Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein im 2. Halbjahr 2022

Der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) verzögert sich. Eine Online-Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) soll nun im 2. Halbjahr 2022 möglich werden, wir aus einer Antwort des Senats hervorgeht (Anfrage Nr. 19/10627). Grund ist eine “unvorhersehbare zeitlichen Verzögerung”. Ausstehen ebenfalls noch die Gremienbeteiligung von Hauptpersonalrat und Hauptschwerbehindertenvertretung.

Positiv: Bereits seit April 2021 ist im Serviceportal die Online-Antragstellung eines Wohngeldantrages möglich. Antragstellende haben seit dem rd. 7.200 Anträge online eingereicht, die dann in das Fachverfahren übernommen und weiterbearbeitet wurden. Die Umsetzung des Online-Antrages für einen WBS wird analog erfolgen.


1 .Wie weit sind die Vorbereitungen für den Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/27966 vom 17. Juni 2021 dargestellt, ist es zunächst erforderlich, dass das Fachverfahren modernisiert wird. Denn Ziel ist es, dass die Online-Anträge im Fachverfahren ankommen, die Daten übernommen und dort weiterbearbeitet werden können. Aufgrund einer unvorhersehbaren zeitlichen Verzögerung haben die Umsetzungsarbeiten im Modernisierungsprojekt erst später als geplant begonnen, so dass ein Abschluss dieser Arbeiten nunmehr im 1. Halbjahr 2022 geplant ist. Daran schließt sich die Gremienbeteiligung von Hauptpersonalrat und Hauptschwerbehindertenvertretung an. Zu diesem Zeitpunkt soll parallel mit den Entwicklungsarbeiten an einem Online-Antrag in Kooperation zwischen SenSBW, SenInnDS und Bezirken begonnen werden.

2. Ab wann ist demnach die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) online in Berlin möglich?

Aufgrund der unter Antwort zu 1. dargestellten Abläufe und den bisher gemachten Erfahrungen im Rahmen der Entwicklung von Online-Anträgen für Wohngeld und Bildung und Teilhabe, wird voraussichtlich eine Online-Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) im 2. Halbjahr 2022 möglich sein.

3. Welchen Stand der Digitalisierung hat der Prozess hinter dem Online-Antrag?

Bereits seit April 2021 ist im Serviceportal die Online-Antragstellung eines Wohngeldantrages möglich. Antragstellende haben seit dem rd. 7.200 Anträge online eingereicht, die dann in das Fachverfahren übernommen und weiterbearbeitet wurden. Die Umsetzung des Online-Antrages für einen WBS wird analog erfolgen.

Der gesamte Digitalisierungsprozess ist als hoch einzustufen und stellt sich kurz umrissen wie folgt dar:

Antragstellende können über das Serviceportal die Online-Antragstellung (Basisdienst Digitaler Antrag – BDA) aufrufen, Ihre Eingaben tätigen und Nachweise hochladen und danach den Online-Antrag absenden. Der BDA sendet den Online-Antrag (Daten) an die virtuelle Poststelle (VPS). Die dem eigentlichen Fachverfahren von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingesetzte vorgelagerte Middleware nimmt alle zehn Minuten Kontakt mit der VPS auf und holt, sofern Online-Anträge in der VPS vorhanden sind, diese ab, transformiert die Daten in die Struktur, wie sie für die Übernahme in das Fachverfahren benötigt wird und sendet diese transformierten Daten in einen sogenannten Eingangspool im Fachverfahren. Die Sachbearbeitenden können sich die Anträge (Antragsdaten werden u.a. auch in einer PDF-Datei mitgeliefert, sowie die mitgelieferten Nachweise) im Eingangspool ansehen. Über einen „Übernahme-Button“ können die Antragsdaten und die Nachweise in das Fachverfahren übernommen und dort weiter bearbeitet werden.

4. Welche Schritte sind für die medienbruchfreie Bearbeitung noch nötig und welche rechtliche Hürden bestehen auf dem Weg?

Wie in der Antwort zu 3. dargelegt, können online-gestellte Anträge über die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen genutzte technische Lösung medienbruchfrei bearbeitet werden.
Einzig die Zustellung des Bescheides erfolgt noch auf postalischem Weg, da eine technische Lösung für eine Kommunikation aus dem Fachverfahren über den BDA mit einem dann zwingend vorhanden sein müssen den Service/Bürgerkonto noch nicht realisiert ist. Im Rahmen der Realisierung einer solchen möglichen zukünftigen technischen Lösung wären in einem Umsetzungsprozess neben datenschutzrechtlichen auch verfahrensrechtliche Belange zu berücksichtigen. Rechtliche Hürden
bestehen nicht.

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