Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Bits & Berlin – Newsletter – 09/2020

Nach der Augustsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz gibt es heute eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung stand eine Anhörung zum Thema “Digitale Verwaltung – Herausforderungen und Potentiale für Berlin” sowie das Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner DatenschutzAnpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU).

Beschäftigt hat mich in den letzten Wochen dazu die Kundenzufriedenheit mit dem Berliner Service-Portal sowie die Daten der Verkehrsinformationszentrale (VIZ).

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Evaluierung von Kundenzufriedenheit mit dem Berliner Service-Portal

Wie zufrieden sind die Berliner*innen mit dem Berliner Service-Portal service.berlin.de? Und in welcher Form evaluiert Berlin seinen Service im Sinne des eigenen Anspruchs als “Dienstleisterin für die Bürger*innen? Dies habe ich beim Senat erfragt (Drucksache 18/24358).

Die Antwort ist deutlich: Eine regelmäßige Zufriedenheitsumfrage bei den Nutzerinnen und Nutzern des Berliner Service-Portals findet nicht statt. […] Durch individuelle Rückmeldungen ist bekannt, dass die Nutzerinnen und Nutzer es sehr schätzen, immer mehr Informationen zu Verwaltungsleistungen an zentraler Stelle vorzufinden, statt auf den einzelnen Websites der jeweils fachlich zuständigen Behörden suchen zu müssen.

Bekannt ist immerhin die Studie „Servicefreundliche Stadt“ der IW Consult, bei der Berlin den ersten Rang unter den 100 größten Städten Deutschlands belegt hat (PDF). Auch bei den Bürgerämtern kündigt der Senat Fortschritte an: Die Kundenbefragungen in den Bürgerämtern befinden sich im Stadium der Pilotierung und werden ab Oktober 2020 auf alle Bezirke ausgeweitet.

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Bits & Berlin – Newsletter – 08/2020

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. Die parlamentarische Sommerpause ist vorbei und die Arbeit im Berliner Abgeordnetenhaus steht weiterhin unter dem Eindruck der COVID-19-Entwicklungen – und der sommerlichen Hitze. Viel Spaß mit den Themen und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

KTDat-Ausschusssitzung

Hauptthema der ersten Sitzung nach der Sommerpause waren die Möglichkeiten, die aus der Long RangeWide Area Network-Technologie (LoRaWAN) für die Smart City Berlin entstehen. Dazu hatten wir – standesgemäß per Videokonferenz – eine Anhörung mit Expert*innen zum Thema.

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Braucht Berlin einen Code of Conduct für die Vergabe von Beratungsleistungen?

Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die Einrichtung der elektronischen Akte ist im April bekannt geworden. Inzwischen ist es „in den Stand vor der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zurückzuversetzt“. Der Tagesspiegel schreibt dazu: “Die elektronische Akte, der zentrale Meilenstein des bereits 2016 verabschiedeten E-Government-Gesetzes, wird in absehbarer Zeit nicht kommen.”

Ein Beitrag in eGovernment Computing zum Thema „Code of Conduct!“ war für mich Anlass, beim Senat nachzufragen, wie die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Unternehmensberatungen in Berlin gehandhabt wird (Drucksache 18/23744). Denn beim Scheitern der E-Akte ist gleichzeitig Geld an externe Berater*innen geflossen. Hat die fehlende interne Expertise das Scheitern der Vergabe begünstigt? Welche Rolle spielen in Berlin die potentiell fehlende Augenhöhe zwischen Auftraggebern und Berater*innen, die fehlende „Selbstreflexion“ der Berater*innen oder die „Rundum Sorglospakete“ in Rahmenverträgen?

Die Antwort des Senats zeigt, dass sich Berlin bisher nicht vertieft mit dem Thema beschäftigt hat. “Der geplante Code of Conduct wurde von Dataport noch nicht veröffentlicht. Der Senat kann daher bisher keine Stellungnahme dazu abgeben. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Code of Conduct um Verhaltensmaßregeln für Verbände oder Unternehmen im Geschäftsverkehr“. Sobald Dataport mit dem geplanten Code of Conduct gestartet ist, sollte das Thema für Berlin erneut auf die politische Agenda.

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E-Rechnung im Land Berlin – Stand im Sommer 2020

Im April endete die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2014/55/EU: In ganz Europa muss die elektronische Rechnungsstellung durch öffentliche Auftraggeber akzeptiert werden. Ich habe beim Senat nachgefragt, wie weit das Land Berlin mit der Umsetzung der E-Rechnung ist.

Berlin hat pünktlich die E-Rechnung eingeführt und erste E-Rechnungen wurden in den letzten Wochen bereits eingereicht. Dafür wird die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform genutzt, auch per E-Mail oder durch den europäischen Beschaffungsprozess PEPPOL können E-Rechnungen übersendet werden. Meine Frage nach statistischer Erhebung und Erwartungen wurde – für mich unverständlich, weil das zumindest für die Planung der IT-Kapazitäten erhoben werden müsste – nicht beantwortet.

Dafür gibt es auch einen verschlüsselten Weg zum Datei-Upload. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Einsendung sollte – so sieht es im Übrigen auch das E-Government-Gesetz Berlin vor – aus meiner Sicht schnellstmöglich auch per E-Mail möglich sein – das muss das Land noch nachbessern.

Der Senat hat darauf hingewiesen, dass das System erst mit einer neuen Softwarelösung für das Berliner Haushaltswesen (HKR-neu) erwünschte Synergieeffekte hervorrufen wird. Bedauerlicherweise ist eine Open-Data-Aufbereitung der durch die E-Rechnung erhobenen Daten nicht geplant – das sollte im Rahmen unserer Open-Data-Strategie geändert werden. Insgesamt sind wir aber auf einem guten Weg, die Rechnungsstellung digitalisiert umzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Abwicklung von öffentlichen Aufträgen zu schaffen.

Die ganze Anfrage gibt es hier als PDF und nachfolgend im Volltext.

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E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes “nur” per Brief

In Marzahn-Hellerdorf kursiert offenbar eine “absurde” Dienstanweisung. Demnach müssen Behörden für die Kommunikation von personenbezogene Daten zwischen Bürger und Verwaltung postalisch – also per Brief – antworten und den Bürger bitten, in den unverschlüsselten E-Mail-Verkehr einzuwilligen. Dazu gibt es extra einen Vordruck.

In einer Antwort auf eine Anfrage erklärt der Senat nun, dass “keine explizite Unterstützung für die Erstellung der Dienstanweisungen zum Umgang mit dem E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes durch die Senatsverwaltung besteht” ( Drucksache 18/23533).

So ist das E-Government-Gesetz Berlin sicher nicht gemeint. Ziel muss ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen der Berliner Verwaltungen sein. Ich teile die Ansicht vieler Kolleg*innen, dass der Absender einer unverschlüsselten Mail mit dem Verschicken dieser seine Einwilligung dafür gibt, dass die Verwaltung auf die E-Mail auch in selber Weise antwortet. Wenn es hier Unklarheiten gibt, sollten diese im Rahmen des Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU) (Drucksache 18/2598) beseitigt werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 05/2020

Gestern fand der erste Ausschuss KTDat nach der Corona-Pause und der letzer vor der politischen Sommerpause statt. Daher heute wieder eine Ausgabe von Bits & Berlin. Corona beschäftigt uns weiter,  aber das parlamentarische Leben findet mit den nötigen Einschränkungen wieder statt. Diese Einschränkungen haben zur Folge, dass der Ausschuss erstmals in dieser Legislaturperiode gestreamt wird – schade, dass es für diese Entwicklung erst eine globale Pandemie braucht. In dieser Ausgabe haben wir spannende Themen auf der Tagesordnung – aus dem Ausschuss und darüber hinaus – als Ergänzung empfehle ich noch einmal in die letzte Ausgabe zur virtuellen Ausschusssitzung zu schauen, in der ich viele Themen schon angesprochen hatte. Eine interessante Lektüre wünsche ich – und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

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Vier Jahre E-Government-Gesetz Berlin

Als 2016 das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) am 30. Mai 2016 verabschiedet wurde, war die Resonanz in der Republik groß. Das Gesetzeswerk galt als die fortschrittlichste Rechtsgrundlage eines Bundeslandes zur Digitalisierung der Verwaltung. Den Kern bildete die starke Zentralisierung der IKT im Land Berlin, die Einrichtung einer partizipativen Steuerung unter Einbindung der Bezirke, einer starken Verankerung von Verantwortungspositionen und klare Fristen für politische Prämissen: zentralisierte IKT, E-Akte, End-to-End-verschlüsselte Kontaktmöglichkeiten. Schon bei Verabschiedung war klar, dass dieser Zeitplan ambitioniert war – aber auch sein sollte. Eine Belastungsprobe für das “Change Management“ in der Berliner Verwaltung.

EINLADUNG zur Geburtstagsfeier und Debatte

“Verwaltung, aber modern! – Vier Jahre E-Government-Gesetz Berlin”

Mit:

  • Thomas Birk (ehemaliger Sprecher der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung und Vorkämpfer für E-Government in Berlin)
  • Dr. Konstantin von Notz (MdB, Stellv. Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen Bundestagsfraktion)
  • Silke Gebel (Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Berlin)

Wann: 29.05.2020 um 08:30 Uhr
Wo: Videokonferenz

Anmelden können sie sich hier.

Unterlagen zur Veranstaltung:

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2020

Aus dem Home Office begrüße ich Sie und Euch zurück zu „Bits & Berlin“ – der monatliche Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. Wir stehen in diesen Wochen vor großen Herausforderungen, die sich auch auf den parlamentarischen Betrieb stark auswirken. Während der KTDat-Ausschuss aktuell nicht stattfindet, möchte ich den Lesern dieses Formats und meinen Follower*innen auf Twitter mit einer virtuellen Ausschusssitzung auf dem Laufenden halten. Viel Spaß beim Lesen – und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

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