Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bau einer Mittelinsel Deutschhofer / Kaulsdorfer Straße ab Frühjahr 2023

Wie aus einer aktuellen Anfrage (Drucksache 19/13092) hervorgeht, ist der Baubeginn für die geplante Mittelinsel Kaulsdorfer Straße/Deutschhofer Allee bereits für das Frühjahr 2023 vorgesehen. Abgeschlossen werden soll die Baumaßnahme Ende 2023; die Kosten werden ca. 250.000 Euro betragen.

Im Vorfeld sind noch Abstimmungen mit den Berliner Wasserbetrieben hinsichtlich der Fahrbahnentwässerung zu führen. Da die Baumaßnahme in einer Schutzzone des Wasserwerks Kaulsdorf liegt, sind besondere Anforderungen für den Ablauf des anfallenden Niederschlagswasser einzuhalten. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, aus den „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“.

Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass eine Standortprüfung der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs / Querungshilfen“ ergab, dass an dieser Stelle weniger Verkehrsaufkommen durch Fußgänger als durch Autos vorliegt. Daher wird auf den Bau einer ergänzenden Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs für den Fußverkehr

1. Wann ist mit einem Baubeginn der Maßnahme zu rechnen?

Der Baubeginn für die Maßnahme Mittelinsel Kaulsdorfer Straße / Deutschhofer Allee ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen. Im Vorfeld sind noch Abstimmungen mit den Berliner Wasserbetrieben hinsichtlich der Fahrbahnentwässerung zu führen, da die Maßnahme in der
Schutzzone des Wasserwerks Kaulsdorf liegt und somit besondere Anforderungen für den Umgang mit den auf Verkehrsflächen anfallenden Niederschlägen gelten.

2. Wann ist die Fertigstellung geplant?

Die Maßnahme soll auch im Jahr 2023 baulich abgeschlossen werden. Sie ist Bestandteil eines Vergabepaketes und wird mit anderen Baumaßnahmen in einem Los zusammengefasst umgesetzt. Die Abarbeitung der Einzelmaßnahmen innerhalb dieses Loses wird von der Baufirma festgelegt.

3. Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung?

Es liegt eine Kostenschätzung des Bezirks Marzahn-Hellersdorf aus dem Jahr 2020 in Höhe von ca. 136.000 Euro vor. Nicht berücksichtigt sind dabei Kosten für die Beleuchtung (ca. 14.000 Euro), für die Entwässerung (ca. 50.000 Euro) und allgemeine Kostensteigerungen der letzten
Jahre (ca. 50.000 Euro). Daher wird momentan von einer Kostenhöhe von ca. 250.000 Euro ausgegangen.

4. Ist die Finanzierung gesichert?
Ja. Die Finanzierung erfolgt aus dem bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eingestellten Haushaltstitel 0730 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“.

5. Sind dem Senat oder Bezirk Beschwerden von Nutzern des ÖPNV oder Anwohnern bekannt, dass an dieser Stelle
ein hohes Verkehrsgefahrenpotenzial vorliegt?

Nein, derartige Beschwerden sind dem Senat nicht bekannt. Im Rahmen der Behandlung des Standortes in der von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz geleiteten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs / Querungshilfen“ wurden auch seitens des an der Arbeitsgruppe beteiligten Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf keine Beschwerden von Nutzenden des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder
Anwohnerinnen oder Anwohnern benannt. Die Standortprüfung in der Arbeitsgruppe erfolgte aufgrund eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung.

6. Warum wurde an der Stelle kein Fußgängerüberweg errichtet?

Der Standort Kaulsdorfer Straße / Deutschhofer Allee wurde in der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs / Querungshilfen“ geprüft, inwiefern eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger erforderlich und möglich ist. Dazu wurde eine Verkehrszählung durchgeführt, die ergab, dass der Kfz-Verkehr sehr hoch, aber die Anzahl der in diesem Bereich querenden Fußgängerinnen und Fußgänger eher gering ist und deshalb einer eventuellen Ausstattung mit einem Fußgängerüberweg gemäß der geltenden Richtlinien nicht entspricht. Daher hat sich die Arbeitsgruppe für die Einrichtung einer Mittelinsel an diesem Standort entschieden. Mit dieser Mittelinsel wird den Fußgängerinnen und Fußgängern eine erhebliche Hilfe angeboten, da
beim Queren der Fahrbahn jeweils nur eine Richtungsfahrbahn zu beachten ist und sich der Kfz-Strom teilt. Das Erfordernis für einen Fußgängerüberweg war aufgrund der geringen Anzahl von Fußgängerinnen und Fußgängern an diesem Standort nicht gegeben.

 7. Ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit, in Anbetracht der Straßenkurve, der Errichtung der Mittelinsel und den beiden angrenzenden Bushaltestellen geplant?

Es ist derzeit nicht vorgesehen, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren.

8. Wenn 7. nein, warum nicht?

Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Die Kaulsdorfer Straße ist eine örtliche Straßenverbindung und der Stufe III STEP-Verkehr zugeordnet. Sie wird hier von drei Buslinien befahren. Die Bushaltestellen befinden sich in ausreichender Entfernung nördlich der Deutschhofer Allee, sodass ein haltender Bus von Fahrzeugführenden in nördlicher Fahrtrichtung frühzeitig erkennbar ist. Zudem befinden sich im Nahbereich keine sensiblen Einrichtungen (Schule, Kita, Seniorenheim).
Eine Gefahrenlage, welche zusätzliche verkehrsrechtliche Maßnahmen erfordert, ist nicht bekannt. Aus diesen o.g. Gründen kann keine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden.

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