Welche Aufgaben übernimmt Berlin im IT-Planungsrat?
Im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes wurden circa 575 Leistungen identifiziert und 14 Themenfeldern zugeordnet. Die Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bearbeitet. Die 14 Themenfelder sollen von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland federführend bearbeitet werden. Dabei können sie Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen in Anspruch nehmen.
Ich habe den Senat nach der Rolle Berlins befragt (Drs. 18/17092). Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin die Federführung bei den sog. „Querschnittsleistungen“ übernommen hat, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in unterschiedlichen Lebens- bzw. Geschäftslagen benötigt werden. Vielfach handelt es sich um Registerauszüge, die als digitale Nachweise im Zusammenhang mit einer anderen Verwaltungsleistung auftreten. Darüber hinaus hat Berlin die Federführung bei der „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ aus dem OZG-Umsetzungskatalog angeboten.
Worum geht es genau? Der Senat nennt bspw. 7 priorisierte Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: Geburtsurkunde & -bescheinigung, Meldebestätigung & -registerauskunft, Personalausweis, Führungszeugnis, Krankenversicherungsnachweis, Entfernungsbescheinigung sowie Negativbescheinigung über Registereinträge in den ehemaligen deutschen Gebieten.
Aber Berlin teilt auch das Wissen mit den anderen Bundesländern. So wurden die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern in das Projekt zur OZG-Umsetzung transferiert und zudem Fachexpertise aus den Berliner Standesämtern bereitgestellt.
1. Welchen Beitrag leistet Berlin im Rahmen der Themenfeldbearbeitung im bundesweiten IT-Planungsrat?
Im Rahmen der Umsetzung des OZG müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis 31.12.2022 auch online anbieten. Zur Umsetzung des OZG wurde im Auftrag des BMI – unter breiter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern und Kommunen – ein priorisierter Umsetzungskatalog mit insgesamt 575 digitalisierungsfähigen Verwaltungsleistungen erarbeitet, der nach Themenfeldern (Politikfeldern) und Lebens- bzw. Geschäftslagen geordnet ist.
Auf dieser Basis hat Berlin die Federführung bei den sog. „Querschnittsleistungen“ übernommen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in unterschiedlichen Lebens- bzw. Geschäftslagen benötigt werden. Vielfach handelt es sich um Registerauszüge, die als digitale Nachweise im Zusammenhang mit einer anderen Verwaltungsleistung auftreten. Darüber hinaus hat Berlin die Federführung bei der „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ aus dem OZG-Umsetzungskatalog angeboten. Das dazugehörige Themenfeld ist allerdings noch nicht vollständig besetzt. Für die anstehende arbeitsteilige OZG-Umsetzung „Querschnittleistungen“ ist eine interdisziplinäre, verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit mit den beteiligten Ländern gefordert, wofür sich das Land Berlin im IT-Planungsrat einsetzt.
2. Welche der 575 Verwaltungsdienstleistungen gehören in das von Berlin übernommene Themenfeld Querschnitt (bitte um konkrete Auflistung)?
Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger (7 – mit Priorisierung)
- Geburtsurkunde & -bescheinigung
- Meldebestätigung & -registerauskunft
- Personalausweis
- Führungszeugnis
- Krankenversicherungsnachweis
- Entfernungsbescheinigung
- Negativbescheinigung über Registereinträge in den ehemaligen deutschen Gebieten
Verwaltungsleistungen für Unternehmen (13 – mit Priorisierung)
- Gewerberegisterauszug
- Handelsregister
- Berufsregistereintragung, – auszüge, -löschung
- Genossenschaftsregister
- Urkundenbeglaubigung & -ersatz
- Gewerbezentralregister
- Insolvenzverfahrensregister
- Nachweis über die Vertretungsberechtigung
- Schuldnerverzeichnis
- Unternehmensregister
- Veränderungsmitteilung ggü. d. Steuerkammer
- Vereinsregister
- Zuverlässigkeitsprüfung & Unbedenklichkeitsbescheinigung
3. Welche dieser Verwaltungsdienstleistungen, für die Berlin die Federführung übernommen hat, ergänzen Projekte die im Land Berlin schon vorher begonnen wurden und welche wurden in Zusammenhang mit Berlins Beitrag im IT-Planungsrat neu begonnen?
Die Digitalisierungsplanungen im Zuge des Berliner E-Government-Gesetzes aber auch die Digitalisierungsplanungen aus dem Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates werden fortlaufend eng mit den Aktivitäten zur Umsetzung des OZG verzahnt. Hierdurch werden Doppelentwicklungen vermieden und Synergieeffekte generiert.
Die OZG-Umsetzung entfaltet eine maßgeblich unterstützende Wirkung auf die Vorhaben zur digitalen Transformation der nachfragestärksten und damit der TOP-Dienstleistungen im Politikfeld Bürgerdienste:
Als Ergebnis der im Jahr 2017 durchgeführten Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern wurde die Notwendigkeit der rechtssicheren, digitalen Urkundenausstellung identifiziert. Bei rund 43.000 Geburten und rund 36.000 Sterbefällen (Jahr 2016) wird mit der digitalen Transformation eine nachhaltige Arbeitserleichterung in den Standesämtern erreicht werden. Jedoch besteht für die vollständige Antragstellung ein Schriftformerfordernis, sodass vorerst weiterhin eine papierbezogene Anzeige erfolgen muss. Der Senat hat die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern in das Projekt zur OZG-Umsetzung transferiert und zudem Fachexpertise aus den Berliner Standesämtern bereitgestellt.
- In Berlin wird aktuell ein erster vorab-Schritt zur elektronischen Anzeige gegangen. Die „online-Voranzeige“ wird es (institutionelle) Kundinnen und Kunden ab dem 2. Quartal 2019 ermöglichen, personenbezogener Geburts- und Sterbedaten an die Standesämter zu übermitteln. Durch die Vorerfassung der Daten entfällt die händische Eingabe durch die Standesbeamtinnen und Standesbeamten und führt zu einer Beschleunigung des Arbeitsprozesses in den Standesämtern.
- Als Ergebnis des ebenfalls im Jahr 2017 durchgeführten Leitprojektes in den Berliner Bürgerämtern wurde die Notwendigkeit der digitalen Ausstellung von Meldebescheinigungen identifiziert. Bei ca. 130.000 Meldebescheinigungen (Jahr 2017) wird mit der digitalen Transformation eine nachhaltige Arbeitserleichterung in den Bürgerämtern erreicht. Auch hierzu wird bereits der Weg zur digitalen Transformation beschritten und an einer technischen Umsetzung gearbeitet. Auch diese Ergebnisse fließen in das Projekt zur OZG-Umsetzung ein und wird mit Fachexpertise aus den Berliner Bürgerämtern unterstützt.
Im Politikfeld Unternehmen wird die SenWiEnBe im OZG-Themenfeld „Unternehmensführung und -entwicklung“ mitwirken (hier liegt die Federführung länderseitig bei Hamburg). Beim Themenfeld „Querschnittsleistungen“, das unter der Federführung der SenInnDS steht, wird sich SenWiEnBe in Bezug auf die Leistungen für Unternehmen – insbesondere Registerfragen – verstärkt einbringen. Dabei wird sichergestellt, dass die seitens des IT-Planungsrats für das OZG erkannten Umsetzungsbereiche mit den hiesigen, im Rahmen des landesweiten Geschäftsprozessmanagements zur erbringenden Modellierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen verknüpft werden, so dass Doppelarbeiten vermieden und Synergien gehoben werden können.
4. Wann wird für die jeweiligen Verwaltungsdienstleistungen ein Umsetzungsplan vorliegen und in welcher Form wird dieser der interessierten Öffentlichkeit transparent gemacht?
Aktuell befindet sich die Umsetzungsplanung in der Endphase der Recherche- und Analysephase, in der zu allen Leistungen umfassend der Status Quo recherchiert wurde. Die Geburtsurkunde und -bescheinigung sowie Meldebestätigung und – registerauskunft wurde von den Projektpartnern als eine der höchstpriorisierten Leistungen des Themenfelds eingestuft. Daher wurden hier bereits Nutzer- und Sachbearbeiterinterviews durchgeführt. Im ersten Projektsteuerungstreffen am 13.11.2018 wurde die Recherche- & Analysephase ausgewertet, im Fokus standen zwei zentrale Anliegen:
- Wissensaufbau und -transfer bei den Projektpartnern zu den im Themenfeld verorteten OZG-Leistungen als Grundlage für den weiteren Projektverlauf
- Abstimmung, Planung und erste Vorarbeiten zu den beiden in der Themenfeldplanung vorgesehenen Digitalisierungslabor:
- (1) Erstes Digitalisierungslabor zur Geburtsurkunde (Start im Januar 2019)
- (2) Zweites Digitalisierungslabor widmet sich voraussichtlich der Meldebescheinigung (Start vermutlich März 2019)
Der entsprechende Umsetzungsplan wird voraussichtlich im 2. Quartal 2019 vorliegen. In welcher Form der Umsetzungsplan veröffentlicht wird, entscheidet der IT-Planungsrat zur gegebenen Zeit.
Bild: Beispielhaftes Vorgehen bei der Planung eines Themenfeldes | Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat