Bits & Berlin – Newsletter – 04/2023
Mit meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich Sie wie gewohnt über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informieren.
In diesem Newsletter geht es um den Koalitionsvertrag von SPD und CDU, die Zukunft des ITDZ, den Stand der OZG Umsetzung in Berlin und um IT-Sicherheitsvorfälle (2022) in Berlin.
Die Ausschüsse werden voraussichtlich ab Mai wieder tagen, dann werde ich davon auch wieder wie gewohnt berichten.
Viel Spaß beim Lesen!
Aus dem Parlament
Herzlichen Glückwunsch an die am 14.03.2023 wieder gewählten Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bettina Jarasch und Werner Graf.
Am 27. April 2023 soll nun der neue Regierende Bürgermeister im Berliner Abgeordnetenhaus gewählt werden. Zeit sich den Koalitionsvertrag von SPD und CDU mal mit Blick auf die Themen Digitalisierung und Verwaltung anzuschauen. Was steht drin, was fehlt und was wird davon umgesetzt?
Ein zentraler Satz ist sicherlich ganz am Ende auf Seite 135 zu finden: “Die Zuständigkeiten für Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung sowie für Europa werden dem Regierenden Bürgermeister zugeordnet.” (S. 135) Dies ist eine richtige Entscheidung, für die wir uns in den letzten Jahren immer wieder eingesetzt haben. Glückwunsch an die CDU, dass gegen die SPD durchgesetzt zu haben.
Beim Blick auf das Inhaltsverzeichnis fällt auf: Digitalisierung gibt es nicht als eigenständiges Kapitel. Wesentliche Teile finden sich unter “Digitale Verwaltung” im Kapitel Funktionierende Verwaltung gleich zu Beginn des Koalitionsvertrages. Es fällt auf, dass viele Vorhaben der Rot-Rot-Grünen Koalition fortgesetzt werden sollen. An einigen Stellen fehlen konkrete zeitliche Einordnungen. Dies ist angesichts der verbleibenden drei Jahre Legislatur interessant.
Nicht zielführend halte ich im Bereich Digitalisierung den Vorschlag, zusätzlich zum ITDZ einen zusätzlichen IT-Dienstleister zu gründen (“der sich auf die Bereitstellung von Angeboten für Verfahrensabhängige-IKT, inklusive cloudbasierter Systeme konzentriert” S.16). Die zentralen Probleme zwischen IKT-Steuerung (CDO) und ITDZ löst dies nicht. Vielmehr müssen sie anstehenden Entscheidungen über die Finanzierung und Führungsstruktur des ITDZ in meinen Augen zeitnah getroffen werden. Seit Sommer 2022 liegt eine Diskussions- und Entscheidungsgrundlage vor.
Auch beim Thema Verwaltung findet sich vieles bereits im Koalitionsvertrag von 2021 oder in den Bündnisgrünen Vorschlägen für ein Update der Berliner Verwaltung.
Einen ausführlicheren Beitrag zum Koalitionsvertrag von SPD und CDU finden sie hier.
(K)ein öffentliches WLAN für Berlin?
Eine Hauptstadt in Europa ohne freies WLAN? Eigentlich können wir uns das im Jahr 2023 nicht mehr vorstellen. Doch der Senat verzögert die zugesagte Ausschreibung von “Free Wifi Berlin” weiter. Für den Hauptausschuss erreichte uns zuletzt ein entsprechender Bericht über den Stand des Projekts und die Freigabe von Geldern für externe Beratungsleistungen. In Kürze:
- Vor dem 01.01.2024 “will” der Senat die W-Lan-Initiative “Free Wifi Berlin” nicht wieder an den Start bringen.
- Vorher soll noch eine “Bedarfsanalyse” Orte identifizieren, an denen das WLAN benötigt wird.
- Im Zuge des Projekts soll auch der Ausbau von LoRaWAN geprüft werden.
Nachvollziehbar ist die weitere Verzögerung nicht. Noch im Januar 2023 hat CDO Ralf Kleindieck in der Ausschussitzung erklärt, dass die europaweite Ausschreibung für 500 Standorte zügig vorbereitet wird. Nun also doch nicht.
Wer bis der Senat vorankommt freies WLAN in Berlin benötigt, kann auf verschiedene freie Angebote wie Freifunk zurückgreifen. Eine Übersicht findet sich auf publicwifi.de.
Der traurige Zeitplan des “Free Wifi Berlin” Projekts aus dem Bericht:
Und sonst so?
- Das ITDZ braucht einen neuen Vorstand. Die Kündigung des bisherigen Vorstands hatte im März für Gesprächsstoff gesorgt. Zum Zeitplan der Neubesetzung habe ich den Senat befragt (Drucksache 19/15169). Aus der Antwort geht hervor, dass die Konzeptionierung aller Voraussicht nach im Sommer abgeschlossen sein, wird und es dann erst eine Umsetzungsplanung gibt. Im Blog kommentiere ich die schriftliche Anfrage.
- Der inzwischen 3. Umsetzungsbericht zum E-Government Gesetz Berlin wurde im Februar veröffentlicht (Stichtag 31.10.2022). Den Bericht werden wir im Fachausschuss in Ruhe besprechen. Im sehr ausführlichen Bericht werden die einzelnen Kernprojekte mit Zeitplan dargestellt. Außerdem enthält er eine Übersicht der Digitalisierungsvorhaben aus den einzelnen Ressorts und deren Stand, soweit sie gemeldet wurden.
- Nach dem Onlinenzugangsgesetz (OZG) sollten bis Ende 2022 über 6.000 Verwaltungsleistungen in 575 OZG-Leistungsbündeln, digitalisiert sein – dieses Ziel wurde bundesweit verfehlt. Aber auch die EU hat mit der Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO) das Ziel, Verwaltungsleistungen europaweit online zugänglich zu machen. Ich habe den Senat gefragt, welche Dienstleistungen der SDG-VO in Berlin bereits zur Verfügung stehen. Es sind demnach 44 SDG II – relevante Verwaltungsleistungen über das Berliner Service-Portal online durchführbar.
- Spätestens mit ChatGPT und Stable Diffusion sind Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und Algorithmen Debattenthema. So viele Möglichkeiten wie uns diese Techniken bieten, so viele Fragen müssen geklärt werden, bevor diese innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden.
- Die Digitalisierung hilft uns, unseren Einfluss auf die Umwelt zu verstehen und Ressourceneffizienz zu nutzen. Allerdings darf der Einfluss von Hardware, Rechenzentren und Energieverbrauch auf unser Klima nicht vergessen werden. Bundestagsabgeordnete haben dazu ein Autor*innenpapier veröffentlicht. Auf Grundlage des Papiers fand im März eine Konferenz im Deutschen Bundestag statt, welche auf Youtube nachgesehen werden kann.
- Im Dezember 2022 veröffentlichte die Landesregierung in NRW den Leitfaden “Datensouveränität und Open Data”. Dieser enthält 10 Leitsätze und eine Musterklauseln für Verträge mit Dritten, um zu garantieren, dass Daten später auch veröffentlicht werden dürfen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob solch eine Musterklausel auch für Berlin geplant ist.
- Wie viele IT-Sicherheitsvorfälle wurden 2022 durch Behörden und Institutionen der Berliner Verwaltung gemeldet? Das habe ich den Senat wie im vergangenen Jahr gefragt (Drucksache 19/14609). Aus der Antwort geht hervor, dass im Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.12.2022 gem. § 23 Abs. 2 EGovG Bln insgesamt 14 Meldungen an das Berlin-CERT gegeben wurden. Das sind 4 weniger als 2021.
- 2021 erkundigte ich mich, wann der Wohnberechtigungsschein als Online-Antrag zur Verfügung steht, es wurde auf Ende 2022 verwiesen. Dann wurde auf Januar 2023 verwiesen. Eine erneute Anfrage (Drucksache 19/14831) zeigt, im Februar 2023 soll der Abnahmetest stattgefunden haben und im März 2023 soll der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) zur Verfügung stehen. Nun ist bereits April, ich konnte den Online-Antrag bisher nicht finden. Aber eine kurze Verzögerung ist in Berlin ja üblich.
Kommende Termine
27.04.2023 » Plenum | Livestream
28.04.2023 » 2. Expert*innen-Frühstück Verwaltung und Personal
11.05.2023 » Plenum | Livestream
25.05.2023 » Plenum | Livestream
26.05.2023 » Safe the Date: Veranstaltung im Abgeordnetenhaus zum digitalen Arbeitsplatz in der Verwaltung mit Dr. Laura Dornheim (CDO von München)
15.06.2023 » Creative Bureaucracy Festival