Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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2019 zum Jahr der Netzanschlüsse an das Berliner Landesnetz machen

Ich habe die Debatte aus dem September – zur Frage wie Berliner Berufsschulen zeitnah ans Netz kommen – aufgegriffen und den Senat zum Verfahren der Anschlüsse an das Berliner Landesnetz (BeLa)befragt (Drs: 18/16513). Der Senat beschreibt das Verfahren wie folgt: “Die Sammlung der Anforderungen und Bedarfe der Verwaltungen erfolgt durch das ITDZ Berlin im Auftrag der IKT-Steuerung in einer fortgeschriebenen Liste, aus der eine Priorisierungsvorschlagsliste (jeweils im I. und III. Quartal) erstellt wird.”

Beim Anschluss von Schulen muss dabei noch zwischen Bei den Schulen müssen zwei Arten von Datennetzen unterschieden werden. Das eine ist das offizielle Berliner Landesnetz (BeLa) für die Behördeninterne Kommunikation. Das andere ist das „edukative Netz“, über das die Schüler arbeiten. Klar ist, dass im Jahr 2018 beide Leitungen leistungsfähig sein müssen.

Der Senat sagt auch: “Bereits jetzt ist der Bedarf von über 60 weiteren Neuanschlüssen für das 1. Halbjahr 2019 bekannt“. Darauf müssen sich Senat und ITDZ Berlin nun vorbereiten. 2019 muss das Jahr der Netzanschlüsse werden. Die Digitalen Welten warten auf Berlin. 🙂

1. Wie ist das Verfahren für einen gewünschten Anschluss von Behördenstandorten (Land und Bezirke, auch Schulen, VHS oder Bibliotheken) an das Berliner Landesnetz (BeLa)?

Für den Anschluss von Behördenstandorten an den IKT-Basisdienst Berliner Landesnetz (BeLa) wird bis zur Bereitstellung einer Portallösung folgender Abrufprozess angewandt:

Die Sammlung der Anforderungen und Bedarfe der Verwaltungen erfolgt durch das ITDZ Berlin im Auftrag der IKT-Steuerung in einer fortgeschriebenen Liste, aus der eine Priorisierungsvorschlagsliste (jeweils im I. und III. Quartal) erstellt wird. Die Priorisierung erfolgt nach folgenden Kategorien:

  • A = Umsetzung der Maßnahmen wurde begonnen,
  • B = Maßnahmen werden nach Zustimmung begonnen,
  • C = Maßnahmen werden bedingt durch Grenzen für die Kapazitäten des ITDZ Berlin, der Dienstleister und Lieferanten sowie der nicht ausreichenden Finanzierung jetzt noch nicht begonnen,
  • D = Bedarf wird nicht anerkannt (mit Begründung warum).

Im Ergebnis der Abstimmung des Vorschlags vom ITDZ Berlin mit der IKT-Steuerung erfolgt der Abruf der Leistungen durch die IKT-Steuerung. Die Umsetzung der abgerufenen Leistungen, Information über die Leistungserbringung und Rechnungslegung erfolgt durch das ITDZ. Die hier beschriebene Verfahrensweise und die Kriterien der Priorisierung waren Gegenstand der Behandlung folgender Beschlüsse des IKT-Lenkungsrat:

  • 7. Sitzung am 25.06.2018 – Beschluss 10/2018 – IKT-Basisdienst Berliner Landesnetz
  • 8. Sitzung am 24.09.2018 – Beschluss – IKT-Basisdienst Berliner Landesnetz Kriterienkatalog (Protokoll liegt noch nicht vor)

2. Wie viele Anträge sind der IKT-Steuerung aus den Jahren 2015, 2016, 2017 und aus diesem Jahr bekannt und welcher Bearbeitungsstand ist jeweils bekannt?

Der Betrieb des Berliner Landesnetzes ist ein IKT-Basisdienst auf der Grundlage der EGovG Bln, vom 30.05.2016, für den der IKT-Steuerung für den unmittelbaren Landesdienst beim ITDZ Berlin die Beauftragung obliegt. Im Zuge der Vertragsverhandlungen ist ein Verfahren zur Festlegung der Reihenfolge von Neuanschlüssen vereinbart worden. Es findet seit dem 01.07.2018 Anwendung. Im 2. Halbjahr 2018 wird aufgrund einer Prioritätenentscheidung der IKT-Steuerung im Juni 2018 an der Realisierung von rd. 30 Maßnahmen zum Anschluss neuer Standorte gearbeitet. Die Fertigstellung ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, Genehmigungen der Ordnungsämter und der Verkehrslenkung Berlin sowie der Verfügbarkeit von Dienstleistern (Tiefbau, Kabelverlegung, IT-Komponenten). Von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme eines Anschlusses dauert es zwischen 8 – 18 Monaten. Über den aktuellen Sachstand werden die Verwaltungen unmittelbar durch das ITDZ informiert.

Bereits jetzt ist der Bedarf von über 60 weiteren Neuanschlüssen für das 1. Halbjahr 2019 bekannt. Für vor dem 1. Halbjahr liegende Aufträge erfolgte die Beauftragung unmittelbar durch die zuständigen Verwaltungen als Bedarfsträger. Wegen der laufenden Umstellung der Verfahrensweise und der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit können zu dem angefragten Zeitraum keine vergleichbaren Zahlen aus dem ITDZ vorgelegt werden.

3. Wie viel Geld ist im aktuellen Landeshaushalt für den Anschluss von Standorten an das BeLa eingeplant (bitte für 2018 und 2019 mit jeweiligem Titel angeben)?

Für die bisher vorliegenden Aufträge sind die jeweiligen Behörden im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung der einzelnen Kapitel des Einzelplanes 25 in der Pflicht, die erforderlichen Mittel zu veranschlagen und zu bewirtschaften. Daneben finanzieren einige Verwaltungen BeLa-Aufträgen aus den Einzelplänen der jeweiligen Behörde.

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