Bits & Berlin – Newsletter – 09/2020
Nach der Augustsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz gibt es heute eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung stand eine Anhörung zum Thema “Digitale Verwaltung – Herausforderungen und Potentiale für Berlin” sowie das Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner DatenschutzAnpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU).
Beschäftigt hat mich in den letzten Wochen dazu die Kundenzufriedenheit mit dem Berliner Service-Portal sowie die Daten der Verkehrsinformationszentrale (VIZ).
Aus der aktuellen Ausschusssitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)
Die Sitzung begann mit der Information, dass die Sitzung des IT-Planungsrates technische Schwierigkeiten hatte, da die Bundesregierung das mit der Videotechnik nicht hinbekommen hat. Ergebnis: es gibt noch kein Ergebnis über die Verteilung der zusätzlichen OZG-Mittel. Dies hatte ich den Senat gefragt. Eine Sondersitzung des IT-Planungsrates soll diese Woche die offenen Fragen klären.
Die Einführungen der Anzuhörenden zum Thema “Digitale Verwaltung – Herausforderungen und Potentiale für Berlin” waren sehr vielfältig, legten aber auch den Finger in die Wunden der Digitalisierung der Berliner Verwaltung. Marc Böttcher (Vorstand des ITDZ Berlin) stellte den Rückblick in den Vordergrund seines Inputs. Später erklärte er den Berliner IT-Dienstleister für überfordert, die Berliner Schulen ans Landesnetz (das BeLa) anzuschließen. Dies und die anderen Eindrücke stimmen mich sehr besorgt. Wenn der Berliner IT-Dienstleister nach Monaten der Chance sich auf Corona einzustellen, nicht in der Lage eine der drängendsten Aufgaben zu erfüllen, ist das ein Problem. Dazu scherzte Herr Böttcher, dass die 30 Arbeitsplätze die am Montag in der Justiz ausgefallen sind, nicht schlimm seien. In vergangenen Wochen waren es ein paar Tausend ausgefallene IT-Arbeitsplätze. Wir werden uns damit in einer der nächsten Sitzungen befassen müssen. Klar ist: der Status Quo ist für die Berliner Verwaltung inakzeptabel.
Positives berichtet Daniela Ortmann, Vorsitzende des Hauptpersponalrats, über die Berliner Verwaltungsakademie. Diese ist in Sachen digitaler (Weiter)Bildungsangebote ein Leuchtturm. Frau Ortmann berichtete auch, dass dadurch die Homeoffice-Zeit im Frühjahr und Sommer für Fortbildungen genutzt werden konnte. Positiv ist dazu, dass das Berliner E-Governmentgesetz eine gute Grundlage für eine digitale Verwaltung bietet. Einheitliche Beteiligungsverfahren sind auf dem Weg und beschleunigen die Mitbestimmungsprozesse. Sie benannte aber auch Herausforderungen. Im Ausbau des Berliner Landesnetz für alle Dienststellen, sieht sie eine zentrale Aufgabe. Hierfür mahnt sie eine zentrale Verantwortung und Steuerung an. Diese liegt in meinen Augen im ITDZ und wir werden das im Rahmen der nötigen Debatte zur Funktionsfähigkeit diskutieren müssen.
Ein wichtigen Impuls gab uns Lars Zimmermann (Managing Director, PUBLIC Germany) auf dem Weg. Er beklagte, dass wir (in Deutschland) die Vergangenheit (Standardprozesse) digitalisieren und dabei die Gestaltung der Zukunft vergessen. Treiber für alltagstaugliche IT-Lösungen sind heute fast nur private Unternehmen. Da ist was dran. Immerhin beginnt der Bund mit einem Konzept für Depot zum Code-Austausch in der Verwaltung dies zu ändern.
Am Ende der Sitzungen beschlossen wir noch das Berliner DatenschutzAnpassungsgesetz EU mit kleineren Änderungen. Dieses Gesetz schafft unter anderem die Grundlage für den Sonderermittler zu “Neukölln-Komplex”. Dies hat in den Beratungen den Zeitdruck erhöht, so dass eine angemessene Beratung kaum möglich war. Das Thema Datenschutz(gesetze) wird uns in dieser Legislatur vermutlich noch einmal beschäftigen.
Die ganze Sitzung als Aufzeichnungen können sie hier auch nachschauen.
Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.
Evaluierung von Kundenzufriedenheit mit dem Berliner Service-Portal
Wie zufrieden sind die Berliner*innen mit dem Berliner Service-Portal service.berlin.de? Und in welcher Form evaluiert Berlin seinen Service im Sinne des eigenen Anspruchs als „Dienstleisterin für die Bürger*innen? Dies habe ich beim Senat erfragt (Drucksache 18/24358). Die Antwort ist deutlich: Eine regelmäßige Zufriedenheitsumfrage bei den Nutzerinnen und Nutzern des Berliner Service-Portals findet nicht statt. […] Durch individuelle Rückmeldungen ist bekannt, dass die Nutzerinnen und Nutzer es sehr schätzen, immer mehr Informationen zu Verwaltungsleistungen an zentraler Stelle vorzufinden, statt auf den einzelnen Websites der jeweils fachlich zuständigen Behörden suchen zu müssen.
Bekannt ist immerhin die Studie „Servicefreundliche Stadt“ der IW Consult, bei der Berlin den ersten Rang unter den 100 größten Städten Deutschlands belegt hat (PDF). Auch bei den Bürgerämtern kündigt der Senat Fortschritte an: Die Kundenbefragungen in den Bürgerämtern befinden sich im Stadium der Pilotierung und werden ab Oktober 2020 auf alle Bezirke ausgeweitet.
Die öffentliche Verwaltung ist Dienstleister für die Bürger*innen. Daher braucht auch das Berliner Service-Portal eine regelmäßige, automatisierte und fortlaufende Zufriedenheitsmessung (Feedback), wie es in vielen anderen Bereichen lange üblich ist. Dies ist ein wichtiger Baustein, die Serviceangebote bestmöglich an den Bedürfnissen der Kund*innen auszurichten. Wie die Studie „Servicefreundliche Stadt“ zeigt, ist Berlin durchaus auf einem guten Weg. Aber unser Anspruch an die Berliner Verwaltung ist, jeden Tag daran zu arbeiten, die Servicequalität weiter zu verbessern.“
Berliner Verkehrsdaten werden OpenData
Die Daten der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) werden im kommenden Jahr als OpenData im OpenData-Portal des Landes veröffentlicht. Darüber hat der Senat in einer Antwort auf meine Anfrage informiert (Drucksache 18/24361).
Eine Veröffentlichung der Verkehrsdaten auf daten.berlin.de wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2021 erfolgen. […] Die in der aktuellen Vertragslaufzeit gesammelten Verkehrsdaten gehören der SenUVK und liegen damit auch nach Vertragsende in der Hoheit des Landes Berlin. Eine freie Verfügbarkeit der Daten im Open-Data-Portal ist vorgesehen.