021 laut Eurostat immerhin 12,10 kg Elektroschrott pro Einwohner*in in Deutschland gesammelt. Als Abgeordneter des Landes Berlin frage ich mich regelmäßig, welchen Beitrag die Berliner Verwaltung leistet. Setzt sie auf eine nachhaltige IT-Beschaffung und einen effizienten Einsatz von Rohstoffen ihrer Hardware? Wie weit der Senat ist, zeigt ein aktueller Bericht (Rote Nr.: 1469 A).

Die Antwort fällt ernüchternd aus und zeigt mangelndes Engagement. Der Senat nutzt das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vor allem als Ausrede, dass alles so bleiben kann wie es ist. Dazu soll ein “Beratungsauftrag” die Produktinformationen für die Elektro-Produktgruppe aufarbeiten und Mindestanforderungen definieren. Zur Frage nach Kennzeichnungen von nachhaltigen Produkten im Webshops des ITDZ Berlin, bei dem die gesamte Berliner Verwaltung seine Hardware und Software einkaufen soll, verweist der Senat auf eine schriftliche Anfrage, die ich im Juni 2023 (!) gestellt hatte. Seitdem ist offenkundig nichts passiert. Besonders fragwürdig ist die Aussage: “ITDZ Berlin prüft die technische Umsetzbarkeit und die mögliche konkrete Ausgestaltung einer solchen Kennzeichnung nachhaltiger Produkte im Webshop”. Seit mehr als einem Jahr? In Zeiten der Klimakrise ist dieses Schneckentempo inakzeptabel.

Auch zur Frage nach Messbarkeit und Zielen zieht sich der Senat auf einen Beratungsauftrag zu der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) zurück. Damit ist er genauso planlos wie in der Sitzung des Ausschusses Digitalisierung und Datenschutz im Januar 2024 zum Thema “Wie steht es um die Nachhaltigkeit der Hardware und Rechenzentren in Berlin?”. Da wird die vom Senat initierte Beschlussvorlage für die ersten Digitalministerkonferenz im April 2024 “Ressourcennutzung digital optimieren: Datenvernetzung und Digitale Zwillinge, Smart Regions und nachhaltige IT vorantreiben” schnell zum Papiertiger.

Es ist Zeit, dass Berlin seine Verantwortung ernst nimmt. Es braucht klare Instrumente und messbare Ziele, um den ökologischen Fußabdruck der Berliner Verwaltungs-IT zu reduzieren.

1. Welche Möglichkeiten gibt es, einen Vorbehalt für besonders nachhaltige und ökologische IT- Produkte beim Einkauf zu etablieren?

§ 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) schreibt bereits jetzt vor, dass bei öffentlichen Auftragsvergaben der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung bei der Festlegung der Leistungsanforderungen umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren der Vorzug gegeben werden soll. Die auf Grundlage des BerlAVG erlassene Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) konkretisiert diese Vorgabe zunächst allgemein in Bezug auf das Vorgehen bei der Vorbereitung von Beschaffungsprozessen. So haben öffentliche Auftraggeber im Rahmen verpflichtend anzustellender und zu dokumentierender Vorüberlegungen vor der Beschaffung den Bedarf zu ermitteln und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Alternativen mit welchen Umweltauswirkungen zur Erfüllung des gewünschten Zwecks zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus besteht auf Grundlage des BerlAVG über die VwVBU die Möglichkeit, produktgruppenspezifische Mindestanforderungen zur Berücksichtigung bei der Beschaffung bestimmter Produktgruppen zu formulieren. Voraussetzung dafür ist u. a. die Verfügbarkeit belastbarer Produktinformationen und eines entsprechenden, wirtschaftlich verfügbaren Marktangebots. Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit u. a. für IT-Produkte Gebrauch gemacht. Diese Detail- Vorgaben für verschiedene Elektro-Produktgruppen sollen zur Erhaltung ihrer Aktualität und Anwendbarkeit mithilfe der Ergebnisse des diesem Vorgang zugrundeliegenden Beratungsauftrags aktualisiert werden.

2. Was ist der aktuelle Stand nachhaltige Produkte im Webshop des ITDZ gesondert zu kennzeichnen und/oder auffindbar zu machen?

Ergänzend zur Antwort zur Schriftlichen Anfrage Drs.-Nr. 19/15835 teilen wir gern den folgenden Stand mit: Das ITDZ Berlin prüft die technische Umsetzbarkeit und die mögliche konkrete Ausgestaltung einer solchen Kennzeichnung nachhaltiger Produkte im Webshop. Um von bestehenden Praxisbeispielen zu lernen, wurden in einem ersten Schritt solche öffentlichen Auftraggeber konsultiert, die eine Kenntlichmachung von Nachhaltigkeitskriterien in ihren Webshops bereits umsetzen. Dies erfolgt dort insbesondere für solche Produktgruppen, die mit Nachhaltigkeitsgütezeichen kennzeichenbar sind. Im Webshop des ITDZ Berlin sind neben Druckerverbrauchsmaterial, Papier und Software insbesondere IKT-Hardware-Waren enthalten. Bei deren Nachhaltigkeitsmonitoring geht das ITDZ Berlin grundsätzlich über Gütezeichen hinaus. Die Entwicklung von angemessenen Kriterien, um die ökologische, aber auch soziale Nachhaltigkeit der im Webshop des ITDZ Berlin angebotenen Waren strukturiert, objektiv und für Kundinnen und Kunden gut nachvollziehbar mit Markern zu kennzeichnen, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Wie misst der Senat den ökologischen Einfluss beim Einkauf von IT-Produkten und welche Ziele sollen in Zukunft erreicht werden?

Für einzelne IT-Produktgruppen, bei denen bereits jetzt etablierte Marktangebote zur Rücknahme, Datenlöschung, Wiederaufbereitung, Re-Marketing bzw. Recycling bestehen, ist bei der Neuanschaffung durch die dem BerlAVG unterliegenden öffentlichen Stellen bereits seit Dezember 2021 das VwVBU-Leistungsblatt 2.15 anzuwenden, nach dem Bieter mit ihrem Angebot ein Konzept vorzulegen haben, in dem detailliert und nachvollziehbar darzulegen ist, auf welche Weise eine maximale Wiederverwendungsquote erzielt werden soll. Im Falle des Zuschlags sind Auftragnehmerinnen und -Auftragnehmer in der Folge zur Berichterstattung verpflichtet, wobei auch die durch die Wiederverwendung und das Recycling jeweils erzielten Klimagaseinsparungen (CO2- Äquivalente) und Ressourceneinsparungen (u.a. Energie) zu dokumentieren sind.
Es sollen aktuelle, konkrete, anwendbare Wissensgrundlagen erarbeitet werden, die eine gezielte Beschaffung im ökologisch höherwertigen Marktsegment auch künftig richtungssicher ermöglichen. Diesem Ziel dient der diesem Vorgang ursächlich zugrundeliegende Beratungsauftrag, dessen Ergebnisse Eingang in künftige Fortschreibungen der VwVBU finden sollen.

Fazit zu Fragen 1-3:

Durch den im Juni 2024 erfolgreich gestarteten Auftrag „Beratungsleistungen zur Neufassung der Vorgaben für die öffentliche Beschaffung elektrisch betriebener Produkte im Land Berlin“ sowie die in der Antwort auf Frage 2 beschriebenen Aktivitäten des ITDZ werden erfolgversprechende Maßnahmen zur umweltfreundlichen Beschaffung von IT-Produkten weiterverfolgt. Die weitere Umsetzung erfolgt im Rahmen bestehender Kapazitäten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen