Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Datencockpit auf dem Weg – ein Online-Datencheck für die Berlin Verwaltung

Aus einem erneuten Bericht zur Umsetzung meines Parlamentsantrages “Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin” (Drucksache 18/1477) geht hervor, dass inzwischen ein Datencockpit (Projektbegriff) als Prototyp in einem Digitalisierungslabor erdacht wurde (Drucksache 18/3248). Das Datencockpit soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, online den Datenaustausch zwischen Behörden transparent nachzuvollziehen. Die Referenzimplementierung wird nun federführend beim Land Bremen realisiert.

Im Rahmen der Entwicklung wurde eine umfassendere Befragung der Nutzerinnen und Nutzer durchgeführt. Dazu sind Fragen von Speicherung und Schutz der Daten untersucht wurden. Im vollständigen Bericht finden sich die weiteren Details. Ich freue mich, dass meine Initiative auf einem guten Weg ist, und in Bremen auch in guten Händen.

A. Ausgangssituation

Als Umsetzungsgrundlage für das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter breiter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern und Kommunen ein Umsetzungskatalog mit insgesamt 575 digitalisierungsfähigen Verwaltungsleistungen erarbeitet. Federführend für die sich daraus ergebenden Querschnittsaufgaben ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Zur Entwicklung und zum Abruf von digitalen Nachweisen für die Nutzenden wurde ein Datencockpit (Projektbegriff) als Prototyp in einem Digitalisierungslabor erdacht. Das Datencockpit soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, online den Datenaustausch zwischen Behörden transparent nachzuvollziehen. Das Land Berlin entwickelt gemeinsam mit mehreren Bundesländern sowie dem BMI – unter Beteiligung verschiedener Kommunen – den Prototypen eines Datencockpits. Die Referenzimplementierung wird federführend beim Land Bremen realisiert. Ziel ist die Entwicklung eines Prototyps (Standards), welcher dann vom Land Berlin und anderen Bundesländern übernommen werden kann.

B. Ziele und deren Umsetzung

Ziel des Online-Datenchecks ist es den Nutzenden einen einfachen, schnellen und vollständigen Überblick über den Datenaustausch zu gewährleisten. Mit wenigen Klicks soll genau zu sehen sein, wer wann zu welchem Zweck auf Daten zugegriffen hat. Für die Umsetzung wurde ein Digitalisierungslabor eingerichtet, welches das bereits erwähnte Datencockpit in einem Grundkonzept entwickelt hat. Bei dem Datenaustausch soll unterschieden werden zwischen Daten, die für den Austausch die Einwilligung der Nutzenden benötigen (vom Nutzer bzw. der Nutzerin ausgelöste Datenaustausche zwischen Behörden) und solche, die keine Einwilligung benötigen, da sie auf anderer rechtlichen Grundlage basieren. Dabei sollen nicht nur die Datenaustausche zwischen den Behörden selbst, sondern auch Datenaustausche aufgelistet werden, bei denen Behörden Daten mit mittelbarer Verwaltung (z.B. Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung) austauschen. Als weitere Grundfunktion soll das Datencockpit den Nutzenden Transparenz darüber geben, welche Behörde welche personenbezogenen Daten gespeichert hat. Die Nutzenden können sich ein eigenes Online-Konto einrichten, auf dem sie dann alle Transaktionen durchführen können. Die Anmeldung kann bisher mit einer
Mailadresse und einem Passwort oder mit Hilfe des elektronischen Personalausweises geschehen. Um das Vorliegen aktueller und richtiger Basisdaten der Nutzenden zu gewährleisten, soll mit der Einführung des Datencockpits auch die Einführung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung umgesetzt werden. Ziel ist es, aktuelle Daten der Nutzenden im Verwaltungsverfahren eindeutig zuordnen zu können um somit die Datenqualität zu erhöhen und um das Beibringen wiederholter bereits vorhandener Daten zu minimieren. Als Registermodernisierungsbehörde wird das Bundesverwaltungsamt bestimmt.

C. Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer

Das Digitalisierungslabor führte eine umfassendere Befragung der Nutzerinnen und Nutzer durch, in der die Anforderungen und Wünsche an das Datencockpit und die damit verbundene Datenkontrolle aufgenommen und ausgewertet wurden. Dabei ergaben sich zwei zentrale Anforderungen. Zum einen wünschen sich die Nutzenden eine sogenannte „Nahezu-Echtzeit“ Bereitstellung der Datenaustausche und Selbstauskünfte. Dies bedeutet konkret, dass die Nutzenden nach erfolgtem Einloggen in das Datencockpit beziehungsweise nach erfolgter Anforderung von entsprechenden Übersichten eine vertretbar zeitnahe Antwort oder Rückmeldung darauf erwarten.

Zum anderen wünschen sich die Befragten eine chronologisch geordnete Übersicht von Datenaustauschen und dabei die Möglichkeit, nach bestimmten Kriterien sortieren, filtern und suchen zu können. So könnte das Datencockpit Nutzenden die Möglichkeit geben, zum Beispiel nach Datum oder persönlichen Favoriten zu sortieren, Datenaustausche mit Einwilligung aus der Übersicht zu filtern und nach bestimmten Datenaustauschen zu suchen.

D. Speicherung und Schutz der Daten

Bei der Frage der Speicherung der Daten wird das Mischmodell bevorzugt. Das Mischmodell zeichnet sich grundsätzlich durch eine hohe Nutzerfreundlichkeit aus. Zudem wird keine dauerhafte Speicherung von Daten im Datencockpit durchgeführt (Quellenmodell). Die grundsätzliche Idee ist dabei, dass durch das Vorladen von gewissen Inhalten der Register der Arbeitsfluss innerhalb des Datencockpits verbessert wird. Gleichzeitig wird die IT-Sicherheit beziehungsweise der Datenschutz berücksichtigt, indem nur eine möglichst geringe Menge an Daten im Datencockpit dauerhaft gespeichert wird.

Somit speichert das Datencockpit Metadaten und Registerzuordnungen. Materielle Daten werden stets aus dem jeweiligen Register geladen. Erfasst werden nur diejenigen Datenübermittlungen, bei denen eine Identifikationsnummer zum Einsatz kommt.
Das Format der Meldung entspricht dem noch neu zu schaffenden Standard XDatenschutzcockpit. Das Datencockpit ist die digitalisierte Form eines Auskunftsanspruchs entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung. Voraussetzung für die Meldung an das Datencockpit ist die Registrierung per elD. Die im Datencockpit angezeigten Daten sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Die zur Realisierung des Datencockpits vorgesehenen Verarbeitungen personenbezogener Daten sind materiell mit dem Datenschutzrecht vereinbar. Das gilt für alle drei Architekturmodelle. Es werden gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO alle Verarbeitungen personenbezogener Daten auf entsprechende Rechtsgrundlagen gestützt werden können. Hierfür müssen allerdings die
Fachgesetze, die auf die an das Datencockpit anzuschließenden Register anwendbar sind, bzw. das OZG noch um entsprechende Rechtsgrundlagen gem. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 lit. b, Abs. 1 lit. e bzw. c DSGVO ergänzt werden. Um Massenabfragen zu verhindern, sind die Zahl der Abfragen täglich auf zwei beschränkt.

E. Ausblick/Zielerreichung

Perspektivisch gesehen soll das Datencockpit als zentrale Basiskomponente für die bundesweite Registerlandschaft bereitgestellt werden und sämtliche Behördenauskünfte umsetzen und anzeigen können. Für die Umsetzung der ersten Referenzimplementierung aus Bremen wurde ein Steuerungskreis aus Vertretern der Senatsverwaltung für Finanzen aus Bremen, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, des BMI und des Planungs-und Umsetzungsteams gebildet. Diese Umsetzung ist jedoch mit den notwendigen Rechtsänderungen im Zuge des Registermodernisierungsgesetzes verbunden. In diesem Rahmen wird eine entsprechende Anpassung des Onlinezugangsgesetzes angestrebt. Mit einer Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes ist frühestens im 1. Quartal
2021 zu rechnen. Die daraufhin zu erwartenden technischen Anpassungen lassen eine Aktivierung nicht vor dem 3. Quartal 2021 wahrscheinlich erscheinen.

Im Rahmen des Digitalisierungslabors Datencockpit wurden verschiedene Lösungsansätze entwickelt, mit denen Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz über die Speicherung, die Verwendung und den Austausch von Daten zwischen Behörden und Registern erlangen sollten. Neben der Transparenz sollten die Daten einfach, schnell und übersichtlich abrufbar sein. Mit der Einführung des Datencockpits wäre dieses Ziel die Einführung eines Datenchecks für die Nutzenden erfüllt. Damit geht die Forderung des Abgeordnetenhauses einher, den Datencheck in Zukunft mit dem Ausbau der Anzahl der Online-Dienstleistungen kontinuierlich weiterzuentwickeln und als notwendigen Bestandteil für die Integration weiterer Dienste der Berliner Verwaltung vorauszusetzen.
Die dritte Forderung des Abgeordnetenhauses, perspektivisch Dienstleistungen wie zum Beispiel einen automatisierten Auskunftsanspruch zu ermöglichen, ist im Zuge dieser angesprochenen Weiterentwicklung eingeplant.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen