Vertrauen stärken – Ein Transparenzregister für KI auch in Berlin
Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf, für den Einsatz von automatisierten Systemen und Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung durch ein Transparenzregister ein Mindestmaß an Transparenz zu schaffen. Damit soll das Vertrauen in eine moderne und digitale Verwaltung gestärkt werden. Unser Antrag “Vertrauen in die Digitalisierung stärken – Ein Transparenzregister für Berlin” ist heute ins parlamentarische Verfahren gegangen (Drucksache 19/1624).
Das Transparenzregister für Berlin soll auf dem Algorithmic Transparency Standard von Eurocities aufbauen. Dieser wurde unter anderem von Barcelona und Brüssel entwickelt. Ein solches Transparenzregister wird auch vom Deutschen Ethikrat empfohlen. Auch die Experten, die im Ausschuss Digitalisierung und Datenschutz zur Anhörung zu Gast waren, empfahlen ein Register für KI-Algorithmen.
Ein Berliner Transparenzregister soll online, lizenzfrei, maschinenlesbar und interoperabel zur Verfügung stehen. Außerdem soll Zivilgesellschaft und Wissenschaft aktiv eingebunden um, um den Transparenzregister zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
Berlin nutzt bereits bei der Polizei, der Steuerverwaltung, beim Chatbot Bobbi oder Übersetzungen automatisierten Systemen und KI, jedoch ohne transparent über die Konsequenzen zu berichten. Dies kann das Vertrauen in die Digitalisierung und den Einsatz von automatischen Entscheidungssystemen beschädigen. Ein Transparenzregister ist daher ein wichtiger Baustein, das Vertrauen der Bürger*innen in die Digitalisierung zu sichern!
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Für den Einsatz von automatisierten Systemen und Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung soll ein Mindestmaß an Transparenz geschaffen werden, um so das Vertrauen in eine moderne und digitale Verwaltung zu stärken.
Der Senat wird daher aufgefordert,
- ein öffentlich zugängliches Transparenzregister für Automatisierte Systeme und Künstliche Intelligenz (KI), nach Vorbild von Helsinki und Amsterdam, zu schaffen. Das Transparenzregister soll insbesondere folgenden Anforderungen gerecht werden:
- a. Das Transparenzregister ist nach dem Algorithmic Transparency Standard von Eurocities aufzubauen.
- b. Das Transparenzregister steht öffentlich, barrierefrei, kostenfrei und online zur Verfügung.
- c. Die Daten des Transparenzregisters sind verständlich und leicht auffindbar. Sie werden aktiv von der Verwaltung gepflegt. Die Daten des Transparenzregisters sind nicht proprietär, lizenzfrei, maschinenlesbar und interoperabel zu veröffentlichen.
- d. Zivilgesellschaft und Wissenschaft werden aktiv in einen Beteiligungsprozess eingebunden, um das Transparenzregister zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals zum 31. Oktober 2024 und danach jährlich zu berichten.