Handlungsfähigkeit sichern – kommunale Jugendeinrichtungen erhalten
In der aktuellen Diskussion über die Zukunft der Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) in Marzahn-Hellersdorf setze ich mich für den Erhalt kommunaler JFE ein. Es ist bedauerlich, dass der Senat mit seinen Vorgaben zur Personalplanung das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zwingt, weitere Einrichtungen ohne entsprechende fachliche Motivation an freie Träger zu übertragen.
Ich erwarte für diesen Prozess vom Bezirksamt ein transparentes und demokratisches Verfahren. Dazu halte ich eine ehrliche Evaluation der bisher erfolgten Übertragungen sowie eine Qualitätsentwicklung anhand überprüfbarer Qualitätskriterien auch in den Einrichtungen der freien Träger für notwendig.
Die Bezirksverordnetenversammlung sollte jede Möglichkeit für einen Erhalt zumindest einiger kommunaler JFE zu nutzen. Auch in Kenntnis der aktuellen Situation wäre es wünschenswert sowohl in Hellersdorf als auch in Marzahn (mindestens) jeweils eine JFE in kommunaler Trägerschaft zu erhalten.
Hintergrund:
Auf der Grundlage des § 11 SGB VIII sollen jungen Menschen die zur Förderung ihre Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie sollen zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden. Jugendfreizeiteinrichtungen wirken als Bildungseinrichtungen der sozialen Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen entgegen und vermitteln im Rahmen einer nonformalen außerschulischen Bildung soziale und handlungsorientierte Kompetenzen.
Bündnis 90/Die Grünen sehen ihre Arbeit als Teil der Daseinsvorsorge. Das Bezirksamt ist dafür verantwortlich, dass diese Arbeit (erfolgreich) geleistet wird. Denn Jugendarbeit hat eine präventive Wirkung und kann u. U. weiterführende Hilfen verhindern, muss aber im Kontext der Jugendhilfe ihre spezifische Charakteristik erhalten, damit sie auch zukünftig ihre Aufgaben erfüllen kann. Für die Berliner Jugendarbeit und für ein erfolgreiches Qualitätsmanagement in den Jugendfreizeitstätten ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Finanzierung der räumlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Jugendarbeit gesichert ist. Vereinbarte Ziele können nur verlässlich erreicht werden, wenn die Qualitätskriterien geschaffen und überprüft werden.
Um dieser bezirklichen Verantwortung nachzukommen, ist es nicht zwingend erforderlich alle JFE in kommunaler Trägerschaft zu führen. Mit aber auch ohne eigene Einrichtungen in kommunaler Verantwortung ist es nicht einfach, die erforderliche Qualität und Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Dies ist für Bündnis 90/Die Grünen jedoch die zentrale Aufgabe der bezirklichen Jugendpolitik.
Kontrolle und Steuerung ohne entsprechendes (bezirkliches) Personal sowie eigene (kommunale) Erfahrungen sind ein Weg für den sich bisher kein Berliner Bezirk entschieden hat. Bündnis 90/Die Grünen werden darauf achten, die Handlungsfähigkeit des Jugendamtes gerade für Interventionsmöglichkeit in Notsituationen sicherzustellen.