Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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Bürgeramt mit Personalausweisautomat und Dokumentenausgabebox

Neben digitalen Angeboten der Verwaltung können Ausweisautomaten oder Bürgerterminals die Wartezeit auf dem Amt verkürzen und die Arbeit für die Mitarbeiter*innen in den Bürgerämtern erleichtern. Welche dieser Angebote es in Berlin gibt, habe ich den Senat gefragt (Drucksache 19/20044). Demnach sind Self-Service-Terminals sowie Pass- und Personalausweisautomaten in 20 Bürgerämtern im Einsatz. Das Self-Service-Terminal/Pass- bzw. der Personalausweisautomat unterstützt Antragstellerinnen und Antragsteller beim Antragsprozess für Personalausweise, vorläufige Personalausweise, Reisepässe, Aufenthaltstitel, Reiseausweise, Kinderreisepässe, Kinderreisepassverlängerungen sowie für Führerscheine. Ebenfalls ermöglicht das Terminal die Nutzung von Online-Bürgerdiensten.

Noch in der Experimentierphase sind die Dokumentenausgabeboxen. Mit diesen Boxen können, außerhalb von Terminen des Bürgeramtes, Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und eID-Karten abgeholt werden; in Zukunft auch der Führerschein. Die Dokumentenausgabeboxen werden derzeit bei zwei Bürgerämtern – Rathaus Reinickendorf und Ausbildungsbürgeramt in Friedrichshain-Kreuzberg – getestet.

Leicht zu verwechseln mit den Self-Service-Terminals sind die Bürgeramtsterminals. Einige Bezirke, darunter Mitte mit den Bürgerämtern Tiergarten, Osloer Straße und Klosterstraße sowie Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf, bieten jetzt Terminals für Online-Dienste an. Die Bürgerterminals sind eine Möglichkeit, mehr Berliner*innen an Online-Dienstleistungen heranzuführen. Mithilfe des Bürgerterminals können Bürger*innen ohne Termin Online-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Beispiele sind die Melderegisterauskunft, der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis oder eine Geburtsurkunde. Auch gibt es allgemeine Informationen zur Verwaltung und der Dienst der I-KfZ ist integriert.

Mit dem OZG 2.0 (Onlinezugangsgesetz) wird die BundID und die dazugehörige App BundID2Go verbunden mit einem Postfach. Bisher gibt es in Berlin jedoch noch keine Dienstleistungen, die mithilfe der BundID genutzt werden können.

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Digitale Barrierefreiheit bei Berliner Dienstleistungen: Eine Bestandsaufnahme

Gemeinsam mit meiner Kollegin Catrin Wahlen habe ich den Senat gefragt, wie es um die digitale Barrierefreiheit der Top 100 Dienstleistungen steht (Drucksache 19/20224). Im Fokus standen dabei insbesondere die Dienstleistungen im Bereich des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Die Antwort zeigt, dass die digitale Barrierefreiheit in Berlin noch in den Anfängen steckt.

Es gibt keine standardisierte Erfassung von Fortschritten für mehr digitale Barrierefreiheit. In der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am 23.09.2024 hatte Landesbeauftragtenstelle für digitale Barrierefreiheit ihre Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen vorgestellt. Ein Problem stellt die Personalsituation in der Verwaltung dar. Derzeit besteht das Team der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aus einer Referentin, welche stellvertretend die Landesbeauftragte ist, zwei Sachbearbeitungen (80%-Stellen).

Ein Baustein die digitale Barrierefreiheit anzugehen, ist die Verwendung von “Leichter Sprache”. Für diese gibt es jedoch erst seit 2024 eine Definition als DIN-ISO-Norm. Bisher werden alle Dienstleistungsbeschreibungen im Serviceportal in sogenannter bürgerfreundlicher Sprache nach den FIM-Qualitätskriterien der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) erstellt. Derzeit wird noch geprüft, ob die FIM Qualitätskriterien den DIN-ISO-Normen entsprechen. Bei der Erstellung von digitalen Anträgen wird in Zusammenarbeit mit den Fachressorts auf bürgerfreundliche Formulierungen geachtet. Eine Zahl oder Liste von Top 100 Dienstleistungen, die über einfache Sprache oder ähnliches verfügen, gibt es nicht. Für die Optimierung des Serviceportals für Screenreader wird ein generisches System eingesetzt, das alle Dienstleistungs- und Standortbeschreibungen umfasst. Für die Top 100 Dienstleistungen gibt es keine Kriterien für die Screenreader-Tauglichkeit.

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Lässt der Senat Pflegebedürftige im Regen stehen?

Wie gut funktioniert Berlin? Meine Kollegin Silke Gebel hat sich zum Thema Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII beim Senat erkundigt (Drucksache 19/20177). Um das Funktionieren bewerten zu können haben wir bspw. gefragt: “Wie viele Anträge auf Hilfen zur Pflege nach SGB XII wurden in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils im Jahr 2023 und 2024 gestellt?” Die Antwort “Eine vollständige statistische Erfassung der Bearbeitungszeiten liegt in den Bezirken nicht flächendeckend vor.” lässt die Frage offen, wie die öffentliche Verwaltung eigentlich ihren Job macht. Ohne eine Übersicht ist ja eine Steuerung gar nicht möglich. Hintergrund der Fragen, waren Berichte, dass Anträge teilweise über 12 Monate nicht entschieden werden. Leider konnten aber auch die Fragen nach “Anträgen die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage älter als 3 Monate und noch nicht beschieden wurden” nicht beantwortet werden.

Immerhin hält der Senat eine schnelle Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege zur Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen für sehr wichtig und räumt diesem hohe Priorität ein, und hat dazu unterschiedliche Maßnahmen ergriffen (siehe u.a. Abgeordnetenhausbeschluss vom 04.07.2024 (Drs. Nr. 19/1520 und 19/1777).

Aus der Antwort geht auch hervor, dass der Landespflegeausschuss Berlin (LPA) in seiner 69. Sitzung beschlossen hat, ein Fachgespräch zum Thema „Bewilligungsverfahren und Kostenübernahme in der Hilfe zur Pflege (HzP) durch die Bezirksämter“ durchzuführen (Beschluss 10/2023). Innerhalb der zwei durchgeführten Fachgespräche des LPA, bei denen alle Beteiligten im Prozess der HzP (Leistungserbringer, Pflegebedürftige, Bezirke, Land Berlin) vertreten waren, wurden inhaltliche Themenschwerpunkte identifiziert. Ziel ist es, eine Optimierung der Prozesse innerhalb der HzP sicherzustellen unter der Beteiligung aller Akteure. Die innerhalb der Fachgespräche des LPA vereinbarten, operativen Lösungsstrategien sollen im November durch den LPA beschlossen und in den Bezirken umgesetzt werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 09/2024

In meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren. Themen nach der Sommerpause sind: ein Sachstand zur eAkte, TOP 100 Dienstleistungen der Verwaltung, die Zuständigkeit für die Marktüberwachung von KI, die anstehende Windows 11 Umstellung sowie unsere Bürgerämter mit Neuigkeiten zum “14-Tage-Ziel” und Einsatzkonzepten der Bürgeramtskoffer.

Zu Beginn ein aktueller Sachstand zum Thema Verwaltungsmodernisierung. Die Senatskanzlei hat am 11. September 2024 eine Diskussionsgrundlage zum neuen Berliner Landesorganisationsgesetz veröffentlicht (dieses soll das bisherige “Allgemeine Zuständigkeitsgesetz” ersetzen).

Das vorliegende Eckpunktepapier bietet, wie kaum eine Initiative zuvor, die Chance, Berlin zu einer funktionierenden Stadt zu machen. Der bisherige breit und inklusiv angelegte Prozess, bei dem insbesondere Expert*innen aus der Verwaltung und Zivilgesellschaft, aber auch die Fraktionen im Abgeordnetenhaus beteiligt wurden, hat sich dafür sehr gut bewährt. Deshalb sollten sich nun alle Akteur*innen weiterhin konstruktiv am verabredeten Verfahren beteiligen und nicht auf kurzfristige parteipolitische Machtvorteile schielen.

Bereits am 9. September 2024 lud das Berlin-Forum zum Thema „Zukunft Verwaltung“ ein. Für den Senat war die Staatssekretärin Martina Klement anwesend. Sie hatte die Eckpunkte für das neue Landesorganisationgesetz mitgebracht und diese ausführlich vorgestellt. Das Forum wurde aufgezeichnet und kann auf YouTube nachgehört werden.

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Kein Fortschritt bei der Refinanzierung der Hauptstadtzulage

Die Hängepartie um die Refinanzierung der Hauptstadtzulage geht weiter. Eine aktuelle Anfrage bleibt ohne neue Erkenntnis. Stattdessen zieht sich der Senat auf die Vertraulichkeit der Gespräche zurück. “Die Redaktionsverhandlungen sind nicht öffentlich. Die Vertraulichkeit ermöglicht einen offenen Austausch zwischen der Arbeitgeberseite und den beteiligten Gewerkschaften. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die Tarifverträge veröffentlicht.” (Drucksache 19/20179)

Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf in der Sache schnell Klarheit zu schaffen und sich zum Prinzip “Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag” zu bekennen. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich.

Doch das Versprechen diese zu refinanzieren wurde dann vom Senat gebrochen und auf die noch laufenden Redaktionsverhandlungen verwiesen. Darin sollen die Eckpunkte der Tarifeinigung rechtssicher formuliert werden. An den Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 nimmt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Arbeitgeberseite teil.

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Termin im Bürgeramt: 14-Tage-Ziel umsetzen

Die Bürgerämter sind das Aushängeschild unserer Verwaltung. Mit dem Ziel, dass die Berliner*innen innerhalb von 14-Tagen einen Termin in den Bürgerämtern erhalten, gibt es ein Jahren ein Qualitätsziel für die Berliner Verwaltung. Leider wird dieses “einfache” Ziel seit Jahren verfehlt. Mit dem jährlichen Bericht über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Leistungsfähiges Bürgeramt“ zeigt der Senat den aktuellen Stand der Bemühungen (Bericht 0082 B).

Klar ist: statt das Ziel in Frage zu stellen, wie es der Regierende in einer Pressekonferenz tat, müssen die nötigen Maßnahmen ergriffen werden das 14-Tage-Ziel endlich zu erreichen. Ob neuer Personalausweis oder Ummeldung, der Anspruch ist: ein Termin innerhalb von 14 Tagen.

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„Zukunftsfähige Ordnungsämter“ – was wird auch umgesetzt?

Die Berliner Ordnungsämter sind neben den Bürgerämtern die Organisationseinheit mit vielen Antragstellenden (Privatpersonen und Unternehmen). Die Aufgaben der Ordnungsämter sind sehr heterogen, deshalb ist eine fachbereichsübergreifende Fachsteuerung, Organisations- und Personalentwicklung erschwert. Gleichzeitig haben sich die Aufgaben in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet, ohne dass entsprechende Organisationsbetrachtungen und Personalbemessungen durchgeführt wurden. Daher hat sich er Senat im Jahr 2019 mit dem Projekt Zukunftsfähige Ordnungsämter (PDF) auf den Weg gemacht.

Das Projekt “Zukunftsfähige Ordnungsämter” umfasst demnach 8 Arbeitspakete (Bericht 0235). Mit dem aktuellen Bericht werden die beschlossenen Handlungsempfehlungen vorgestellt (Bericht 0235 B). Die Arbeitspakete 2 und 7, wurden bereits im Juli veröffentlicht. Ein finaler Abschlussbericht soll zum 4. Quartal 2024 fertig sein.

Im nächsten Schritt muss der Senat zeigen, dass er die Handlungsempfehlungen ernst nimmt und die Umsetzung angeht. Die Ordnungsämter brauchen klare Aufgabenzuweisung mit den dafür benötigten Ressourcen, erst dann lassen sich alle anderen Handlungsempfehlungen wie ein 24/7-Dienst in den Ordnungsämtern umsetzen. So steht im Bericht sehr deutlich: “Bei zukünftigen Aufgabenzuweisungen ist das Konnexitätsprinzip strikt zu beachten. Im Falle der Nichtbeachtung des Konnexitätsprinzips werden die Ordnungsämter die ihnen neu zugewiesenen Aufgaben nur im Umfang der vorhandenen freien Kapazitäten wahrnehmen können.” Wir werden die Umsetzung und auch das Zusammenspiel mit der laufenden Verwaltungsmodernisierung im Block behalten.

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Mobiles Bürgeramt – Einsatzkonzept der “Bürgeramtskoffer”

Mit dem mobilen Bürgeramtskoffer können Pass- und Personalausweisbehörden ihre Bürgerdienste standortunabhängig anbieten. Durch die Schaffung eines vollwertigen Arbeitsplatzes kann flexibel auf die jeweiligen Bedarfe der Bezirke und Antragstellerinnen sowie Antragsteller reagiert werden. Bisher wurden berlinweit neun Bürgeramtskoffer beschafft, welche aufgrund des technischen Rückstands nur noch geringfügig eingesetzt werden. Nun hat die Bundesdruckerei eine neue Version 2.2 des Bürgeramtskoffers entwickelt. In diesem Jahr sollen davon insgesamt 14 Bürgeramtskoffer (Mobile Bürgerämter; siehe auch Rote Nummer 0123 A) 2024 gekauft und an die Bezirke verteilt werden.

Ende August hat der Senat nun auch das Einsatzkonzept der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Mitte vorgelegt (Bericht 0266).

Mobile Bürgeramtskoffer können überall dort eingesetzt werden, wo entsprechender Bedarf gesehen wird – beispielsweise, weil der Bedarf an Bürgeramtsdienstleistungen nicht ausreichend gedeckt werden kann oder die Bevölkerung auf Hindernisse bei der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen stößt. Ziel des Einsatzes der Bürgeramtskoffer ist die Erhöhung der Bürgernähe und Entlastung der Berliner Bürgerämter mit einer effizienten Nutzung von Ressourcen.

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Projektmanagementplattform und Low-Code in Berlin

Der Berliner Senat arbeitet an der Einführung eines IKT-Basisdienstes für Low-Code Plattformen. Low-Code-Plattformen erlauben es, Geschäftsprozesse zu automatisieren und Workflows zu definieren. Dazu gehören das Einreichen von Formularen, Genehmigungsprozesse oder das Verteilen von Informationen an verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung. Eine Low-Code-Plattform bietet eine einfache visuelle Entwicklungsumgebung, in der Anwendungen per Drag-and-drop erstellt werden können.

Der IKT-Basisdienst Low-Code soll besonders bei der Ablösung von Kleinstverfahren unterstützen. Dies geht aus einer Antwort auf meine Anfrage im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz hervor. Low-Code kommt aber schon heute beispielsweise für die Projektmanagementplattform  (ProMaP) zum Einsatz. ProMaP ist mit der Low-Code Lösung Intrexx entwickelt worden. Diese soll in Zukunft vom ITDZ betrieben werden. Ein Datum für die Übernahme ist nicht bekannt. ProMaP basiert dazu auf dem neuen Projektmanagementhandbuch des Landes Berlin und soll allen Angestellten des Landes Berlin zur Verfügung stehen.

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