Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Open Source

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

Zu Beginn möchte ich auf einige Termine im November hinweisen.

Julia Schneider und ich laden am 05. November 2024 wieder zum Expert*innen-Frühstück Verwaltung & Personal ein. Mit Tuba Bozkurt möchte ich zum Lunch & Learn: AI einladen. Wir wollen dabei mit Expert*innen über KI sprechen und besser verstehen lernen, wo die politischen Gestaltungsaufgaben liegen. Und zum insgesamt sechsten Mal laden wir zum Berlin Games Breakfast ein; zum zweiten Mal im Rahmen der “Games Ground“. Ich freue mich, Euch bei dem einen oder anderen Termin zu sehen.

Themen in dieser Ausgabe sind die neue digitale An- oder Ummeldung einer Wohnung, der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein (WBS), digitale Barrierefreiheit in Berlin, der neue Standardprozess Datenschutz, die neue Strategie des ITDZ sowie die Zukunft des gescheiterten Berliner Sozialhilfeportals.

Viel Spaß beim Lesen.

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Auch in Berlin weiter keine Open-Source Wahlsoftware

Bei den Wahlen in Brandenburg und Sachsen ist es zu Rechenfehlern gekommen. Ursache waren Probleme bei der eingesetzten Wahlsoftware. Der Chaos Computer Club (CCC) hat dies erneut zum Anlass genommen, die Offenlegung des Quellcodes der Wahlsoftware zu fordern.

Auch in Berlin wird eine proprietäre Wahlsoftware eingesetzt. Daher habe ich den Senat gefragt, welche Rolle die Offenlegung des Quellcodes (Open Source) der Wahlsoftware in Berlin spielt (Drucksache 19/20409). Die Antwort zeigt das fehlende Problembewusstsein des Senats. Demnach ist ein offener Quellcode bisher kein Kriterium bei der Ausschreibung. Dazu verlängert sich der Vertrag für die derzeitig genutzte Wahlsoftware jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.

Bereits in den Jahren 2018 sowie 2020 hatte ich das Thema Wahlauswertungssoftware auf die politische Tagesordnung gesetzt. Ich bin überzeugt, dass auch im Jahr 2024 gilt: Wenn das Vertrauen in die Demokratie nicht immer wieder aufs Spiel gesetzt werden soll, dann müssen Informationen über Algorithmen und Softwareprodukte bei demokratischen Wahlen veröffentlicht werden, ohne dass überhaupt jemand danach fragen muss.

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Wie viel Open-Source verwendet die Berliner Verwaltung 2024?

Im Oktober 2020 hatte ich mich beim Senat erkundigt, wie es um den Einsatz von Open-Source-Software und offenem Quellcodes steht. Die Recherche von Code for Germany zeigte, wie ernüchternd das Ergebnis war. Die in der Antwort des Senats mit “Offenheit des Quellcodes” ausgewiesene Software ist vielfach nicht öffentlich zugänglich; die Verwaltung teilweise selbst keinen Zugriff auf den Code. Nachdem im Jahr 2022 Rot-Grün-Rot einen Antrag für mehr Open-Source verabschiedet hat und 2023 das Open-Source Kompetenzzentrum eröffnet wurde, habe ich den aktuellen Stand erneut abgefragt (Drucksache 19/19968). Das Ergebnis ist nicht ganz so ernüchternd wie 2022. Es zeigt aber, wie wenig die politisch beschlossene Unterstützung von Open-Source in der Berliner Verwaltung angekommen ist.

Von den 342 als aktiv geführte IT-Verfahren sind demnach 66 (19 %) als Open-Source markiert (Liste findet sich am Ende der schriftlichen Anfrage). Bei 65 IT-Verfahren soll der Quellcode vorliegen. Dabei wird jedoch kein Link oder ähnlicher Verweis gespeichert. Das gleiche Problem gab es schon mit der Antwort auf die Anfrage 2022; auch fehlt ein Verweis, unter welcher Lizenz die Software steht.

Immerhin gibt es ein paar Open-Source-Projekte, die von Berlin genutzt und entwickelt werden. Gemeinsam mit München wird das Zeitmanagementsystem (ZMS) entwickelt und der Code auf Open CoDE veröffentlicht. In der Verwaltung werden dazu OpenProject, LimeSurvey, “OfficeNet/SON” oder die “DigiSucht-Plattform der Caritas Deutschland” verwendet oder unterstützt. Sie alle bauen auf Open-Source.

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Projektmanagementplattform und Low-Code in Berlin

Der Berliner Senat arbeitet an der Einführung eines IKT-Basisdienstes für Low-Code Plattformen. Low-Code-Plattformen erlauben es, Geschäftsprozesse zu automatisieren und Workflows zu definieren. Dazu gehören das Einreichen von Formularen, Genehmigungsprozesse oder das Verteilen von Informationen an verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung. Eine Low-Code-Plattform bietet eine einfache visuelle Entwicklungsumgebung, in der Anwendungen per Drag-and-drop erstellt werden können.

Der IKT-Basisdienst Low-Code soll besonders bei der Ablösung von Kleinstverfahren unterstützen. Dies geht aus einer Antwort auf meine Anfrage im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz hervor. Low-Code kommt aber schon heute beispielsweise für die Projektmanagementplattform  (ProMaP) zum Einsatz. ProMaP ist mit der Low-Code Lösung Intrexx entwickelt worden. Diese soll in Zukunft vom ITDZ betrieben werden. Ein Datum für die Übernahme ist nicht bekannt. ProMaP basiert dazu auf dem neuen Projektmanagementhandbuch des Landes Berlin und soll allen Angestellten des Landes Berlin zur Verfügung stehen.

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Bekommt Berlin ein UN OpenSource-Hub?

Open-Source scheint in Berlin immer mehr an Bedeutung zu gewinnen. Im Jahr 2022 hat Rot-Grün-Rot auf meine Initiative einen Antrag für mehr Open-Source im Abgeordnetenhaus verabschiedet. Am 08.11.2023 wurde dann das Open-Source Kompetenzzentrum beim ITDZ eröffnet. Und nun prüft die UN offenbar die Ansiedelung eines UN OpenSource-Hubs.

Der Senat selbst ist noch etwas zurückhaltend, wie meine Anfrage zeigt (Drucksache 19/19663). Beim Besuch des UN Tech Envoy am Mittwoch den 26.06.2024 in Berlin ist es demnach auch zu keinem Treffen gekommen. Immerhin nahm der Senat an ersten, internen Sondierungsgesprächen teil. Das Land Berlin ist grundsätzlich zuversichtlich, diese Gespräche zielführend vertiefen zu können. Durch seinen Standortvorteil bietet Berlin deutschlandweit einzigartige Möglichkeiten für einen solchen Hub.

Ich freue mich, dass die UN Berlin für diese Themen als einen passenden Standort in Betracht ziehen. Jetzt liegt es auch am Senat aktiv zu werden und den warmen Worten in Richtung des UN Tech Envoy Tagen folgen zu lassen.

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mein.berlin.de soll zum Orientierungspunkt für Beteiligungsprojekte ausgebaut werden

Seit 2015 informiert mein.berlin.de über die Beteiligungsprojekte und Vorhaben im Land Berlin. Ein neuer Bericht für den Hauptausschuss stellt die aktuellen Vorhaben für die Weiterentwicklung dar. Viele Vorhaben haben das Ziel die Nutzer*innfreundlichkeit zu verbessern (Rote Nummer 0580 G). Derzeit wird dazu an einer Neugestaltung des Themas Bürgerbeteiligung auf Berlin.de gearbeitet. Mein.berlin.de soll hierbei als Orientierungspunkt für die Darstellung anderer Beteiligungsprojekte im Land Berlin ausgebaut werden.

Aus dem Bericht geht auch hervor, dass die Weiterentwicklung der Beteiligungsplatform agil und iterativ erfolgt. Eine Liste konkreter Vorhaben befindet sich am Ende des Beitrags. Interessant ist dabei die Erweiterung der Projektübersicht zum “Kiezradar“. Die Open-Source APP soll lokale Beteiligungsmöglichkeiten direkt auf dem Smartphone erreichbar machen. Allerdings steht Kiezradar noch am Anfang.

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Einsatz von KI-Lösungen in der Berliner Steuerverwaltung

Die Berliner Steuerverwaltung setzt vermehrt auf künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse, um effizienter zu arbeiten und das Personal zu entlasten. Ein Bericht zeigt den Einsatz in den Finanzämtern (RN 1529). In Sachen Transparenz der Algorithmen muss die Berliner Steuerverwaltung aber noch nacharbeiten.

In der Berliner Steuerverwaltung werden regelbasierte Expertensysteme als Teilbereich der KI mit dem Risikomanagementsystem (RMS) eingesetzt. RMS ist ein Teilprojekt von KONSENS und zeigt verschiedene steuerlich relevante Zusammenhänge mittels eines maschinellen Risikofilters auf, um (menschliche) Entscheidungen vorzubereiten. Steuerfälle können so in Risikoklassen eingeteilt werden. Je nach Risikopotential der vorliegenden Steuererklärung erfolgt – unter Berücksichtigung der vergebenen Risikoklasse – eine vollautomatische Verarbeitung (sog. Autobescheid) oder eine Überprüfung durch die Dienstkräfte.

Im Zusammenhang mit dem Onlinehandel werden sog. Webcrawler eingesetzt, die Webseiten automatisiert zwecks Ermittlung steuerrechtlicher Sachverhalte analysieren, so dass konzipierte Prüfungen in Fällen des Internethandels vorgenommen werden können. Der Einsatz von KI wird zudem im Rahmen der Modernisierung von ELSTER und der Förderung der Digitalisierung durch KONSENS weiterhin angestrebt.

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Broadcom / VMWare: teuere Sackgasse oder digital souverän?

Das Unternehmen Broadcom kaufte VMWare und änderte das Geschäftsmodell. In Zukunft sind die Produkte nur noch als Abo. Da VMWare Produkte auch in den Berliner Verwaltungen im Einsatz sind, hat diev Änderung des Lizenzmodelles Konsequenten für den Landeshaushalt. Ich habe mich daher beim Senat erkundigt, was das neue Lizenzmodell für Berlin beutetet (Drucksache 19/18300).

Das ITDZ Berlin hat derzeit 538 Lizenzen zur Server-Virtualisierung der Berliner Cloud im Einsatz. Für die Sicherung der bestehenden Infrastruktur sind in den nächsten 5 Jahren bereits rund 7 Mio. EUR für Investition eingeplant. Dieses Geld kann nun für die Abokosten genutzt werden. Damit verursacht der Wechsel auf das neue Lizenzmodell von Broadcom offenbar keine Mehrkosten. Trotzdem zeigt die Übernehme von VMWare und das neue Lizenzmodell, wie abhängig Berlin von einer Singel-Vendore Strategie ist, welche auf lange Sicht die digitale Souveränität der Stadt schaden kann. Um das zu ändern gibt es seit Winter 2023 das Open-Source Kompetenzzentrum.

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Digitalgesetz für Berlin – ein Update für die digitale Verwaltung

Das Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Bln) von 2016 braucht ein Update. Dieses muss unter anderem auf der Evaluation des Berliner E-Government-Gesetzes (Rote Nummer 18/2765 E) von 2021 aufbauen. Es soll dazu den neuen rechtlichen Grundlagen durch das neue OZG 2.0 und des aktuellen europäischen Rechtsrahmen gerecht werden. Mit einem Antrag legen Bündnis 90/Die Grünen konkrete Vorschläge vor (Drucksache 19/1501).

Mit der Weiterentwicklung zu einem Digitalgesetz schlagen wir ein Recht auf digitale Kommunikation mit der Verwaltung, die Verankerung der zentralen IKT-Steuerung, eine zentrale IT-Vergabe sowie eine klare Ausrichtung nach dem Leitmotiv „Public Money, Public Code“ vor. Im Sinne einer Bringschuld soll die Verwaltung Leistungen für Bürger*innen proaktiv vorschlagen oder sogar automatisch gewähren. Das neue Digitalgesetz soll garantieren, dass bei der Digitalisierung von Prozessen und Leistungen der Verwaltung die Bedürfnisse der Nutzenden, der Bürger*innen, der Wirtschaft und der Verwaltungsmitarbeiter*innen im Fokus stehen.

Es soll aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung stand halten und „Security by Design“ sowie „Privacy by Design“ als Grundsatz der Digitalisierung festzulegen. Das neue Digitalgesetz soll sicherstellen, dass Berlin in den nächsten Jahren schnell und effektiv die Verwaltung digitalisiert. Wir schlagen dazu ein individuelles Recht auf eine regelmäßige Fortbildung für die Beschäftigten der Landes- und Bezirksverwaltungen vor. Darüber hinaus soll die Nutzer*innenfreundlichkeit zentrale Aufgabe bei der Weiterentwicklung von Fachverfahren werden.

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