Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Wie nachhaltig sind die Rechenzentren der Berliner Verwaltung?

Mehr Digitalisierung in der Verwaltung bedeutet auch, dass es mehr Rechenzentren benötigt in denen die IT-Verfahren laufen. Doch wie nachhaltig sind die Berliner Rechenzentren? Wird die dort entstehende Abwärme genutzt? Danach habe beim Senat gefragt (Drucksache 19/15836).

Das ITDZ Berlin ist der zentrale IT-Dienstleister des Landes Berlin und stellt seine IKT- Dienstleistungen gem. EGovG Bln § 24 Abs. 2 allen Behörden und Einrichtungen der Berliner Verwaltung zur Verfügung. Die Rechenzentren des ITDZ Berlin sind gem. nach ISO 50001 zertifiziert. Doch noch haben nicht alle Behörden den “Umzug” in die Rechenzentren des ITDZ geschafft. Perspektivisch werden aber alle abnahmepflichtigen Behörden bei den Rechenzentren des ITDZ Berlin geführt.

Berlin hat bis jetzt noch kein Rechenzentrum, welches den Blauen Engel hat. Dies liegt an finanziellen Auswirkungen der dafür nötigen Maßnahmen sowie anhand steigender Anforderungen. Darüber hinaus ist aktuell keine Zertifizierung der bestehenden Rechenzentren bis zum Ablauf ihrer Nutzungsdauer geplant. Jedoch ist geplant, dass die Polizei ihr neues Rechenzentrum mit dem Blauen Engel zertifizieren lässt.

Leider sieht es auch bei der Nutzung von Abwärme nicht gut aus. Eine Abwärmenutzung bei den Rechenzentren des ITDZ Berlin ist derzeit aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht geplant. Nicht schlimmer: Aufgrund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und einer Kosten-Nutzen-Abschätzung stehen Planungen bzw. Gespräche mit Wärmenetzbetreibern bei diesen Behörden nicht an. So wird das nix mit der Wärmewende. Immerhin stellt der Senat in Aussicht im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Rechenzentren des ITDZ Berlin eine Abwärmenutzungsbetrachtung zu machen.

1. Welche Rechenzentren werden von der Berliner Verwaltung oder nachgeordneten Behörden genutzt und entsprechen diese der der ISO 50001? (Bitte einzeln nach Behörde angeben und ob ISO entsprochen wird und begründen, wenn nicht)

Aufgrund des Halbsatzes „… oder nachgeordnete Behörden“ ist bei der Fragebeantwortung davon ausgegangen worden, dass sich die Fragestellung mit der Formulierung „Berliner Verwaltung“ auf die Berliner Bezirke und Senatsverwaltungen bezieht.

Das ITDZ Berlin ist der zentrale IT-Dienstleister des Landes Berlin und stellt seine IKT- Dienstleistungen gem. EGovG Bln § 24 Abs. 2 allen Behörden und Einrichtungen der Berliner Verwaltung zur Verfügung. Die Rechenzentren des ITDZ Berlin sind gem. ISO 50001 zertifiziert.

Grundsätzlich ist die Umsetzung der DIN EN ISO 50001 nicht verpflichtend und es gibt weitere Zertifizierungsmöglichkeiten und DIN EN ISOs, die auf Nachhaltigkeitsstrategien und Energieeffizienz abzielen, wie z. B. die DIN EN ISO 40001 oder EMAS, das Gütesiegel der EU.

Weiterhin sind die Behörden und Einrichtungen der Berliner Verwaltung gemäß § 24 Abs. 2 E-Government-Gesetz Berlin verpflichtet, die verfahrensunabhängige IKT sowie IT- Basisdienste beim ITDZ Berlin abzunehmen. Perspektivisch werden demnach alle abnahmepflichtigen Behörden bei den Rechenzentren des ITDZ Berlin geführt. Aufgrund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und einer Kosten-Nutzen-Abschätzung stehen Planungen bei den noch nicht migrierten Behörden, bei denen meist nur Rechenzentren mit wenigen Servern und nur wenig dazugehöriger Infrastruktur vorliegen, nicht im Fokus. Bis dahin sind diese Behörden angehalten und stets bemüht, im Rahmen ihrer materiellen, finanziellen und personellen Möglichkeiten die Vorgaben für Energieeffizienz zu berücksichtigen, so werden z.B. bei der Beschaffung von Serverhardware und Netzwerkkomponenten das Energiemanagement und die Effizienz der Geräte berücksichtigt.

Folgende Berliner Verwaltungen – inklusive ihrer nachgeordneten Behörden – haben ihren Rechenzentrumbetrieb bereits vollständig oder in nennenswerten Anteilen beim DIN EN ISO 50001 zertifizierten IT-Dienstleiser des Landes Berlin dem ITDZ Berlin überführt:

  • Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport)
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF)
  • Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP)
  • Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin)
  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Bezirksamt Lichtenberg
  • Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Folgende Behörden werden gemäß EGovG Berlin perspektivisch zum ITDZ Berlin ihre Rechenzentren durch die IKT-Zentralisierung überführen:

  • Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
  • Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (SenJustV)
  • Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA)
  • Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKultGZ)
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt)
  • Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU)
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe)
  • Bezirksamt Pankow
  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Bezirksamt Neukölln
  • Bezirksamt Mitte
  • Bezirksamt Reinickendorf
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Bezirksamt Spandau

2. Welche Rechenzentren der Berliner Verwaltung oder nachgeordneten Behörden sind mit dem Blauen Engel für Rechenzentren zertifiziert oder planen sich zertifizieren zu lassen? (Bitte einzeln angeben)

Die Energieeffizienz des Rechenzentrumsbetriebes im ITDZ Berlin wird durch die Maßnahmen aus dem nach ISO 50.0001 zertifizierten Energiemanagement sichergestellt. Aufgrund finanzieller Auswirkungen der dafür nötigen Maßnahmen, welche ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zur Folge haben sowie anhand steigender Anforderungen (z. B. Offenlegung von z. T. vertraulichen Transaktionsdaten, Vorgabe der eigenständigen Erzeugung von Ökostrom in Verbindung mit der Einspeisung der entstehenden Abwärme ins Fernwärmenetz) sind die Rechenzentren des ITDZ Berlin nicht mit dem Blauen Engel für Rechenzentren zertifiziert. Darüber hinaus ist aktuell keine Zertifizierung der bestehenden Rechenzentren bis zum Ablauf ihrer Nutzungsdauer geplant.

Die Anforderungen an zukünftige Rechenzentren und deren Zertifizierungen werden in Abstimmung mit der IKT-Steuerung des Landes Berlin im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Rechenzentren des ITDZ Berlin gemeinsam definiert.

Für ein noch im Bau befindliches Rechenzentrum der Polizei Berlin ist die Zertifizierung mit dem Blauen Engel beantragt.

3. Welche Änderungen und Herausforderungen ergaben sich durch das seit dem 1.01.2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz für die Beschaffung von Hardware und Betreibung von Rechenzentren?

Als öffentliches Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (und weniger als 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) hat das ITDZ Berlin die menschenrechtlichen und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten nach dem LkSG ab dem 1. Januar 2024 umzusetzen. Dies betrifft neben dem eigenen Geschäftsbereich auch die unmittelbaren und mittelbaren Zuliefernden – eine entsprechende Vorbereitung erfolgt bereits.

Für den Bereich der Beschaffung von Hardware ist das ITDZ Berlin vorbereitet: Seit September 2022 ist das ITDZ Berlin Mitglied bei der Monitoring-Organisation Electronics Watch. Für die praktische Umsetzung werden sukzessive entsprechende Vertragsbedingungen zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in die Ausschreibungsunterlagen von IT-Hardware eingebunden. Diese definieren den Prozess der Lieferkettenoffenlegung durch die Lieferanten und deren Bereitschaft, im Falle von festgestellten Verstößen Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Hierdurch wird das ITDZ Berlin in die Lage versetzt, Risikoanalysen durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen vorzunehmen und dies entsprechend zu dokumentieren und darüber zu berichten.

Die Bezirksämter und Senatsverwaltungen nebst nachgeordneten Behörden sind angehalten alle Komponenten des Rechenzentrums gemäß § 24 Abs. 2 eGovG Bln über das ITDZ Berlin und der dort vorliegenden Rahmenverträge zu beschaffen.

4. WelcheRechenzentrenkönnenihreAbwärmezurexternenNutzungzurVerfügungstellen,wennnicht,was sind die aktuellen Probleme?

a) Gab es diesbezüglich schon Gespräche mit Wärmenetzbetreibern, wie z.B.Vattenfall oder den Stromnetzbetreiber Stromnetz Berlin bzw. 50Hertz

Eine Abwärmenutzung bei den Rechenzentren des ITDZ Berlin ist derzeit aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnis insb. auch für das HSDC (High Secure Data Center), welches „unterirdisch“ verortet ist, für die bestehenden Rechenzentren des ITDZ Berlin nicht realisierbar und bis zum Ablauf ihrer Nutzungsdauer nicht geplant. Das ITDZ Berlin betreibt die Rechenzentren im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die IKT-Steuerung des Landes Berlin. Die Anforderungen an zukünftige Rechenzentren werden somit in Abstimmung mit der IKT-Steuerung des Landes Berlin im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Rechenzentren des ITDZ Berlin gemeinsam definiert. Gesprächsführungen mit Wärmenetzbetreibern sind vor diesem Hintergrund derzeit noch nicht geplant.

Perspektivisch werden alle abnahmepflichtigen Behörden und Einrichtungen der Berliner Verwaltung bei den Rechenzentren des ITDZ Berlin geführt (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 1). Aufgrund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und einer Kosten-Nutzen-Abschätzung stehen Planungen bzw. Gespräche mit Wärmenetzbetreibern bei diesen Behörden nicht an. Unabhängig vom Migrationsstatus werden Betrachtungen zur Steigerung der Energieeffizienz im Rahmen anstehender Gebäudesanierungen durchgeführt und entsprechend der baulichen Möglichkeiten umgesetzt.

5. Welche gesamtstädtischen Maßnahmen gibt es, um die Abwärme von Rechenzentren zu nutzen?

a) Inwieweit werden diese Potentiale in der Wärmeplanung berücksichtigt?

b) Gab es diesbezüglich schon Gespräche mit Wärmenetzbetreibern, wie z.B.Vattenfall oder den Stromnetzbetreiber Stromnetz Berlin bzw. 50Hertz?

Mit dem gesetzlichen Auftrag der Zentralisierung und Standardisierung der IKT innerhalb der Berliner Verwaltung (Senatsverwaltungen inklusive nachgeordnete Behörden und Bezirksämter) zum ITDZ Berlin findet somit auch eine Zentralisierung aller verteilten Rechenzentren statt. Zur besseren Einordnung der Antwort zu dieser Frage erfolgt hier ein Hinweis auf die DIN EN 50600 „Rechenzentrums-Norm“, die seit 2014 schrittweise in Kraft gesetzt wird; demnach sind Serverräume – egal in welchem Umfang – bereits als Rechenzentrum zu qualifizieren. Die Anforderung wurden mit in Kraft treten dieser Din EN deutlich nach unten gesetzt. Die angeführten Behörden haben zumeist nur kleinere Serverräume. Wie bereits unter Frage 4 angeführt, werden die Anforderungen an zukünftige Rechenzentren somit in Abstimmung mit der IKT-Steuerung des Landes Berlin im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Rechenzentren des ITDZ Berlin gemeinsam definiert. In diesem Rahmen erscheint eine Abwärmenutzungsbetrachtung sinnvoll.

Unabhängig vom Stand der Zentralisierung und Standardisierung der IKT innerhalb der Berliner Verwaltung (Senatsverwaltungen inklusive nachgeordnete Behörden und Bezirksämter) zum ITDZ Berlin werden Betrachtungen zur Steigerung der Energieeffizienz im Rahmen anstehender Gebäudesanierungen durchgeführt und entsprechend der baulichen Möglichkeiten umgesetzt.

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