Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Vier Jahre E-Government-Gesetz Berlin

Als 2016 das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) am 30. Mai 2016 verabschiedet wurde, war die Resonanz in der Republik groß. Das Gesetzeswerk galt als die fortschrittlichste Rechtsgrundlage eines Bundeslandes zur Digitalisierung der Verwaltung. Den Kern bildete die starke Zentralisierung der IKT im Land Berlin, die Einrichtung einer partizipativen Steuerung unter Einbindung der Bezirke, einer starken Verankerung von Verantwortungspositionen und klare Fristen für politische Prämissen: zentralisierte IKT, E-Akte, End-to-End-verschlüsselte Kontaktmöglichkeiten. Schon bei Verabschiedung war klar, dass dieser Zeitplan ambitioniert war – aber auch sein sollte. Eine Belastungsprobe für das “Change Management“ in der Berliner Verwaltung.

EINLADUNG zur Geburtstagsfeier und Debatte

“Verwaltung, aber modern! – Vier Jahre E-Government-Gesetz Berlin”

Mit:

  • Thomas Birk (ehemaliger Sprecher der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung und Vorkämpfer für E-Government in Berlin)
  • Dr. Konstantin von Notz (MdB, Stellv. Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen Bundestagsfraktion)
  • Silke Gebel (Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Berlin)

Wann: 29.05.2020 um 08:30 Uhr
Wo: Videokonferenz

Anmelden können sie sich hier.

Unterlagen zur Veranstaltung:


Wenn wir nun vier Jahre später auf die Entwicklung schauen, müssen wir eine verhaltene Entwicklung konstatieren. Kernziele wurden (noch) nicht erreicht; auch wenn bei vielen Projekten wichtige Schritte gemacht wurden. Sehr früh wurde klar, dass wichtige Planungskenntnisse fehlten und relevante Daten zunächst erhoben werden mussten. Ergebnis der Verwaltungsarbeit der letzten Jahre ist daher eine Aufstellung der IKT-Struktur in den Berliner Behörden und die jeweiligen Bedarf – wichtige Informationen, die bisher gefehlt haben, eine so genannte technologische Altschuld.

Festzustellen ist jedoch auch, dass die verbindlichen zeitlichen Ziele im Gesetz nicht gehalten wurden. Schon vermeintlich einfache Aufgaben, wie die Umsetzung einer verschlüsselten E-Mail-Adresse für jede Behörde, scheiterten in der verteilten Verantwortungslosigkeit der Berliner Verwaltung. Der RollOut des Berlin-PC lässt bis heute auf sich warten – und wird nach Corona bestenfalls vor dem RollOut durch einen neuen mobilen Berlin-PC ersetzt. Im Service-Portal des Landes Berlin fehlen noch zu viele medienbruchfreien Online-Dienstleistungen, um den Anforderungen des Onlinezugangsgesetz (OZG) gerecht zu werden. Und zuletzt ist die E-Akte im Vergabeverfahren gescheitert.

In den nächsten Wochen legt der Senat eine Evaluation zur Umsetzung des EGovG Bln vor. Ich bin gespannt, welche Herausforderungen und Potentiale dabei benannt werden. Klar ist wohl: ein einfaches „weiter so“, erscheint nicht zielführend. Wenn wir uns fragen “Quo Vadis, E-Government?“, dann fragen wir uns auch: an welchen gesetzlichen Stellschrauben müssen wir drehen, um die Umsetzung zur Erfolgsgeschichte zu machen? Als Einstieg in die Debatte folgend einige Vorschläge aus den Debatten der vergangen Jahre und Monate.

  • IKT-Lenkungsrat

    Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Weg der Standardisierung der Berliner IKT und der Einführung der E-Akte in der Berliner Verwaltung steinig ist. Mit einer temporär breiteren Aufstellung des IKT-Lenkungsrates wollen die wie Umsetzung der Ziele des E-Government-Gesetz Berlin wahrscheinlicher machen.

    § 22 Lenkungsrat für IKT, E-Government und Verwaltungsmodernisierung
    (2) Dem IKT-Lenkungsrat für IKT gehören als Mitglieder an:

    streichen von: sowie mit einer halben Stimme:

    NEU 6. durch das Abgeordnetenhaus so viele Mitglieder, wie es der Anzahl der im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen entspricht ; bei der vom Abgeordnetenhaus vorzunehmenden Wahl hat jede Fraktion das Vorschlagsrecht für ein Mitglied (befristet bis 2023 oder bis zur vollständigen Umsetzung von § 7 Elektronische Akten).

    (6) NEU Zur Unterstützung des IKT-Lenkungsrats wird ein IKT-Architekturboard eingerichtet. Es besteht aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Vertreter*innen des RdB und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin sowie auf Vorschlag des IKT-Lenkungsrates externen Expert*innen mit beratender Stimme.

  • Entflechtung Verwaltungsrat ITDZ und IKT-Steuerung

    Die Personalunion zwischen Auftraggeberin (IKT-StS bzw. Innenverwaltung) und der Auftragnehmer*in (ITDZ, Vorsitzende des Verwaltungsrates) hat sich nicht bewährt. Mit der Trennung der Rollen, soll die Rollenklarheit und das Rollenverständnis verbessert werden?

    § 24 IKT-Dienstleister
    NEU (4) Die Aufsicht obliegt bei der für Betriebe zuständigen Senatsverwaltung.

  • Verantwortungsklärung für Fachverfahren

    Die Digitalisierung und Optimierung von Prozessen und Fachverfahren läuft noch nicht rund. Die Einbindung in das zentrale Service-Portal Berlins erfordert ein Mindestmaß an Steueuerung. Hier sind Klarstellungen im EGovG Bln nötig, um der IKT-Steuerung die nötigen Steuerungskompetenzen einzuräumen. Dazu ist zu überlegen, ob und unter welchen Bedingungen digitale Standardprodukte die für einen Teil der Prozesse unmittelbar nützlich sind, bereits vor Fertigstellung der Prozessoptimierung zum Einsatz kommen können.

  • Ausbau Berliner Landesnetz (Kapazitäten und Redundanz)

    Das Landesnetz ist die Grundlage für die digitale Verwaltung. Wir haben in den letzten Jahren zu oft erlebt, dass die Verfügbarkeit und die Kapazität des Landesnetzes schon heutigen Ansprüchen an vernünftiges Arbeiten nicht genügen. Corona hat uns vor Augen geführt, dass es überfälliges Ziel sein muss, das Landesnetz für die digitale Verwaltung fit zu machen. Welche Folgen der „digitale Flaschenhals“ für eine funktionierende Verwaltung hat, konnten wir am Beispiel der Kapazitäten für das HomeOffice sehen. Für die Umsetzung eines Leitprojektes „Ausbau Landesnetz“ sind geeignete Projektmanagementstrukturen zu schaffen. Dazu ist zu prüfen, ob der Ausbau durch gesetzliche Vorgaben und Ziele befördert werden kann.

  • Der Standard IKT-Arbeitsplatz der Berliner Verwaltung, der Berlin-PC, wird mobil

    Die Windows 10-Umstellung hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wie wenig Plan Berlin bei der Standardisierung der Berliner IKT hat. Im Zuge der Umstellung wurde jeder PC der Berliner Verwaltung einmal „angefasst“. Doch selbst danach gibt es keine Übersicht über die zum Einsatz kommenden Fachverfahren. Selbst eine aktuelle Übersicht über den Bestand ab IKT-Arbeitsplätzen gibt es „nur“ zum 1.1.2018. So kann es nicht weitergehen. Wir schlagen vor, dass zukünftig der mobile Arbeitsplatz (Notebook, Dockingstation, Monitor) zur Grundausstattung der Berliner Verwaltung wird. Ausnahmen für stationäre Endgeräte kann es geben, aber im Rahmen der Migration auf den Berlin-PC in Größenordnung auf neue stationäre Endgeräte zu setzen, lehnen wir an. Wir werden prüfen, ob das Recht auf einen mobilen IKT-Arbeitsplatz die Modernisierung der Berliner Verwaltung befördern kann.

  • Fortbildungspflicht für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung

    Die aktuellen Sicherheitsvorfälle haben die Bedeutung der Sensibilisierung aller Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung deutlich gemacht. Bis zur Einführung der E-Akte in 2023, muss jede Mitarbeiter*innen eine entsprechende IT-Sicherheitsschulung nachweisen können. Für die Zukunft, braucht es dann eine regelmäßige Fortbildungspflicht.

  • IKT-Sicherheit gesetzlich stärken

    IKT-Sicherheit muss genau wie Datenschutz auf eine zeitgemäße Stufe gebracht werden. Hierfür halten wir ein IT-Sicherheitsgesetz für geboten. Darin wollen die die Ausgestaltung einer Landesstelle oder eines Landesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik regeln. Der Aufbau soll spätestens bis 2023 oder zur vollständigen Einführung der E-Akte abgeschlossen sein.

Ich bin überzeugt, dass Berlin auf dem Weg zu einer digitalen, modernen, bürger*innen-orientierten Verwaltung ist, auch wenn dieser aktuell etwas steinig erscheint. Die Nachsteuerung des EGovG Bln ist hierzu ein Baustein auf dem herausfordernden Weg. Allen muss dabei klar sein: Das ganze ist eine gemeinsame Aufgabe, die gemeinsam angegangen werden muss. Die Idee: wir haben ja eine IKT-Steuerung, die macht das schon, ist Ursache vieler Verzögerungen.

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